22. De Bierger schützen

Priorität der Inneren Sicherheit

Für die ADR hat die Verbrechensbekämpfung eine wichtige Priorität. Der Schutz der Bürger vor kriminellen Übergriffen gehört zu den Kernaufgaben eines Staates. Daher legt die ADR großen Wert darauf, dass die großherzogliche Polizei über genügend und hochqualifiziertes Personal sowie über modernste Ausrüstung verfügt. Zu diesem Zweck hat die ADR umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung der wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Arbeitsmethoden der Polizei. Auch zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität muss die Polizei über mehr und adäquate Mittel verfügen.

Die Selbstverteidigungsrechte der Bürger sollen gestärkt werden. Die ADR möchte, dass mehr Selbstverteidigungskurse angeboten werden.

Die ADR spricht sich für ein neues Polizeigesetz aus, das sich nicht darin erschöpft die Polizeistrukturen zu ändern. Luxemburg braucht ein Gesetz, welches die Befugnisse und Eigenkompetenzen der Polizei bestimmt. Die Kompetenzen der Polizei sollen so gestärkt werden, dass sie denen in den Nachbarstaaten entsprechen, insbesondere bei der Festnahme von Personen sowie bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit auf Anfrage eines Magistraten. Im Interesse der Gewaltentrennung im Rechtsstaat sollen der Polizei jedoch keine quasi-gerichtlichen Kompetenzen zugestanden werden.

Im Königreich Belgien, zum Beispiel, gibt es bereits ein solches Gesetz, das Gesetz über die Polizeifunktion, welches als Vorbild dienen könnte. Ähnliche Gesetze gibt es in fast allen Staaten der Europäischen Union. Sie regeln insbesondere die Befugnisse der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Verhinderung von Straftaten sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Diese Rechtsinstrumente beinhalten die Regeln, welche die Polizei zu beachten hat:

– wenn sie verdächtige Personen überprüfen muss (die aktuelle Regelung im Rahmen der Strafprozessordnung ist völlig unzureichend und beschränkt sich auf den Fall, wo bereits eine Straftat vorliegt);

– wenn sie private oder öffentliche Orte im Falle einer realen oder angekündigten Gefahr räumen muss (z.B. Einkaufshallen, Bahnhöfe, Schulen);

– wenn sie Randalierern und Krawallmachern Einhalt gebieten muss.

Beinhalten sollten sie ebenfalls, welche Mittel ihr dabei zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen die Polizeiführung anordnen kann um dieser Aufgabe gerecht zu werden. All diese Themen sind nicht wirklich grundlegend und einheitlich in der luxemburgischen Gesetzgebung geregelt. Es wird höchste Zeit, dass eine gesetzliche Regelung der Eigenkompetenzen der Polizei ins Leben gerufen wird.

Im Zusammenhang mit dem Personal der Polizei ist die ADR der Ansicht, dass eine Polizeireform das Wohl und die legitimen Interessen aller Angehörigen der Polizei berücksichtigen muss, inklusiv die Einstellungs- und Karrierepolitik des zivilen Fachpersonals (Ingenieure, Wissenschaftler, Informatiker, Techniker).

Bis zum heutigen Tage hat die Regierung es versäumt den europäischen Rahmenbeschluss 2006/960/JI, welcher besser unter der Bezeichnung „Schwedische Initiative“ bekannt ist, umzusetzen. Dieser Beschluss ist ein Meilenstein im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches in der Europäischen Union und zielt darauf ab unnötige juristische Hürden im Rahmen der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung abzubauen. Gerade weil in Luxemburg eine ganze Reihe von Straftaten auf das Konto grenzüberschreitender Täter geht, ist die Umsetzung eines solchen Beschlusses, da in vielen Fällen auf justizielle Rechtshilfe verzichtet werden kann, zeit- und kostensparend sowie von großem praktischen Nutzen.

Die ADR ist der Auffassung, dass die Rebellion gegen die Polizei, sowie Gewaltakte gegen Angestellte im öffentlichen Transport, Lehrer und andere Bedienstete im Schulwesen, Feuerwehrmänner und medizinisches Personal usw. vollkommen unannehmbar sind. Hier muss das Gesetz mit aller Strenge greifen und die Justiz muss solche Delikte sofort und konsequent bestrafen. Gegebenenfalls wird die ADR hier für Verbesserungen in der Gesetzgebung zugunsten der gefährdeten Personenguppen sorgen.

Da die öffentliche Macht zweifelsohne zu den Kernaufgaben des Staates zählt, stellt sich die ADR nicht einer weiteren Aufstockung der Polizeistärke entgegen. Der Anstieg der Kriminalität verdeutlicht insbesondere die Notwendigkeit von Eingreifreserven in den Problemvierteln.

Die logistischen Infrastrukturen der Polizei sollen möglichst zweckmäßig organisiert werden und auch geographisch weitgehend zentralisiert bleiben. Die Anlagen auf Verlorenkost sollen zu diesem Zweck modernisiert werden.

