20. De Rechtsstat stäerken

Die ADR möchte das Bewusstsein der Bürger für die vielen Probleme rechtsstaatlicher Natur schärfen, die Luxemburg derzeit zu schaffen machen. Während der letzten Jahre wurden immer wieder rechtliche Neuerungen eingeführt, die freiheitsbeschränkende Wirkungen entfalten. Luxemburgs demokratische Grundordnung ist zunehmend Gefahren ausgesetzt. Die ADR hat sich daher zum Ziel gesetzt, Freiheit und Demokratie resolut zu verteidigen!

Die ADR steht für die Freiheit des Einzelnen, eine lebendige Demokratie und einen starken Rechtstaat. Sie engagiert sich für eine politische Kultur der Ehrlichkeit, der Toleranz und der Offenheit. Sie möchte jedem Bürger die Möglichkeit eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in Freiheit und Verantwortung geben, und spricht dem Staat nur das unbedingt notwendige Mindestmaß an Rechten zu, um diese Freiheit einzuschränken oder zu kontrollieren.

Für die ADR gilt es, das gesellschaftliche Miteinander verantwortungsvoll zu gestalten. Daher gelten für sie klare politische Richtlinien, wie zum Beispiel die unbedingte Achtung der Menschenrechte, der Respekt der Privatsphäre durch den Staat, der Datenschutz, die Pressefreiheit, die Unschuldsvermutung vor Gericht, die Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns und viele andere mehr.

Mit großer Sorge sieht die ADR, dass in den letzten Jahren immer mehr dieser traditionellen Säulen des demokratischen und liberalen Rechtsstaats ungebührlich geschwächt worden sind. Der Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität, den die ADR selbstverständlich engagiert unterstützt, darf niemals als Vorwand zur Minderung der Freiheitsrechte dienen. Besonders besorgniserregend ist, dass einige nicht davor zurückschrecken hoch gefährliche Neuerungen wie etwa die Umkehr der Beweislast oder anonyme Zeugenaussagen in unser Rechtssystem einzuführen.

Fundamental ist die ADR der Ansicht, dass der Staat sich so wenig wie möglich in das Leben seiner Bürger einzumischen hat. Der selbständige, eigenverantwortliche und mündige Bürger kann seine Entscheidungen selbst treffen und bedarf keiner Bevormundung durch die Politik. Der Staat hat davon auszugehen, dass er es mit mündigen und eigenverantwortlichen Bürgern zu tun hat. In der Praxis läuft es aber zusehends auf eine Erziehungsdiktatur des Staates hinaus.

Für die ADR ist die Freiheit eine der wichtigsten Grundbedingungen für eine demokratische Gesellschaft. Hier ist vor allem die Freiheit des Einzelnen gemeint zu denken und – unter Beachtung der Freiheit des anderen – zu tun was er will, ohne staatliche Bevormundung, Verfolgung oder Willkür fürchten zu müssen.

Der Bürger wird immer öfter unter Generalverdacht gestellt und mit dem Argument „wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat nichts zu befürchten“ mundtot gemacht. Dabei muss es umgekehrt sein! Weil ich mir als mündiger Bürger nichts zu Schulden kommen gelassen habe, verbitte ich mir staatliche Überwachung dessen, was ich wann und wo mit wem tue oder lasse.

Die ADR spricht sich gegen den totalen Überwachungsstaat aus. Alle Maßnahmen, die insbesondere mit dem Argument der Terrorbekämpfung getroffen werden, müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre geprüft werden.

Besonders im Hinblick auf jüngste Enthüllungen wird die ADR sich für den weiadrmöglichen Schutz der Privatsphäre einsetzen. Dies betrifft einerseits die elektronische Überwachung, wie z.B. die Online-Überwachung heimischer Computer, aber auch schon die staatliche Einmischungs-und Schnüffelmentalität, wie sie z.B. bei Umfragen vom Erziehungs- und vom Chancengleichheitsministerium immer wieder in Erscheinung tritt. Es geht den Staat nichts an, wer wie viele Bücher zu Hause hat oder wer in den Haushalten für die Entleerung des Mülleimers zuständig ist.

Bei elektronischen Chips, Vorratsdatenspeicherung und anderen Maßnahmen oder technischen Neuerungen, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, wird die ADR darauf bestehen, dass die einzelnen Bürger auf Anfrage Einblick in die über sie gesammelten Daten bekommen können. Die Handhabung solcher Daten muss streng geregelt werden. Sie muss stets nachvollziehbar und kontrollierbar sein um jeden Missbrauch zu verhindern. Der einzelne Bürger muss einfache aber wirksame Rechtsmittel zur Verfügung haben um seine Interessen gegenüber der staatlichen Datensammelwut effizient verteidigen zu können.

