3. Fir eng gerecht Steierpolitik
Die langanhaltende Periode unablässig sprudelnder Steuerquellen hat offensichtlich zu einem leichtfertigen Umgang mit den öffentlichen Finanzmitteln auf Regierungsseite geführt.
Die ADR ist der Ansicht, dass die Regeln des staatlichen Umgangs mit den Steuergeldern gründlich überarbeitet werden müssen.
Ziel muss es sein, flächendeckend einen höchst verantwortlichen Umgang mit den Steuergeldern „en bon père de famille“ durchzusetzen, ohne das staatliche Ausgabensystem bürokratisch zu überfrachten.
Grundsätzlich sollen alle Ministerien, Verwaltungen und Schulen wesentlich mehr Autonomie und Selbstverwaltung in Sachen Finanzen erhalten. Das Modell der „gestion séparée“ sollte daher, wo immer möglich, zur Regel werden. Die jetzige Vorab-Kontrolle (a priori) durch Finanzkontrolleure soll wegfallen. Im Gegenzug wird ein im Finanzministerium angesiedeltes Beraterteam von in prozeduralen Fragen besonders ausgebildeten Beamten den Fachministerien bei schwierigen Fragen beratend zur Seite stehen. Außerdem wird der Kompetenzbereich des Rechnungshofes bedeutend erweitert. Auch das Gesetz über die öffentlichen Ausschreibungen sollte grundlegend vereinfacht werden.
Die öffentliche Ausgabenpolitik wird viel strengeren Kontrollen unterzogen. Dabei ist nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit, die ökonomische Nützlichkeit oder die Effizienz der einzelnen Ausgaben zu prüfen. Bei großen Ausgaben oder kostspieligen Projekten ist diese Prüfung durchzuführen, bevor die entsprechenden Vorhaben dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit dem geringsten Aufwand das bestmögliche Resultat zu erreichen, ist das Grundprinzip eines höchst verantwortlichen Umgangs mit den Steuergeldern. Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass eine solche Reform durchgeführt wird.
Wir wollen die Zuständigkeiten und Befugnisse des Rechnungshofs bei der Kontrolle der öffentlichen Ausgaben auf sämtliche öffentlichen Einrichtungen sowie die Bezieher von öffentlichen Finanzmitteln und Beihilfen ausweiten.
Diese gründliche Nachkontrolle kann natürlich nicht alle öffentlichen Dienste bzw. Ausgaben eines Haushaltsjahres erfassen, sondern nur stichprobenartig vorgehen, aber das Prinzip, dass nicht der Förster, sondern die Furcht vor dem Förster den Wald hütet, dürfte zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit öffentlichen Mitteln führen.
Zu diesem Zweck muss der Rechnungshof reformiert werden. Zunächst muss die Ernennungsprozedur des Führungskollegiums „entpolitisiert“ werden. Die ADR fordert, dass die Auswahl der Führungspersonen („conseillers“) beim Rechnungshof zukünftig durch ein neutrales Gremium von Fachleuten auf Basis der Qualifikation der betreffenden Kandidaten auf Zeit geschehen soll.
Es darf nicht sein, dass der Kontrollierende vom Wohlwollen des zu Kontrollierenden abhängig ist. Das Führungskollegium muss in totaler politischer Unabhängigkeit, im alleinigen Interesse des Steuerzahlers arbeiten können. Dies ist für die ADR die wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Haushaltskontrolle.
Der Rechnungshof muss auch die nötigen personellen und finanziellen Mittel erhalten, um seiner erweiterten Aufgabe gerecht werden zu können. Bei der Kontrolle sparen, hieße an der falschen Stelle sparen. Internationale Erfahrungswerte belegen, dass eine wirksame Kontrolle etwa 8 Prozent an Einsparungen im Staatshaushalt bringen kann. Das immer wieder vorgebrachte Argument, es könne nicht Aufgabe des Rechnungshofes sein, über die Opportunität einer Ausgabe zu urteilen, ist falsch. Es ist aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers wichtig, dass abseits aller politischen Überlegungen eine neutrale Instanz wie ein Rechnungshof sämtliche relevanten Ausgaben kritisch hinterfragt und auf ihre Zweckmäßigkeit hin durchleuchtet. Außerdem, ist ein Gutachten des Rechnungshofs für das Parlament ja nicht bindend.
Im Falle wo der Rechnungshof eine Ausgabe als unangebracht oder überflüssig kritisiert, haben die demokratisch legitimierten Instanzen Parlament und Regierung selbstverständlich immer noch die Möglichkeit, ihre Entscheidung politisch zu überdenken und ihre Entscheidung frei zu treffen. Diese Entscheidung muss ja auch öffentlich begründet werden. Somit wird dem Bürger und Steuerzahler Gelegenheit gegeben, sich ein begründetes Urteil zu bilden. Davon kann das demokratische System nur profitieren.
Die Angst vor der Kritik des Rechnungshofes wird aber dazu führen, dass die Zweckmäßigkeit verschiedener Projekte und Ausgaben auch im Vorfeld der Entscheidung auf politischer Ebene kritischer analysiert und hinterfragt wird.
Die ADR will dieses System auch auf die Gemeinden und Gemeindesyndikate ausweiten. Die aktuelle, vom Innenministerium ausgeübte Vormundschaft über die Gemeinden ist längst überlebt, extrem bürokratisch und ohne erkennbaren Nutzen. Eine diesbezügliche Reform ist mehr als überfällig.
