24. Fir en effizienten ëffentlechen Déngscht

Die ADR unterstreicht den Wert einer unabhängigen und gut funktionierenden öffentlichen Funktion im Dienst des Staates und seiner Bürger. Sie ist überzeugt, dass ein effizienter Staatsapparat nicht nur eine wesentliche Stütze der nationalen Souveränität ist, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine optimale Entwicklung der Privatwirtschaft. Die öffentliche Funktion soll innovativ, dynamisch und wirtschaftsfreundlich sein.

Gute und stabile Arbeitsbedingungen

Die ADR spricht sich daher im Rahmen eines gut funktionierenden öffentlichen Dienstes für die Wahrung des öffentlich-rechtlichen Beamtenstatuts aus.

Die Rekrutierungen beim Staat müssen unabhängig von jeder Parteipolitik erfolgen und dürfen sich ausschließlich nach Qualitätskriterien richten. Somit bleibt garantiert, dass die öffentliche Funktion parteipolitisch neutral arbeiten kann.

Die perfekte Beherrschung der luxemburgischen Sprache in Wort und Schrift ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für eine Einstellung im öffentlichen Dienst.

Ein hohes intellektuelles und schulisches Niveau der Beamten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen gut funktionierenden Staatsdienst. Angesichts der katastrophalen Entwicklung bei den Anstellungssexamen für den öffentlichen Dienst, weigert sich die ADR daher sich denen anzuschließen die für eine Herabsetzung der Anforderungen an die Kandidaten plädieren. Die Antwort der ADR ist, dass das Niveau der Schulen wieder erhöht werden muss.

Die Zahl der Staatsbediensteten muss den an den öffentlichen Dienst gestellten Aufgaben entsprechen. Die Politik sollte den öffentlichen Dienst nicht ständig mit neuen Aufgaben betreuen, wenn sie nicht gleichzeitig bereit ist, das dafür erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Als Faustregel sollte gelten, dass nur die wirklichen Kernaufgaben eines Staates auch von diesem erfüllt werden sollten. Somit gilt es, eine klare Trennlinie zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Aufgaben zu respektieren. Die ADR ist gegen eine Privatisierung dieser staatlichen Kernaufgaben.

Die ADR setzt sich dafür ein, dass die Besoldung der Beamten nach gerechten Kriterien erfolgt und dass sie über optimale Arbeits- und Rahmenbedingungen verfügen. Die für den Privatsektor geltenden steuerlichen Regelungen in Bezug auf Überstunden müssen auch für den öffentlichen Dienst gelten. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben muss gewährleistet bleiben. Zusammen mit den Vertretungen des öffentlichen Dienstes ist die ADR auch bereit, über die Einführung von weiteren Flexibilitätsmodellen nachzudenken. Allerdings müssen solche Neuerungen so gestaltet werden, dass weder die Qualität der Dienstleistungen noch der reibungslose Ablauf des Dienstes in Frage gestellt werden.

Die letzte Gehälterreform in der öffentlichen Funktion liegt bereits fast achtundzwanzig Jahre zurück. Die ADR ist sich der Erfordernis bewusst, nach so langer Zeit den vielfältigen Entwicklungen im gesellschaftlichen Umfeld sowie den veränderten Ausbildungswegen und beruflichen Anforderungen in den verschiedenen Laufbahnen Rechnung zu tragen. Sie spricht sich daher, auf der Grundlage der angekündigten Studie über die Gehälterreform, für eine, der Realität angepasste allgemeine Gehälterreform und Überprüfung der Gehälterstruktur im öffentlichen Dienst aus.

Angesichts der schwierigen finanziellen Lage im Staatshaushalt, dürfen die Gehälter jedoch derzeit nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regeln steigen (z.B: Index, Beförderungen, Annalen). Darüber hinausgehende Gehaltssteigerungen, z.B. durch eine Erhöhung des Punktwerts, kommen wegen der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage. Es ist in den Augen der ADR nicht vorstellbar, Gehaltserhöhungen zu Lasten zukünftiger Generationen über Schulden zu finanzieren.