Für die ADR dürfen individuelle Freiheitsrechte nicht zur Disposition gestellt werden und der Wert der Privatsphäre muss wieder als hohes Gut respektiert werden!

Persönliche Freiheiten

Die ADR wird prinzipiell keinen weiteren Einschränkung der persönlichen Freiheiten zustimmen und sehr genau jede weitere Kontrolle menschlichen Handels analysieren, bevor sie solchen Regeln zustimmt. Die ADR tritt für die Rücknahme einiger bereits bestehender Verbote ein oder fordert zumindest deren Abschwächung.

Die ADR hat sich stets für die weiadrmögliche Freiheit der einzelnen Bürger ausgesprochen, insbesondere auch was seine Ernährungsgewohnheiten oder sein Risikoverhalten angeht. So hat sie z.B. gegen die jüngsten Maßnahmen gegen das Rauchen gestimmt, weil sie den Bürgern eine freie Wahl lassen wollte. Nach Auffassung der ADR sollen die Wirte selbst entscheiden können, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf oder nicht. Sollte ein Wirt sich für das Rauchen entscheiden, müssen allerdings strenge Gesundheitsauflagen zum Schutz des Personals getroffen werden.

Die ADR unterstützt hingegen staatliche Aufklärungskampagnen um auf Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen, z. B. beim Alkohol, beim Tabakkonsum usw. Sie versucht aber stets den Bürgern eine freie Wahl zu lassen.

Die ADR wird keine Gesetze unterstützen, die sich in die Essgewohnheiten der Bürger einmischen. Gesundes Essen soll über Informationskampagnen und Erziehungsarbeit gefördert werden, aber letztlich muss auch in diesem Bereich jeder für sich selber verantwortlich sein.

Bei Alkoholkontrollen soll die Polizei eine echte Präventionsarbeit leisten. Die Polizei soll das Fahren von Leuten, die die legale Promillegrenze überschreiten, wenn möglich schon vor der Fahrt verhindern, ohne weitere Sanktionen für diejenigen, die dieser Aufforderung dann auch nachkommen.

Fahren unter Drogen-Einfluss soll streng geahndet werden und der Missbrauch von Medikamenten am Steuer ist auf die gleiche Ebene wie der Missbrauch von Alkohol zu setzen. Hingegen muss Rücksicht auf die Fahrer genommen werden, die ein von ihrem Arzt verschriebenes Medikament brauchen um sicher fahren zu können. Der Dialog zwischen der Ärzteschaft und der Polizei muss hier deutlich verbessert werden.

Die ADR bekennt sich uneingeschränkt zu den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Was den Alkoholkonsum angeht, so sind stets die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Eine Festlegung oder Veränderung der erlaubten Promillegrenze ist nur durch gesicherte Erkenntnisse zu rechtfertigen. Um auch hier einen ungerechtfertigten Eingriff in das Privatleben zu verhindern, sollte regelmäßig geprüft werden, ob die aktuelle Gesetzgebung noch dem Stand der Forschung entspricht. Unnötige Begrenzungen sind abzuschaffen. Hingegen unterstützt die ADR scharfe Begrenzungen bei Fahrneulingen sowie Berufsfahrern.

Die ADR unterstützt Maßnahmen die es den Menschen bei größeren Veranstaltungen erlauben, auf ihr eigenes Auto zu verzichten, z.B. durch Shuttle-Busse, Fahrgemeinschaften, usw.

Bei polizeilichen Kontrollen ist die ADR stets dafür möglichst gezielte Kontrollen oder Fahndungen vorzunehmen und auf generelle Kontrollen weiadrgehend zu verzichten. Man sollte den Menschen nie das Gefühl geben, dass sie unter einer Art von Generalverdacht stehen.

Die ADR wird jedenfalls bei allen Gesetzen auf den Schutz der Privatspäre achten. Ob es sich um beispielweise Online-Untersuchungen von Heimcomputern handelt, oder die Nutzung von bestehenden Datenbanken, stets wird die ADR auf rechtsstaatliche Prozeduren und Verhinderung von Missbrauch grössten Wert legen!

Auf europäischer Ebene wird die ADR der Erfassung von DNA-Daten in Personalausweisen entschieden entgegenwirken. Im Gegenzug soll der Pass Daten enthalten, die den Bürgern Grenz- und Flughafenkontrollen erleichtern, z.B. Informationen über Prothesen, die Warnsignale an den Kontrollportalen auslösen.

