8. Géint d‘Aarmut virgoen

Für die ADR bedeutet soziale Kohäsion in erster Linie Kampf gegen die Armut und die Vereinsamung. Dabei gilt als erstes Gebot, Armut zu verhindern. Dafür müssen eine Fülle von Maßnahmen getroffen werden, angefangen bei der Familienpolitik, über die Schulpolitik, die Arbeits- und Wirtschaftspolitik, die Wohnungsbaupolitik und die Rentenpolitik.

Durch viele Versäumnisse der vergangenen Regierungen, z.B. in der Schulpolitik, aber auch durch persönliche Schicksalsschläge, bleibt die Tatsache, dass ein echtes Armutsrisiko im reichen Luxemburg besteht.

Für die ADR bedeuten soziale Marktwirtschaft und soziale Gerechtigkeit, dass die Bürger aus ihrer Arbeit oder ihrem Recht auf Rente ein Einkommen erhalten, das einen angemessenen Lebensstandard erlaubt. Arbeits- und Sozialrecht müssen so gestaltet werden, dass es nicht zu „working poors“, d.h. armen Erwerbstätigen kommt. Auch und gerade in Krisenzeiten wird die ADR keinen Maßnahmen zustimmen, die zum Kaufkraftverlust oder schlimmer zur Verarmung der Bürger beitragen könnten.

Am schlimmsten von der Armut betroffen sind Menschen ohne Dach über dem Kopf. Die ADR wird dafür sorgen, dass Auffangstrukturen für Personen in Notsituationen vom Staat großzügiger unterstützt werden. Obdachlose, Menschen ohne festen Wohnsitz und Menschen in Not müssen eine würdigere provisorische Unterkunft finden. Solche Heime muss es in genügender Zahl und auch überall dort geben, wo sie von Nöten sind. Diese Auffangstrukturen sollen auch warme Mahlzeiten anbieten und über Räume für ambulante ärztliche Versorgung verfügen.

Als Anlaufstelle für Menschen, die großen Problemen gegenüberstehen, müssen diese Strukturen über genügend Personal verfügen (Sozialhelfer, Assistantes sociales, …) um denen, die es wollen, den Weg aus der Armut und Vereinsamung zu zeigen und auf diesem Weg konkrete Hilfe anzubieten.

Opfer von häuslicher Gewalt oder Menschen in familiären Notsituationen müssen ebenfalls geeignete Unterkünfte finden. Bisher existieren solche Möglichkeiten vor allem für Frauen. In Zukunft müssen aber auch Männer auf solche Möglichkeiten zurückgreifen können.

All diese Auffangstrukturen werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Funktionsweise, stärker vom Staat kontrolliert. Menschen, die in solchen Strukturen sind, sollen so weit wie nur möglich auch Hilfe erwarten können, um ihre Lebenssituation wieder dauerhaft zu verbessern.

Desweitern muss der Staat die Gemeinden unterstützen damit genügend Notwohnungen zur Verfügung stehen, z.B. um Familien nach einer Brandkatastrophe unterzubringen. Der Staat muss auch dafür sorgen, dass die Gemeinden die Bestimmungen über die Notunterkünfte einhalten!

Die ADR unterstützt auch Initiativen wie z.B. Cent-Buttéker, die es sozial Schwächeren erlauben, zu günstigeren Preisen einzukaufen. Sie regt auch eine nationale Diskussion an um mehr Geschäfte dazu zu motivieren, Teile ihrer nicht verkauften Bestände nach festzulegenden Kriterien an soziale Initiativen abzugeben.

Die ADR sieht ebenfalls das Konzept der „économie solidaire“ mit Wohlwollen.

Die ADR bekennt sich ohne Wenn und Aber zur Gesetzgebung über das Mindesteinkommen (RMG, revenu minimum garanti), das weiter ein unerlässliches Mittel im Kampf gegen die Armut bleiben wird. Die nationale Solidarität muss aber weiter denjenigen Menschen zugutekommen, die ein Anrecht darauf haben.

Im Interesse der Menschen, die auf den RMG angewiesen sind, darf Missbrauch nicht geduldet werden. Arbeitsfähige Bürger, die die nationale Solidarität in Anspruch nehmen, müssen im Gegenzug dazu bereit sein, Arbeiten zum allgemeinen Nutzen anzunehmen.

Bei jungen Menschen unter 25 Jahren, die hochgradig fragil sind und keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten möglich sein um ein Abgleiten in das Drogenmilieu oder die Prostitution zu verhindern. Solche Maßnahmen dürfen aber nur in Einzelfällen und unter strenger Kontrolle getroffen werden. An eine Verallgemeinerung des RMG für Personen unter 25 Jahren ist nicht gedacht.

Arbeit muss sich lohnen! Die Gesetzgebung über den RMG muss so angepasst werden, dass Beschäftigte, die für den Mindestlohn arbeiten, über deutlich mehr Nettoeinkommen verfügen wie RMG-Bezieher, die in derselben Familienkonstellation leben und nicht arbeiten. Der Anreiz zur Eingliederung in die Arbeitswelt kann z.B. über den Weg eines Zusatzes (complément) zum RMG erreicht werden. Dabei darf der RMG nicht vom Patronat zum Vorwand genommen werden, den Mindestlohn abzuschaffen oder so zu modulieren, dass die Beschäftigten automatisch Anspruch auf ein „complément RMG“ erhalten.

In diesem Zusammenhang wird die ADR die Gesetzgebung über Pfändungen und Zwangsvollstreckungen ändern. Ein Betrag, der 110% des RMG entspricht, wird als Mindesteinkommen nicht mehr pfändbar sein, außer für die Unterhaltszahlungen.

Oft durch Schicksalsschläge, manchmal durch eigenes Fehlverhalten (unter Duldung der Kreditinstitute) geraten Familien in die Schuldenfalle.

Die ADR wird eine Gesetzgebung unterstützen, die Maßnahmen vorsieht um aus dieser Armutsfalle herauszukommen, über Beratungsstellen bis hin zur persönlichen Insolvenz. Die Beratungsstellen müssen über genügend Personal verfügen, um den wachsenden Ansprüche gerecht zu werden.

Spielsucht ist ein weiterer Weg in die Armut. Die Sucht ist eine Krankheit. Den Spielsüchtigen muss, genau wie Drogen- oder Alkoholabhängigen, professionelle Hilfe angeboten werden. Die notwendigen Beratungsstellen müssen dringend mit Personal aufgestockt werden, um die notwendigen Sensibilisierungskampagnen durchzuführen und den Spielsüchtigen die notwendige Beratung und Hilfe zukommen zu lassen.

Darüber hinaus stellt für die große Mehrheit der Menschen der Besuch eines Kasinos oder die Teilnahme an einer Lotterie – auch an einer Lotterie mit schneller Ziehung – ein ungefährlicher Zeitvertreib dar. Die ADR ist nicht der Ansicht, dass wegen der Krankheit einiger der großen Mehrheit Verbote aufzulegen sind.

Armut und Vereinsamung können Menschen bewegen, zum letzten Mittel zu greifen. Die ADR wird große Anstrengungen unternehmen, um die Zahl der Selbstmorde zu verringern. Im Dialog mit allen interessierten Vereinigungen soll eine nationale Strategie zur Suizidbekämpfung entwickelt werden.