Es ist eine Tatsache, dass die vergleichsweise hohen Anfangsgehälter im öffentlichen Dienst in einigen Berufssparten eine sehr schwierige Konkurrenzsituation zulasten der privaten Betriebe schaffen. Eine Situation, in der z.B. hoch qualifizierte Handwerker es aus finanziellen Gründen vorziehen ihren Beruf aufzugeben um eine weniger qualifizierte, aber besser bezahlte Arbeit beim Staat zu verrichten, liegt nicht im gesamtwirtschaftlichen Interesse und muss daher korrigiert werden. Die ADR spricht sich hier für eine differenzierte Herangehensweise aus. Anstatt in sehr globalen Kategorien zu denken, sollten die Problembereiche klar identifiziert werden und die Gehaltsstufen und der Karriereverlauf in den betroffenen Berufen so angepasst werden, dass diese Konkurrenzsituation bei den Anfangsgehältern ausgeglichen wird. Der Gesamtverlauf einer Gehaltskarriere sollte von solchen punktuellen Umschichtungen oder zeitlichen Verschiebungen jedoch nicht betroffen sein. Die globale Einstufung und Entlohnung einer Karriere muss den allgemeinen Gehaltsverhandlungen vorbehalten bleiben.

Angesichts der katastrophalen Lage der öffentlichen Finanzen, hat sich die ADR für ein Einfrieren der Gehältermasse beim Staat ausgesprochen. Wie oben beschrieben, ist der normale Verlauf einer Karriere davon nicht betroffen. Die ADR möchte aber deutliche Zeichen gegen das rasche Wachstum der öffentlichen Funktion setzen. Die Zahl der Beamten und anderen Bediensteten beim Staat und bei den Gemeinden ist in den letzten Jahren sehr schnell gewachsen. Diese Entwicklung gilt es nun wieder zu korrigieren.

Die Mobilität zwischen den Verwaltungen muss deutlich gefördert werden. Dort wo die anfallende Arbeit auch mit weniger Beamten erledigt werden kann, können Anpassungen zugunsten von anderen Bereichen der öffentlichen Funktion erfolgen. Bei den Kernaufgaben des Staates (wie z.B. in der öffentlichen Macht, der Justiz, der Außenpolitik, der Zentralbank,  den Finanzen und bei der Steuerverwaltung) mögen trotzdem noch weitere Rekrutierungen nötig sein. Hingegen sollten bei anderen Verwaltungen Zusammenlegungen vorgenommen werden, die Synergien schaffen, das Funktionieren des Staates erleichtern und Beamte freistellen. Die ADR wird systematisch die Verwaltungen dahingehend überprüfen, ob sie staatliche Kernaufgaben erfüllen, ob sie nicht mit anderen Dienststellen zusammengelegt werden können oder ob sie umorganisiert werden können. Ziel muss es sein, die Zahl der Bediensteten der öffentlichen Funktion zu stabilisieren und, über natürliche Abgänge, progressiv zu reduzieren. Zu dieser Anstrengung muss auch die administrative Vereinfachung beitragen.

Die ADR wird eine ähnliche Anstrengung auch von den Gemeinden fordern. Auch hier soll progressiv und über natürliche Abgänge eine Reduzierung der Zahl der Bediensteten angestrebt werden.

In den Augen der ADR ist es unerlässlich, dass ein Mentalitätswandel in Luxemburg stattfindet und dass die öffentlichen Haushalte ins Gleichgewicht gebracht werden müssen. Dies muss so schnell wie möglich geschehen, ehe die Verschuldungsspirale nicht mehr zu stoppen ist und drastischere Maßnahmen getroffen werden müssen.

Die hier von der ADR dringend angemahnte und sozial verträgliche Verschlankung des öffentlichen Dienstes ist daher ohne Zweifel im Eigeninteresse des öffentlichen Dienstes! Die ADR–Forderung „So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich“ ist daher auch eine ständige Erinnerung an die Politik dem Staat und den Gemeinden nicht ständig  neue Aufgaben aufzubürden.

Die ADR fordert seit langem die allgemeine Wiedereinführung des Index-Mechanismus und eine vollständige Anpassung der Steuertabelle.