Es darf prinzipiell zu keiner systematischen Erfassung von Daten oder Videobildern kommen. Es muss sichergestellt werden, dass jedwede Nutzung solcher Datenbanken nur dem ursprünglichen Zweck ihrer Einführung (z.B. Terrorbekämpfung) dient und dass sie nicht zweckentfremdet werden dürfen, weder von polizeilichen noch irgendwelchen anderen behördlichen Stellen. Eine missbräuchliche Verwendung solcher Daten darf in keinerlei Verfahren, sei es straf-, zivil-, oder steuerrechtlicher Natur, Verwendung finden. Der Missbrauch von Daten muss streng bestraft werden.

Zur Achtung der Privatsphäre gehört auch der Respekt vor der menschlichen Person. Geräte, die den Menschen nackt zeigen, dürfen außerhalb der Medizin keine Verwendung finden. Sogenannte Nacktscanner dürfen den Menschen also nur schablonenhaft zeigen und müssen sich auf das Auffinden gefährlicher Gegenstände beschränken.

Die ADR spricht sich grundsätzlich gegen eine zweite Polizei aus. Bei einer eventuellen Ausweitung der Befugnisse der Agents municipaux muss der Gesetzgeber mit sehr großer Vorsicht agieren. Die Liste der Vergehen, die von den Agents municipaux festgestellt werden können, muss sehr restriktiv gehandhabt und genauestens im Gesetz verankert werden.

Nicht der Staat muss den Bürger, sondern der Bürger muss den Staat kontrollieren

Jeder Bürger soll das Recht haben, bei staatlichen Stellen gleich welcher Natur alle Informationen oder Daten zu erhalten, die nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter betreffen. Bei Verweigerung einer Antwort soll der Ombudsman intervenieren können bzw. die Rechtmäßigkeit der Ablehnung ergründen dürfen.

Ebenso soll die parlamentarische Kontrolle aller staatlichen Organe, denen ein Zugriff auf Datenbanken gesetzlich gestattet ist, eingeführt werden. Die Mission des CNPD (Nationale Datenschutzstelle) soll sehr viel stärker auf den Bereich der Kontrolle, der Nutzung und Unterbindung missbräuchlicher Nutzung von Datenbanken ausgerichtet werden.

Pressefreiheit

Freiheit des Einzelnen bedingt auch Freiheit der Presse. Es darf zu keinerlei direkter oder indirekter Zensur kommen. Die ADR bekennt sich ausdrücklich zur Pressefreiheit. Sie erkennt die Rolle der Presse als “Wachhund der Öffentlichkeit”. Für die ADR ist insbesondere der Quellenschutz unabdingbar um investigativen Journalismus zu ermöglichen.

Um die Unabhängigkeit der Presse weiter zu stärken, möchte die ADR folgende Ziele erreichen:

– Stärkung der Stellung des Presserates;

– Überreichung von Diplomen, Journalistenausweisen und Auszeichnungen ausschließlich durch von der Politik unabhängige Persönlichkeiten;

– Rücknahme des Gesetzes vom 19. Juni 2012, das eine indirekte Pressezensur einführt (ehemaliges Gesetzesprojekt 6127). Die ADR hat einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag eingereicht;

– Reform der Gesetzgebung über die Pressehilfe um die Unabhängigkeit der Medien sowie den Meinungspluralismus zu stärken.

Die ADR tritt dafür ein, dass künftig alle im Parlament vertretenen Parteien im Verwaltungsrat der Medien vertreten sind, die öffentlich-rechtlichen Charakter haben oder solche Aufgaben wahrnehmen, wie z.B. Radio 100,7 und RTL. Der Verteilungsschlüssel soll hierbei ein Vertreter pro Partei sein. Auf die Präsenz anderer Politiker oder ehemaliger Politiker in diesen Verwaltungsräten muss verzichtet werden.

Die administrativen Sanktionsmöglichkeiten der ALIA (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel) werden stark beschränkt und so überarbeitet, dass die Existenz einer Medienanstalt oder einer Zeitung nicht von Regierungsseite gefährdet werden kann. Schwerwiegende Vergehen müssen von einem Gericht behandelt werden. Für die ADR soll weiterhin in erster Linie der Presserat (Conseil de presse) Konflikte lösen, die sich aus einem möglichen Nichteinhalten des Code de déontologie oder des Gesetzes über die Pressefreiheit ergeben könnten. Die Entscheidungen dieser Beschwerdeinstanz müssen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Die Modalitäten der politischen Berichterstattung werden nach deutschem Vorbild im öffentlich-rechtlichen Pressewesen reformiert um mehr politische Ausgewogenheit und Objektivität in den Medien zu erreichen.