Die ADR will daher beim Rechnungshof eine Abteilung „Kontrolle der Gemeindefinanzen“ schaffen, die nach dem gleichen Prinzip die a posteriori Kontrolle über das Finanzgehabe der Gemeinden ausübt. Der aktuelle im Innenministerium angesiedelte Kontrolldienst wird dementsprechend dem Rechnungshof angegliedert. Dem Innenministerium wird nur noch das Gesamtbudget der Gemeinden zur Approbation vorgelegt. Im Gegenzug sollen die Gemeinden die Freiheit der Selbstverwaltung ohne staatliche Vormundschaft erhalten und auch innerhalb eines gesetzlichen Rahmens kommerzielle Tätigkeiten ausüben können.
Auf der Einnahmeseite der Staatsfinanzen setzt sich die ADR für einen weiteren Ausbau der Steuerverwaltung und der Enregistrement-Verwaltung ein. Unter der
Berücksichtigung aller rechtsstaatlicher und funktionaler Aspekte, sowie der Interessen des Personals, sollte über eine Fusion dieser Verwaltungen nachgedacht werden.
Wie bereits angemerkt, wird die ADR ihr Möglichstes tun um Steuerhöhungen zu vermeiden. In der derzeitigen Situation wären sie der Wirtschaft abträglich und würden die Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs noch weiter schwächen.
Grundsätzlich ist die ADR gegen Steuererhöhungen bei physischen Personen und verlangt, dass die Steuertabelle jährlich an die Inflation angepasst wird. Die Mehrwertsteuer soll ebenfalls nicht erhöht werden.
Die steuerliche Konkurrenz zwischen den Staaten hat dazu geführt, dass die Betriebsbesteuerung immer weiter abgesenkt wurde, was konsequenterweise zu einer stärkeren Belastung der physischen Personen geführt hat. Daher sieht die ADR eine weitgehende Harmonisierung der Betriebsbesteuerungsgrundlage und die Einführung europäischer Mindestbesteuerungssätze als grundsätzlich positiv an. Hierbei sollen die Staaten einen gewissen Ermessensspielraum behalten.
Für die ADR muss die Steuerpolitik darauf hinzielen, bestehende Aktivitäten zu behalten, bzw. auszubauen, und besonders neue Aktivitäten mit möglichst hoher Produktivität anzuziehen.
Die wirtschaftliche Struktur unseres Landes soll sich weiter auf fünf Pfeiler stützen: Finanzplatz, Industrie, Mittelstand, Tourismus und Landwirtschaft. Jeder dieser Pfeiler fordert eine spezifische Analyse und hat seine eigenen Herausforderungen.
Die ADR will eine Steuerpolitik die auf folgenden Prinzipien beruht:
– niedrige Steuern damit Arbeit und Leistung sich lohnt,
– sozial gerechte und familienfreundliche Steuern durch zusätzliche Steuerkredite und Negativsteuer. Die augenblicklichen Steuerfreibeträge nützen den Höchstverdienern am meisten und den kleineren und mittleren Einkommen überhaupt nicht oder sehr wenig. Dies ist sozial ungerecht.
Die ADR wird die restlichen Steuerfreibeträge in Steuerkredite umwandeln. Ein Steuerkredit besteht aus einem einheitlichen Betrag für jeden Steuerzahler. Somit werden die kleineren und mittleren Einkommen aufgebessert. Die von der ADR vorgeschlagenen Steuerkredite sind steuergerecht. Die bestehenden Freibeträge nicht.
Das Einkommen von Haushalten mit Kindern (verheiratet, gepacst, Alleinerzieher) darf nicht gegenüber Haushalten ohne Kinder benachteiligt werden. Die bestehenden ungerechten „Reklassierungen“ nach Zivilstand entfallen durch die Schaffung eines spezifischen Steuerkredits.
Die ADR spricht sich für eine individuelle Besteuerung der physischen Personen aus und möchte somit die Doppelbesteuerung von Mann und Frau beenden. Eine Individualbesteuerung bedeutet, dass es in Zukunft nur mehr eine Steuerklasse gibt. Bei Haushalten, die aus zwei Personen bestehen, wovon eine nicht erwerbstätig ist, wird das einzige Einkommen rein technisch zwecks Individualbesteuerung halbiert.
Praktisch erfolgt zuerst die Berechnung der Steuer, die anschließend um die Summe der Steuerkredite reduziert wird. Bei Einkommen, die keine oder wenig Steuern zahlen, werden die betreffenden Steuerkredite als Negativsteuer ausbezahlt.
Solange dieses System noch nicht eingeführt wurde, spricht sich die ADR für eine Reform der Steuerklassen aus. Im Augenblick verlieren verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Personen nach drei Jahren den Vorteil nach der Steuerklasse 2 besteuert zu werden.
Die ADR wird dieses System abändern. Verwitwete Personen sollen wieder in eine Zwischenklasse eingestuft werden.
Alleinerziehende Elternteile mit Kindern dürfen, sofern sie getrennt, geschieden oder verwitwet sind, steuerlich nicht schlechter behandelt werden als zu der Zeit ihres ehelichen Lebens. Das gleiche gilt für den Elternteil der das Sorgerecht nicht hat, doch seinen Unterhaltspflichten vollumfänglich nachkommt. Solange beide Elternteile für den Unterhalt der Kinder aufkommen, sollen sie steuerlich begünstigt werden. Die jetzige Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen ist nicht ausreichend und nützt auch nur denjenigen, die eine Steuererklärung machen.
Solange geschiedene oder getrennt lebende Eltern für lebende Nachkommen aufkommen, sie versorgen oder Alimente für sie bezahlen, sollen sie in der Steuerklasse 2 bleiben.