Die Aus- und Fortbildung der Beamten werden so weit wie möglich an ihren wirklichen, praktischen Bedürfnissen orientiert. Es hat keinen Sinn, Beamte zu zwingen, an Fortbildungen teilzunehmen, die sie weder interessieren noch von irgendeinem beruflichen Mehrwert sind. Auch in diesem Bereich sind eine Reduzierung des administrativen Aufwands und finanzielle Einsparungen problemlos zu erreichen.

Was den Zugang von Ausländern zum öffentlichen Dienst angeht, ist die ADR der Auffassung, dass Luxemburg dort bereits einen sehr hohen Ausländeranteil hat, wohl der höchste in der gesamten EU. Eine weitere Öffnung kann daher nicht, oder, falls wirklich absolut unerlässlich, nur mit allergrößter Vorsicht erwogen werden. Diejenigen Funktionen, die an der Ausübung der nationalen Souveränität oder der staatlichen Macht teilhaben, also unbedingt luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten sein müssen, sind allein von den luxemburgischen Autoritäten festzulegen. Hier, wie in anderen Bereichen auch, ist die ADR der Auffassung, dass die EU-Behörden, auch mit dem Einverständnis der jetzigen luxemburgischen Minister, mit ihren extremen Forderungen an unser Land weit über das vernünftige Maß hinausgehen.

Die Anstellung von Nicht-Luxemburgern in den öffentlichen Dienst sollte jedenfalls perfekte Luxemburgisch-, Französisch- und Deutschkenntnisse der Kandidaten voraussetzen, sowie ein umfassendes Wissen über Luxemburgs Institutionen, Kultur und Geschichte.

Die Motivation der Beamten ist ein wichtiges Schlüsselelement für einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst. Daher will die ADR Reformen einleiten, die sich motivationsfördernd auswirken. Die große Mehrheit der Beamten erfüllt ihre Arbeit mit Fleiß und Kompetenz. Wie überall gibt es Ausnahmen, die den positiven Gesamteindruck jedoch nicht trüben sollten. Davon ausgehend möchte die ADR über punktuelle Reformen nachdenken, zum Beispiel beim Disziplinarrecht, der Mobilität und der Gesundheitsfürsorge, um dort gezielt helfen oder eingreifen zu können, wo es nötig ist. Diese punktuellen Maßnahmen dürfen aber keinesfalls das Staatsbeamtenstatut in Frage stellen.

Die ADR ist gegen die Einführung eines Bewertungssystems. Ein solches System ist in der Praxis zum Teil überhaupt nicht praktizierbar und bedingt darüber hinaus einen gewaltigen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die ADR befürchtet außerdem, dass ein solches System nur zu einer weiteren Politisierung der Beamtenschaft beitragen könnte.

Die ADR ist der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist eine eigene Bachelor-Karriere zwischen der „carrière moyenne“ und der „carrière supérieure“ einzuführen. Vielmehr sollten die Kandidaten, die über einen Bachelor-Abschluss verfügen, in der Gehältertabelle in den Rängen 9 – 14 eingestuft werden. Für Kandidaten mit einem Doktorat soll eine Prämie eingeführt werden, die diesen akademischen Grad in der Gehältertabelle deutlich aufwertet.

Dort, wo es sich als notwendig erweist, sollen die statutarischen Rechte der Beamten

überprüft und, wenn nötig, an die Entwicklung angepasst bzw. verbessert werden, zum Beispiel im Versicherungsbereich. Auch bei gerichtlichen Prozessen, welche Beamte aus statutarischen Gründen führen müssen, gilt es, die derzeit geltenden Bestimmungen über die „Protection du fonctionnaire“ zu überdenken und die rechtliche Absicherung der Beamten zu verbessern. Überzogene statutarische Forderungen an die Beamten, insbesondere solche, die ihr Privatleben betreffen und nicht das Geringste mit der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten zu tun haben, sollen abgeschafft werden. Auch der geplante Deontologie-Kodex muss sich auf die wirklich berufsrelevanten Aspekte beschränken.

Das “Ajustement”, das heißt die automatische Anpassung der Renten und Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung, soll wieder nach den vor der „Tripartite“ aus dem Jahre 2006 geltenden Regeln funktionieren und im 2-Jahres-Rhythmus erfolgen. Rentner und Pensionierte des öffentlichen und privaten Sektors sollen somit regelmäßig Anteil an der allgemeinen Einkommensentwicklung und am Wirtschaftswachstum des Landes haben.