Der Bürger muss weiterhin Presseorgane wie Autoren gegebenenfalls vor der Justiz für ihre Veröffentlichungen verantwortlich machen können. Die ADR befürwortet weiter eine schnelle, effektive und gerechte Prozedur zur Regelung des „Droit de réponse“.

Die ADR ist gegen jede staatliche Zensur im Internet. Sie spricht sich gleichzeitig dafür aus bereits Kinder und Jugendliche zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den modernen Medien zu erziehen. Diese Medienkompetenz soll besonders auch im Schulwesen eine wichtige Rolle spielen.

Die ADR befürwortet ein Gesetz, das wesentlich mehr Transparenz bei Meinungsumfragen schafft. Es soll auch klare, deontologische Regeln in der Demoskopie geben, wie z.B. ein Verbot suggestiver Fragen, eine unbedingte Offenheit über die benutzten Umfragemethoden, die erhaltenen Rohdaten und die Methoden ihrer statistischen Auswertung.

Politik auf der Grundlage solider Werte

Die Politik der ADR orientiert sich an den universellen Menschenrechten wie sie u.a. in der UN-Menschenrechtscharta und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates festgehalten sind. Die ADR bekennt sich zu den Prinzipien des liberalen Rechtsstaats und den historischen jüdisch-christlichen Werten, die Europa und Luxemburg geprägt haben.

Die ADR respektiert die spirituellen, religiösen und philosophischen Überzeugungen aller Bürger, sofern diese nicht rechtstaatlichen Prinzipien zuwiderlaufen, und verteidigt die Religionsfreiheit. Sie schätzt den spirituellen und sozialen Beitrag der religiösen und philosophischen Gemeinschaften zum Gemeinwesen. Die ADR ist der Ansicht, dass die religiösen Gemeinschaften und Kirchen institutionell getrennt vom Staat funktionieren sollten, wobei die Einzelheiten dieses Verhältnisses im konstruktiven Dialog und auf der Grundlage geltenden Rechts mit allen Interessierten geklärt werden müssen. Die ADR betont, dass ihr Ansatz zum Thema Trennung von Kirche und Staat keinesfalls kirchen- oder religionsfeindlich ist, sondern dass sie um ein konstruktives und allseits zufriedenstellendes Miteinander im Interesse eines gut strukturierten Staatswesens bemüht ist. Sie schätzt den Stellenwert des Religiösen in Philosophie, Geschichte, Kunst und Kultur und achtet die Bedeutung der kirchlichen Traditionen in der luxemburgischen Gesellschaft.

Die ADR respektiert ebenfalls die Ansichten der Atheisten, Agnostiker und Freidenker und schließt deren Stellungnahmen in ihre Überlegungen mit ein.

Für eine starke Demokratie

Die ADR möchte, dass so viele Bürger wie möglich am politischen Geschehen teilhaben und es aktiv mitgestalten. Niemand sollte an der Ausübung des Grundrechts auf freie politische Betätigung durch soziale oder berufliche Gegebenheiten gehindert werden. In dieser Hinsicht hat der Staat die Aufgabe, den Zugang zum politischen Mandat für alle hierzu berechtigten Bürger gleicherweise zu ebnen. Die ADR spricht sich für einen fairen politischen Wettbewerb aus und lehnt daher jede Art von Quoten oder andere Einschränkungen des freien Wählerwillens ab. Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht soll bei 18 Jahren bleiben. Gleichzeitig fordert die ADR eine Verstärkung des Bürgerkunde-Unterrichts in allen Schulen.

Da auch auf Gemeindeebene Entscheidungen getroffen werden können, die souveräne Interessen Luxemburgs berühren, verlangt die ADR, dass das Wahlgesetz so abgeändert wird, dass die Funktionen des Bürgermeisters und des Schöffen wieder ausschließlich luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Alleinige Umgangssprache in den Gemeinderäten soll Luxemburgisch sein.

Bei den Wahlen zur Abgeordnetenkammer möchte die ADR, dass auch weiterhin nur luxemburgische Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht haben. Dieses Prinzip muss in der Verfassung verankert bleiben. Jede diesbezügliche Änderung wird die ADR unverzüglich dazu veranlassen eine Referendumsprozedur einzuleiten.