Die Bürger haben ein Anrecht darauf, Statistiken über die Kriminalität, deren regionale Verteilung und Urheber sowie über die Erfolge oder Misserfolge bei der Verbrechensbekämpfung zu erhalten. Der Staat soll nichts verheimlichen oder beschönigen, sondern die Bürger umfassend über die wahre Sicherheitslage informieren. Gleichzeitig sollen diese Statistiken dazu dienen, die Aktionen der Polizei schwerpunktmäßig und in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu optimieren.

Die ADR legt Wert darauf, dass die Polizei höflich und professionell gegenüber den Bürgern auftritt. Bei ihren Interventionen muss sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets achten.

Rettungsdienste in Luxemburg

Um die Sicherheit unserer Bürger bestmöglich zu schützen, sind Protection civile und Feuerwehr nicht mehr wegzudenken. Luxemburg als eines der reichsten Länder Europas legt fast das ganze Gewicht seines Rettungsdienstes auf die Schultern freiwilliger Mitarbeiter.

Die ADR würdigt das Engagement all dieser freiwilligen Helfer. Gleichzeitig fordert sie aber auch eine Professionalisierung der Rettungsdienste. Diese Reform soll es erlauben jedem Bürger in diesem Land eine noch bessere, qualitativ hochwertige und schnelle Hilfe zukommen zu lassen und dies in allen Regionen des Landes.

Die ADR fordert einen einheitlichen, nationalen Rettungsdienst. Die erste Priorität ist eine neue Einsatzzentrale die eine schnelle und zweckmäßige Bearbeitung der Notrufe soll ebenfalls eine Priorität sein. Weiter fordert die ADR konkret den Bau des neuen „Centre National d´Incendie et de Secours“ am Kreisverkehr Gluck in Luxemburg. Das erbärmliche Schachern zwischen Regierung und Gemeinde auf Kosten der Allgemeinheit um die Finanzierung muss ein Ende haben.

Die Reform soll einen modernen, professionellen Rettungsdienst aufbauen, bei dem zahlreiche Freiwillige mitwirken können. Im Rahmen dieser Reform muss das Ausbildungswesen als eines der Schlüsselelemente angesehen werden. Die ADR fordert hier ganz klar, dass die Arbeitsbedingungen der Ausbilder und ihres technischen Stabes grundlegend verbessert werden müssen. Auch sollen, neben den freiwilligen, vor allem auch hauptamtliche Ausbilder in ausreichendem Maß eingestellt werden. Diese Schritte dürfen nicht erst am Ende der Reform geschehen, sondern müssen sofort in Angriff genommen werden.

Die ADR fordert, dass der symbolische Euro endlich auch den Feuerwehren zugestanden werden muss, ohne sich hinter eine Gemeindeautonomie zu verstecken.

LAR

Die ADR zollt der Luxembourg Air Rescue (LAR) Respekt und Anerkennung für ihre Leistungen im In- und Ausland. Sie unterstützt die wichtige Arbeit der LAR und wird ihren Beitrag leisten, damit sie ihren Einsätzen unter bestmöglichen Bedingungen nachkommen kann. Zu diesem Zweck soll der Staat seinen Beitrag leisten.

So sollte er der LAR adäquate Infrastrukturen zur Verfügung stellen und bestmögliche Einsatzbedingungen am Flughafen garantieren. Staat und LAR müssen zusammen alle eventuell noch offenen Fragen im Bereich der Rückerstattung von Kosten seitens der Krankenkassen oder im Zusammenhang mit Such- und Rettungsaktionen klären.

Die ADR wird sich auch dafür einsetzen, dass die LAR in größerem Umfang als bisher eine Rolle im Rettungswesen in der gesamten Großregion spielen kann. Um eventuelle, zukünftige Auslandseinsätze in Katastrophengebieten, sollte die Regierung bereits im Vorfeld Verhandlungen mit relevanten internationalen Organisationen führen. Hierbei könnte der Staat eine Infrastruktur wie emergency.lu gleichzeitig mitbewerben.

Auch sollte die Zusammenarbeit der LAR mit anderen, nationalen Hilfskräften, wie zum Beispiel der Armee und der Protection civile, abgesprochen werden.

Andere Sicherheitsfragen

Die ADR fordert, dass auch andere Dienststellen optimal auf einen Notfall vorbereitet sind, insbesondere die Radioprotection (Strahlenschutz).

Biologische Laboratorien sollen auf ihre Konformität mit internationalen Sicherheitsvorschriften hin überprüft werden.

Bei all diesen Fragen sieht die ADR eine wichtige Rolle für das Haut Commissariat de la Protection nationale.

Datensicherheit

Alle Staatsverwaltungen sollen stets über Kopien ihrer informatischen Dossiers an einem geschützten Ort verfügen. Stromausfälle, elektromagnetische Zwischenfälle oder auch die physische Zerstörung einer Anlage, z.B. durch Brand, dürfen die Funktionsfähigkeit des Staates nicht in Frage stellen.

Der Schutz der staatlichen Datenbanken und der elektronischen Datenübermittlung vor Hackern, Spionage u.Ä. wird verstärkt.