Die Pensionen der Staatsbeamten, die bisher ausschließlich aus dem Staatsbudget bezahlt werden, sollten nachhaltig abgesichert werden. Die ADR erinnert in diesem Zusammenhang an ihre langjährige Forderung, die Pensionsbeiträge der Beamten in einen eigenen Pensionsfonds fließen zu lassen um ihre persönlichen Beiträge –wie im Privatsektor- zu schützen und langfristig abzusichern. Zusätzlich sollen, ähnlich dem Privatsektor, Regelungen eingeführt werden, die es auch den Beamten erlauben, Ansprüche auf eine Rente wegen einer Teilinvalidität erheben zu können. Die aufgrund der einbezahlten Beiträge rechtmäßig erworbenen Pensionsrechte eines Beamten dürfen nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht im Falle einer etwaigen Entlassung des Beamten aufgrund eines Straf- oder Disziplinarverfahrens.

Minister und Staatssekretäre sollen politische Berater einstellen dürfen, deren Mandat an das des betreffenden Politikers gebunden ist. Diese Beamten auf Zeit sollen keine hierarchischen Befugnisse in den Ministerien erhalten und dürfen, nach Ablauf ihres Mandats, außerhalb der normalen Prozedur (z.B.: Staatsexamen), keine Einstellung beim Staat bekommen. Die ADR erhofft sich, dass durch diese Maßnahme die politische Vetternwirtschaft, wie sie von den bisherigen Regierungsparteien schon fast selbstverständlich betrieben wird, zurückgedrängt wird. Der öffentliche Dienst dürfte dadurch –hoffentlich- weiadrgehend von politischen Nominierungen verschont bleiben.

Die Verwaltungen im Dienst der Bürger

Die harmonische Beziehung zwischen den staatlichen Instanzen und den Bürgern steht im Zentrum des Interesses der ADR. Für die Bürger müssen die Verwaltungswege so kurz und einfach wie nur möglich sein. Die ADR möchte ganz allgemein die Prozeduren vereinfachen, die administrative Sprache verständlicher machen und die Formulare weniger kompliziert gestalten.

Der amtliche Schriftverkehr sollte höflicher und einfacher verständlich werden, die angewendeten Rechtsgrundlagen sollten gründlicher erläutert und die etwaigen Berufungsmittel stets umfassend erklärt werden. Die Verallgemeinerung elektronischer Verwaltungsprozeduren soll vorangebracht werden, jedoch darf die Elektronik nie die zwischenmenschlichen Kontakte oder den traditionellen Schriftverkehr ganz verdrängen. Viele Menschen beherrschen die modernen Informationstechnologien nur ungenügend oder bringen ihr nur geringes Vertrauen entgegen. Hier muss der Staat Verständnis zeigen und auch auf die Bedürfnisse dieser Bürger eingehen. Die Arbeit der verschiedenen Ministerien im Bereich des sogenannten „e- Government“ muss harmonisiert werden.

Dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre gibt die ADR eine absolute Priorität.

Der Staat sollte für die Bürger transparent sein. Die ADR ist der Auffassung, dass die Gesetzestexte sehr viel mehr in koordinierter, vereinfachter und leicht verständlicher Form zur Verfügung stehen müssen. Immer weniger Bürger haben noch einen Überblick über die Flut an Gesetzen und anderen staatlichen Verordnungen.

Den Verwaltungen sollte genügend qualifiziertes Personal für den Publikumsverkehr zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Sozialversicherungen, Behörden, welche sich um Familienzulagen kümmern, das Passbüro und ähnliche Einrichtungen. Zustände wie jetzt, wo es zum Teil unmöglich ist, einzelne Verwaltungen telefonisch zu erreichen oder wo man lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss, sollen der Vergangenheit angehören.

Die Bürger, aber auch die Beamten selbst, sollten das Recht haben, von der Verwaltung, beziehungsweise von ihren Vorgesetzten, in angemessenen und streng geregelten Fristen eine umfassende Antwort auf ihre Anfragen und Beschwerden zu erhalten. Die derzeit vorgesehenen Prozeduren haben sich als ungenügend oder unwirksam erwiesen.