Da in der Abgeordnetenkammer alle Fragen bezüglich der luxemburgischen Souveränität diskutiert und entschieden werden, ist die ADR der Auffassung, dass die Mitglieder des Parlaments ausschließlich vom Staatsvolk, also von den luxemburgischen Staatsbürgern bestimmt werden sollen. Jede andere Lösung würde ja auch den Wert der luxemburgischen Staatsbürgerschaft in Frage stellen und die Motivation zum Erwerb dieser Staatsbürgerschaft für in Luxemburg residierende Ausländer deutlich mindern.

Die ADR macht darauf aufmerksam, dass weltweit kein anderes Land mit einer vergleichbaren demographischen Struktur wie Luxemburg ein Ausländerwahlrecht eingeführt hat. Die ADR akzeptiert das Ausländerwahlrecht allerdings bei den Sozialwahlen, den Kommunalwahlen sowie den Europawahlen (für EU-Bürger). Sie sieht kein Demokratiedefizit in der Bestimmung, dass das Wahlrecht bei den Wahlen für die Legislative ausschließlich den Staatsbürgern vorbehalten bleibt. Das umgekehrte Argument zugunsten des Ausländerwahlrechts, also die Verallgemeinerung des Wahlrechts zur Bekämpfung eines vermeintlichen Demokratiedefizits, müsste ja dann auch weltweit zur Geltung kommen, wofür aber nirgendwo auch nur ansatzweise eine diesbezügliche Argumentation zu erkennen ist. Die ADR ist ebenfalls der Auffassung, dass diese Frage nicht europaweit geregelt werden soll, sondern dass die Behandlung des Wahlrechts eine Frage der nationalen Souveränität bleiben muss.

Die ADR sieht in einer gelungenen Integration der ausländischen Mitbürger, z.B. über die Erlangung der (doppelten) Staatsbürgerschaft, den einzig richtigen Weg zur Erlangung politischer Rechte.

Sie erkennt in der jetzigen Debatte vor allem den Versuch das Gewicht des öffentlichen Dienstes im gesellschaftlichen Leben unseres Landes zu reduzieren. Darüber hinaus muss man bedenken, dass, wenn die Ausländer erst das Wahlrecht bei den Kammerwahlen haben, es dann natürlich auch keine Beschränkungen mehr für Ausländer im öffentlichen Dienst geben kann. Auch hier ist die Position der ADR klar: souveräne Funktionen im luxemburgischen öffentlichen Dienst müssen luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten bleiben, ob auf politischer Ebene oder auf Verwaltungsebene.

Die ADR ist ebenfalls gegen die automatische Einschreibung ausländischer Staatsbürger auf den Wählerlisten.

Die ADR ist eine Befürworterin der direkten Demokratie und wünscht sich deutlich mehr Volksabstimmungen sowie eine merkliche Vereinfachung der « initiative populaire ». Unterschriftensammlungen müssen auch per Internet möglich sein. Insbesondere sollten jede weitere Änderung der EU-Verträge, jede Veränderung betreffend die souveränen Staatsrechte sowie jede weitere EU-Erweiterung einem Referendum auf Volksinitiative unterworfen werden.

Die ADR verlangt eine Revision des Wahlgesetzes, damit die Verteilung der Mandate pro Bezirk der wirklichen Zahl der Wähler entspricht. Derzeit sind vor allem die Wahlbezirke Osten und Norden in der Abgeordnetenkammer unterrepräsentiert. Die ADR hat hierzu einen Gesetzesvorschlag im Parlament eingebracht.

Die ADR ruft ebenfalls in Erinnerung, dass der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ihrer Meinung nach an strenge Bedingungen geknüpft bleiben muss. Hierzu zählen u.a. eine 7-jährige Residenzklausel, die allerdings flexibler als bisher gestaltet werden kann, und ein Sprachenadr. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Luxemburg sollte eine Frist von 5 Jahren reichen. Die ADR besteht darauf, dass der Erwerb der Nationalität an die erfolgreiche Ablegung einer luxemburgischen Sprachprüfung gebunden bleibt. Weder eine Streichung dieser Bedingung, noch eine Absenkung der erforderlichen, ohnehin schon sehr niedrigen, Luxemburgischkenntnisse kommen für die ADR in Frage. Die Bedingungen betreffend des Benehmens und des Leumunds der Kandidaten sowie die Modalitäten des Unterrichts in Bürgerkunde werden von der ADR strenger gefasst werden und den gängigen Bestimmungen im benachbarten Ausland, z.B. in Deutschland oder Österreich angepasst. Die Kandidaten sollten auch zumindest Grundkenntnisse der luxemburgischen Geschichte nachweisen können. Für neu eingebürgerte Luxemburger sollten die Gemeinden jährlich, z.B. anlässlich des Nationalfeiertags, eine Zeremonie organisieren um diesen Anlass würdig zu begehen.

Was die Trennung der politeschen Mandate angeht, tritt die ADR dafür ein, dass ab den Parlamentswahlen 2018 ein Mandat als Abgeordneter nicht mehr vereinbar ist mit der Funktion eines Bürgermeisters oder Schöffen. Gleichzeitig möchte die ADR auch, dass eine Mitgliedschaft im Staatsrat ebenfalls unvereinbar mit der Funktion eines Bürgermeisters oder Schöffen ist.

Hingegen ist die ADR gegen eine Beschränkung der sukzessiven Mandate auf zwei Amtsperioden, weil sie der Auffassung ist, dass der Wähler selbst diesbezüglich eine Entscheidung treffen sollte.

Die ADR spricht sich für einen Deontologiekodex für Politiker und Beamte auf nationaler und kommunaler Ebene aus. Ein solcher Kodex muss aber die Privatsphäre der Betroffenen und ihrer Familienangehöriger respektieren. Er soll vor allem dem Kampf gegen jede eventuell mögliche Korruption dienen.

Die Anwesenheit von Politikern in den Schulen, die Verwendung öffentlicher Gelder zu Werbezwecken in Vorwahlzeiten, die Betrauung von Familienangehörigen mit öffentlichen Aufträgen sowie die Offenlegung privater Beziehungen zwischen Akteuren in der Justiz im Interesse der Rechtssicherheit der Bürger sollten ebenfalls in einem solchen Deontologiekodex geregelt werden. Wie dies im Einzelnen geschehen soll muss auf dem gesetzgeberischen Weg geklärt werden.

Der Staat soll sich auch ein fortschrittliches Transparenzgesetz geben, wobei die Notwendigkeit der Geheimhaltung vertraulicher und vor allem sicherheitsrelevanter Informationen zu respektieren ist.

Für eine stabile und moderne Verfassung

Die ADR war von Anbeginn an dem Rechtsstaat verpflichtet. Es ist vor allem ihrer Geschichte und ihrem Engagement in der Politik zu verdanken, dass überhaupt ein Verfassungsgericht in Luxemburg geschaffen wurde. Dieser Tradition wird sie treu bleiben und wird wie keine andere Partei auf die Achtung und Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien achten. Der Staat gehört allen Bürgern und darf in keinem Fall von einer oder mehreren Parteien vereinnahmt werden.

Die ADR erinnert daran, dass die Verfassung dazu dient, die konstitutiven Staatselemente zu benennen, die Rolle der Institutionen zu bestimmen sowie die rechtsprägenden Prinzipien festzulegen. Diese wichtigen Funktionen der Verfassung wurden in den letzten Jahren leider zusehends dadurch verwässert, dass auch rein konjunkturell bedingte politische Ziele, die keinen Verfassungsrang verdienen, in den Grundtext aufgenommen wurden. Oft handelt es sich dabei um durchaus fragwürdige, rein politische Formulierungen, die eigentlich nicht in eine Verfassung gehören. Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass die Verfassung wieder mehr Stabilität erhält und dass wieder verantwortungsvoller mit dem Grundgesetz des Staates umgegangen wird.

Hierzu ist es allerdings notwendig, unsere Verfassung, die streckenweise immer noch den Geist längst vergangener Zeiten wiederspiegelt, einmal gründlich zu überarbeiten d.h. im Sinne einer modernen Demokratie zu reformieren und neu zu ordnen. Daher möchte die ADR vor den Wahlen den Bürgern ihre verfassungsrechtlichen Prioritäten umfassend darlegen.

Die ADR hat, im Rahmen der Arbeiten der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer, ihre konkreten Positionen zur Verfassungsreform veröffentlicht. Sie sind auf der Internetseite der adr : www.adr.lu jederzeit abrufbar.

Die ADR setzt sich dafür ein, dass der Rang und die besondere Rolle der luxemburgischen Sprache als Nationalsprache der Luxemburger in der Verfassung verankert werden.

Sie setzt sich dafür ein, dass das Wahlrecht bei den Parlamentswahlen ausschliesslich den luxemburgischen Staatsbürgern vorbehalten bleibt.

Die Staatsform Luxemburgs als konstitutionelle Monarchie darf nicht in Frage gestellt werden.