Die ADR möchte die Zahlungsvorgänge beim Staat vereinfachen und bei staatlichem Zahlungsverzug dem Gläubiger die Möglichkeit der Kompensierung mit eigenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat zugestehen. In den Fällen, wo der Staat dem Bürger über einen längeren Zeitraum Geld schuldet, muss er Schuldzinsen an den betroffenen Bürger bezahlen.

Eine effiziente Organisation

Die ADR möchte, dass die Zahl der Ministerien und deren Zuständigkeitsbereiche in größerem Maße als bisher nach thematischen, rechtsstaatlichen und logischen Gesichtspunkten festgelegt werden.

So sollten Integration und Immigration zum Beispiel zusammengelegt werden, genauso wie die Außen-, Außenhandels-, Verteidigungs- und Entwicklungshilfepolitik. Der Justizminister darf nicht gleichzeitig Polizeiminister sein. Im Mittelstandsministerium soll eine Abteilung für Konsumentenschutz entstehen. Das Gesundheits- und das Landwirtschaftsministerium sollen im Bereich der Lebensmittelkontrolle eine noch engere Zusammenarbeit suchen. Finanz- und Schatzministerium werden zusammengelegt. Das Ministerium für Chancengleichheit wird ins Familienministerium integriert und sein Aufgabenbereich verändert.

Die Finanzkontrolle und die öffentlichen Ausschreibungen müssen stark vereinfacht werden um die Effizienz der staatlichen Verwaltungen zu erhöhen, ohne dabei aber an Qualität einzubüßen. Die somit freigestellten Beamten sollen anderen Finanzverwaltungen, wie zum Beispiel der Steuerbehörde und dem „Enregistrement“, zur Verfügung gestellt werden. Durch das Bevölkerungswachstum, die ständig ansteigende Zahl an Gesellschaften und die immer umfassenderen internationalen Verpflichtungen fehlt es diesen Verwaltungen an Personal. Die ADR will hier durch Umschichtungen Abhilfe schaffen.

Sehr viel konsequenter als die bisherigen Regierungsparteien wird die ADR die Gesetze „entschlacken“ und überflüssige Bürokratie bekämpfen. Die Privatwirtschaft, insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe, sollen somit administrativ entlastet werden. Die „simplification administrative“ wird zu einer Priorität der Regierungsarbeit.

Die ADR wird nicht nur die Verwaltungen sondern verstärkt auch die Bürger und die Betriebe, also die „Kunden“ des Staates, in die administrative Vereinfachung mit einbeziehen. Die wichtigsten Texte müssen alle in koordinierter, aktueller und informatisierter Form zur Verfügung stehen.

Die beratenden Gremien und eingesetzten Arbeitsgruppen des Staates werden im Hinblick auf eine Rationalisierung und Verbilligung überprüft, wenn möglich abgeschafft oder, wo an ihrer fortdauernden Wichtigkeit kein Zweifel besteht, wenn möglich zusammengelegt.

Die Bürger und der private Sektor sollen nicht mehr mit doppelten oder dreifachen Genehmigungsprozeduren konfrontiert werden. Insbesondere die Umweltimpaktstudien werden in die normale Prozedur integriert. Die Bürger sollen immer nur einen Ansprechpartner in einer Angelegenheit haben und nicht bei mehreren Dienststellen vorsprechen müssen. Das Ziel muss sein, eine verstärkte Dienstleistungsmentalität der Verwaltungen zu erreichen.

Wer sich schriftlich an eine Verwaltung wendet, erhält binnen einer Woche eine schriftliche Eingangsbestätigung seiner Anfrage, mit allen nötigen Informationen und dem Namen des zuständigen Beamten.

Die Reformen beim Staat dürfen nicht zu noch komplizierteren Strukturen oder Prozeduren führen. Vielmehr sollte die Politik versuchen Überflüssiges konsequent abzuschaffen. Soweit wie möglich sollen Funktionen und Aufgaben der Verwaltungen und der Beamten klar geregelt sein.

Luxemburg muss wieder zum Land der kurzen Wege werden. Die Idee der „cellules de facilitation“ zwischen den Behörden wird weitergeführt. In den Bereichen, wo man vernünftigerweise binnen ein paar Monaten eine Entscheidung der Behörden erwarten kann, wird das Prinzip eingeführt, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist eine erbetene Erlaubnis als gegeben gilt, falls der Staat keine gegenteilige Entscheidung schriftlich und fristgerecht mitgeteilt hat.