Das nächste Parlament wird die Beratungen über die Verfassungsreform weiterführen. Die ADR wird aktiv an diesen Beratungen teilnehmen und insbesondere folgende Standpunkte dort vertreten:

Grundsätzlich ist die ADR der Auffassung, dass die Prinzipien des Rechtsstaats Verfassungsrang verdienen. Dazu gehören die explizite Nennung der Gewaltentrennung sowie eine Bestimmung über die Rechtssicherheit bei gesetzlichen Normen. Den drei Staatsgewalten – Parlament, Regierung und Justiz – muss vorgeschrieben werden, bei ihrem Handeln die Grundsätze der Gerechtigkeit (équité), der Notwendigkeit (opportunité) und der Verhältnismäßigkeit (proportionnalité) stets einzuhalten. Sollten Regierung und Parlament die Freiheitsrechte der Bürger einschränken wollen, so muss es dem Verfassungsgericht möglich sein, die Gesetze auf die Achtung dieser drei Grundsätze hin zu prüfen.

Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre muss das Briefgeheimnis auf alle elektronischen Kommunikationstechnologien ausgeweitet werden. Die Umkehr der Beweislast wird verboten und alle Gesetze, die eine solche vorsehen, werden abgeändert. Anonyme Zeugenaussagen werden vor luxemburgischen Gerichten nicht zugelassen.

Die ADR bekennt sich zu den Bestimmungen über die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien und dem Verbot der Zensur.

Das Prinzip der Gleichheit der Bürger vor der Steuer soll explizit erwähnt werden, zusammen mit dem Grundsatz, dass bei der Festlegung der Höhe der Steuerlast der Beitragsfähigkeit (capacité contributive) Rechnung getragen werden muss. Dies ist ein wichtiges Element des solidarischen Sozialstaats.

In wichtigen Fragen will die ADR die Bevölkerung durch Referendum direkt am Entscheidungsprozess beteiligen. Sie wird das Recht, ein Referendum auf Volksbegehren zu erwirken, in der Verfassung verankern. Wir wollen dem Verfassungsgericht die Zuständigkeit zugestehen, auch über die Verfassungsmäßigkeit internationaler Verträge zu befinden.

Für die ADR steht außer Zweifel, dass Luxemburg ein eigenständiges und vollwertiges Verfassungsgericht behalten muss und dass jeder Bürger einen direkten Zugang zu diesem Gericht erhalten soll. Dies soll analog zu den derzeit für das deutsche Bundesverfassungsgericht geltenden Bestimmungen möglich sein.

Für eine Reform der staatlichen Institutionen

Im Zuge der Diskussionen um eine Neufassung der Verfassung ist deutlich geworden, dass allein die ADR noch uneingeschränkt zur Staatsform der Monarchie steht. Alle anderen Parteien tendieren dazu, den Begriff Großherzog durch den Begriff Staatschef zu ersetzen.

Die ADR ist auch der Meinung, dass die Verfassung Raum für alle staatlichen Symbole, wie sie im Gesetz von 1972 vorgesehen sind, bieten muss. Auf gesetzlichem Wege sollen die nationalen Symbole auch besser geschützt werden.

Die ADR ist desweiteren als einzige Partei der Auffassung, dass die Verfassung die luxemburgische Souveränität festlegen und konsequent schützen muss.

Die Rolle des Großherzogs

Das Zusammenspiel der Institutionen muss im Sinne der Gewaltentrennung klar geregelt werden. Der Großherzog muss über den Parteien und der Tagespolitik stehen.

Seine Rolle soll als erster Repräsentant des Staates, Hüter der demokratischen Prinzipien und Vermittler zwischen den Institutionen festgeschrieben werden. Daher kann er auch nicht mehr Teil der Exekutivgewalt (Regierung) oder der Legislative (z.B. Eröffnung der Sitzungsperiode) sein. Auch die Ernennung der Mitglieder des Staatsrats kann nicht mehr unter seine Zuständigkeit fallen.

Das durch die Abschaffung der Prärogativen des Großherzogs bei der Inkraftsetzung der Gesetze (Art. 34 der Verfassung) entstandene Vakuum muss durch eine neue Prozedur gefüllt werden. Die ADR ist der Ansicht, dass dies z.B. durch die Ausweitung des Referendums per Bevölkerungsinitiative oder durch das Verfassungsgericht geschehen sollte.

Die Abgeordnetenkammer

Die ADR engagiert sich für eine Revalorisierung des Parlaments. Die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gegenüber der Regierung werden gestärkt. Die ADR wird die gesetzgebende Rolle des Parlaments wieder aufwerten und die zunehmende Verlagerung von wichtigen Entscheidungen in andere Gremien bekämpfen.

Die ADR will ein aktives Mitspracherecht des nationalen Parlaments bereits im Vorfeld der Ausarbeitung von EU-Richtlinien oder Verordnungen. Dazu bedarf es keiner Ratifizierung neuer europäischer Verträge, sondern lediglich einer nationalen Entscheidung. Die Regierungsmitglieder müssen das Parlament vor wichtigen EU-Ratssitzungen konsultieren.

Die ADR möchte desweiteren folgende Reformen des Parlaments vorschlagen:

–  Eine Ausweitung der Zahl der öffentlichen Debatten sowie die Möglichkeit das Parlament kurzfristig einzuberufen um aktuelle Fragen zu diskutieren;

– Eine Anpassung der Definition des Fraktionsstatus an die gängigen Normen im Ausland, z.B. 5% wie in Deutschland. Das hieße, dass eine Partei mit drei Abgeordneten Fraktionsstatus hätte;

–  Eine Verlängerung der Redezeiten um jeder Partei die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen;

– Die Abschaffung der Redezeiten bei der Debatte zur Lage der Nation, dem Budgetgesetz sowie bei Gesetzen über ethische Fragen;

– Die Möglichkeit für jeden Abgeordneten Aktualitätsstunden oder Orientierungsdebatten zu beantragen, sowie Motionen oder Resolutionen einzubringen;

– Die stimmberechtigte Vertretung aller Parteien in allen parlamentarischen Kommissionen;

– Die Ausweitung der “heures de Questions au Gouvernement”;

– Eine Stärkung der Rechte der Budgetkontrollkommission insgesamt mit besonderen Vorrechten für die Vertreter der Opposition in diesem Gremium;

– die Vertretung aller Parteien in der Präsidentenkonferenz;

– Transparente Festlegung der Tagesordnung, wobei Anträge diverser Art, wie z.B. Interpellationen usw., binnen festgesetzter Maximalfristen auf die Tagesordnung des Parlaments kommen müssen.

Der Staatsrat

Die Arbeit des Staatsrats ist ungemein wichtig. Die Qualität der Gesetzgebung hängt in hohem Maß von der Arbeit dieser hohen Körperschaft ab. Die ADR schlägt eine umfassende Reform des Staatsrats vor. Eckpunkte dieser Reform werden die Neudefinition des Staatsrats als beratendes Organ der Legislative, eine neue Prozedur zur Ernennung seiner Mitglieder, die Erhöhung der Zahl der Staatsräte sowie strengere Unabhängigkeitsregeln sein.

Nach Ansicht der ADR ist der Staatsrat in erster Linie ein beratendes Organ des Parlaments und nicht der Exekutivgewalt, also der Regierung. Er muss seine Rolle als beratendes Organ nicht nur behalten, sondern seine Kompetenzen sollen noch gestärkt werden. Er soll nationale und internationale Gesetzesvorlagen, oder auch andere Texte mit legislativem Charakter, auf die Einhaltung der Menschenrechte und anderer höherer Normen, auf ihre Verfassungskonformität, auf ihre Rechtsstaatlichkeit und ihre allgemeine juristische Qualität hin prüfen und darf bei dieser Arbeit in keiner Weise behindert werden.

Die ADR lehnt Reformvorschläge ab, die darauf abzielen, den Staatsrat unter Zeitdruck zu setzen und in seinen Rechten zu beschneiden. Um eine repräsentativere Zusammensetzung des Staatsrats zu garantieren, soll das langfristige Kräfteverhältnis der Parteien in der Abgeordnetenkammer in stärkerem Maße respektiert werden. Hierzu sollte der Durchschnitt der Resultate der jeweils drei letzten Wahlgänge als Basis dienen um die politische Zusammensetzung des Staatsrats festzulegen.

Die Zahl der Mitglieder soll von 21 auf 31 erhöht werden, wobei jeder Einzelne ausgezeichnete juristische oder verwaltungsspezifische Kenntnisse mitbringen muss. Die Ernennung der Mitglieder des Staatsrats soll nur noch durch das demokratisch legitimierte Parlament erfolgen.

Gleichzeitig werden die Regeln zur Gewaltentrennung verschärft: Regierungsbeamte sowie Magistrate oder andere Mitglieder der Justiz dürfen nicht mehr Mitglied des Staatsrats sein. Um dem wachsenden Arbeitspensum gerecht werden zu können, wird der Mitarbeiterstab des Staatsrats erweitert. Es sollen dabei insbesondere hochqualifizierte Juristen eingestellt werden.