Staat und Gemeinden erhalten ein Informations- und Transparenzgesetz, das allerdings genauso wenig den Schutz der Privatsphäre in Frage stellt wie die Geheimhaltungspflicht des Staates in Angelegenheiten, die die nationale Sicherheit betreffen.

Formulare und Rechnungen, die der Staat ausstellt werden so vereinfacht, dass jeder sie verstehen kann. Im Interesse, insbesondere der älteren Mitbürger, wird auf komplizierte Codes, lange Rechnungsnummern, Kleingedrucktes u.Ä. verzichtet. Die Lesbarkeit eines Dokuments für den Bürger ist wichtiger als dessen Lesbarkeit für eine Maschine.

Die laufenden Planungen, z.B. in der Landesplanung, dürfen keine Projekte in Gefahr bringen die bereits genehmigt sind.

Was die „Etablissements publics“ angeht, ist die ADR sich durchaus der Vorteile bewusst, die in einer höheren Flexibilität dieser Strukturen liegen können. Sie plädiert jedoch für ein koordinierendes Gesetz über diese Verwaltungsform um alle noch offenen Fragen regeln zu können.

Der Bürger als Kunde

Für die ADR sollte der öffentliche Dienst im wirklichen Sinne des Wortes DIENST am Bürger sein. Bei einigen Gemeinden hat sich eine Forderung der ADR schon durchgesetzt: der „Bierger-Center“ oder „guichet unique“. Leider hat sich beim Staat und seinen Verwaltungen in dieser Richtung noch nicht genug getan.

Für die ADR muss ein „guichet unique“ alle benötigten Informationen geben, sowie alle Dokumente entgegennehmen, die zu einer administrativen Prozedur benötigt werden. Diese werden vom „guichet unique“ auf ihre Vollständigkeit hin überprüft und eigenständig an alle zuständigen Verwaltungen weitergeleitet. Gleichzeitig erhält der anfragende Bürger oder Betrieb eine Eingangsbestätigung, deren Datum auch für den offiziellen Beginn der Prozedur ausschlaggebend ist.

Der anfragende Bürger oder Betrieb braucht sich nicht mehr an verschiedene Verwaltungen zu wenden und hat nur noch einen einzigen Ansprechpartner, der die Amtsvorgänge für ihn koordiniert.

Die ADR stellt fest, dass Luxemburg in Sachen Online-Diensten endlich etwas aufgeholt hat. Grundsätzlich ist der virtuelle Schalter zu begrüßen. Die ADR ist sich aber bewusst, dass nicht alle Bürger Zugang zum Internet haben oder diese Technik perfekt beherrschen.

Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass der virtuelle Schalter durch eine „Hotline“ ergänzt wird, wo Bürger – zum Teil über die „normalen“ Arbeitsstunden hinaus – Hilfe bei der Handhabung und dem Ausfüllen der Formulare erhalten. Desweiteren wird die ADR dezentrale Stellen einrichten, wo auch Bürger ohne Computer von den Möglichkeiten der Webseite www.guichet.lu Gebrauch machen können, dies mit der Hilfe von fachkundigen Beamten. Ein Teil dieser Stellen wird mobil sein um z.B. Bürgern in Altersheimen entgegenzukommen.

Viele der neuen Formulare können nur online an die Verwaltung übermittelt werden und nur wenn die Bürger über eine elektronische Unterschrift verfügen. Diese wird über technische Hilfsmittel verschlüsselt. Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass diese Hilfsmittel für einen geringen Preis dem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wird ein kostenloser, mehrsprachiger telefonischer Hilfsdienst (Helpline) eingerichtet, sowie ein weiterer Dienst mit Beamten, die vor Ort intervenieren und alle Sicherheitserfordernisse erfüllen, um besonders der älteren Generation behilflich zu sein.

Die ADR ist der Ansicht, dass auch der beste virtuelle Schalter nicht ausreicht, wenn Bürger und Unternehmen ständig von einer Flut von neuen Gesetzen, Reglementen und Vorschriften überschwemmt werden. Bürger und Betriebe dürfen gegenüber Staat und Verwaltung nicht ohnmächtig werden! Gesetze und Reglemente sind leider zu oft nicht genügend aufeinander abgestimmt und stehen manchmal sogar im Widerspruch  zueinander.

Die ADR wird dafür sorgen, dass die bestehende Gesetzgebung konsequent einer Vereinfachung und Koordinierung unterzogen wird, sowie neue Gesetzes- und Reglementsentwürfe systematisch nach diesen Gesichtspunkten prüfen. Die koordinierten Gesetzes- und Reglementstexte sind den Bürgern per Internet beziehungsweise auf dem Postweg auf übersichtliche und benutzerfreundliche Weise zugänglich zu machen.

Im Kapitel über die Menschen mit einer Behinderung finden sich auch zahlreiche Vorschläge um die Kontakte dieser Menschen mit den Behörden einfacher zu gestalten.

Keine europäische Bevormundung

Die ADR wird darauf achten, dass die Souveränität Luxemburgs gegenüber den europäischen Institutionen vollständig wiederhergestellt wird. Sie wird darauf hinwirken, dass das europäische Vertragswerk dahingehend abgeändert wird, dass klar ist, dass die europäischen Verwaltungen im Dienst der Mitgliedsstaaten stehen und nicht umgekehrt.

Die europäische legislative Arbeit wird von den Verwaltungen kritisch begleitet, wobei die Interessen Luxemburgs stets Vorrang vor anderen Gesichtspunkten haben.

Die Umsetzung europäischer Rechtsakte in nationales Recht erfolgt nach dem Prinzip „toute la directive mais rien que la directive“.

Öffentliche Bauten

Angesichts der angespannten Haushaltslage hält die ADR es für angebracht besonders auch bei den öffentlichen Bauten  konkrete Vorschläge zu machen.

Die ADR möchte die Ausschreibungsprozeduren deutlich vereinfachen. Dabei ist zu bedenken, dass die „marchés publics“ in erster Linie dazu dienen gute und kosteneffiziente Anbieter zur Errichtung von Gebäuden zu ermitteln. Sie sind kein Instrument der Gesellschaftspolitik. Deshalb sollte man auch öffentliche Ausschreibungen nicht mit ellenlangen auftragsfremden Kriterien überlasten.

Auch die Praxis eine „entreprise générale“ zu bevorzugen ist nicht unbedingt im Interesse der heimischen Betriebe. Bei der Ausschreibung sollte in größerem Maße bedacht werden, was heimische Betriebe zu leisten vermögen.

Wegen der hohen Folgekosten durch versteckte Belastungen bei der aktuellen Prozedur für öffentliche Ausschreibungen sollte in Zukunft die „offre économiquement la plus avantageuse“ gegenüber dem billigsten Angebot bevorzugt werden. Dabei sind Kriterien wie langfristige Garantien, die Lebensdauer der verarbeiteten Materialien oder technische Vorzüge in höherem Maße zu berücksichtigen. Was kurzfristig als besonders billig erscheint, kann langfristig leicht zur teuersten Variante werden.

Die Handhabung öffentlicher Ausschreibungen soll so weit wie möglich auf elektronischem Weg geschehen, wobei auch auf möglichst einfache Beschreibungen und transparente Regeln in den „cahier des charges“ zu achten ist. Bei den Zahlungsmodalitäten sollen vernünftige Zeitspannen eingeplant werden. Bei der Auftragsvergabe ist auf die Verarbeitung möglichst vieler regionaler Materialien zu achten.

Die Entlohnung der Architekten soll auf der Grundlage eines festen, also nicht prozentualen, Betrags geschehen.

Um die Plansicherheit der Betriebe zu erhöhen wird Luxemburg bewährte ausländische Normen übernehmen und dafür Sorge tragen, dass sie langfristig verlässlich sind und nicht allzu oft verändert werden.

Post

Die ADR spricht sich dafür aus, die Post als einheitliche Struktur mit den drei Geschäftsbereichen Post, Telekom und Finanzen (Postscheck) zu erhalten. Das öffentliche Beamtenstatut derjenigen, die noch dieses Statut bei der Post haben, soll erhalten bleiben