11. D’Famill an de Mëttelpunkt stellen

Die Familienpolitik ist mit Sicherheit einer der Bereiche, die in den letzten Jahren den stärksten gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen waren. Für die ADR ist und bleibt sie ein zentrales Anliegen ihrer Politik. Das Familienbild unserer Gesellschaft hat sich grundlegend gewandelt, vor allem auch weil heute, aus den verschiedensten Gründen, die meisten Erwachsenen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die wirtschaftlichen Erfordernisse unserer Gesellschaft, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Notwendigkeit des Aufbaus eigener Pensionsansprüche, sowie die Valorisierung der schulischen und beruflichen Ausbildung aller Bürger sind maßgebliche Faktoren, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben.

Die ADR unterstreicht die herausragende Bedeutung der Familien für unsere Gesellschaft. Sie fühlt sich dem Schutz der Familie – der Keimzelle der Gesellschaft – in besonderem Maße verpflichtet.

Die ADR würdigt ausdrücklich die Erziehungsarbeit aller Eltern, die ihren Kindern liebevolle Geborgenheit und eine gute Erziehung geben möchten. Viele kombinieren oft unter schwierigen Bedingungen ihre beruflichen Aufgaben mit der Kindererziehung, andere verzichten ganz oder teilweise auf eine außerhäusliche, berufliche Tätigkeit.

Die ADR bekennt sich zum Grundprinzip des elterlichen Sorgerechts (autorité parentale). Der Staat darf sich in dieses elterliche Erziehungs- und Sorgevorrecht nur in seltenen und gut begründeten Ausnahmefällen einmischen. Die ADR sieht mit Sorge, dass der Staat sich immer öfter anmaßt, in dieses Sorgerecht einzugreifen. Die ADR vertritt die Auffassung, dass der Schutz der Familie auch vor staatlichen Eingriffen bestehen muss und dass eventuell notwendige Einschränkungen im Einzelfall juristisch geprüft und periodisch überprüft werden müssen. Der Eingriff in das elterliche Sorgerecht darf weder allgemein, noch zeitlich oder sachlich unbegrenzt und schon gar nicht leichtfertig sein. Auch wenn Kinder vom Staat in ein Heim eingewiesen werden oder einer Pflegefamilie anvertraut werden, muss diese Maßnahme periodisch auf ihre fortdauernde Sinnhaftigkeit überprüft werden.

Für die ADR ist und bleibt die Familie das Fundament der Gesellschaft. Ihre Familienpolitik zielt daher darauf ab, dass die hauptsächlich zu Hause geleistete Erziehungsarbeit, im Vergleich mit anderen Lebensmodellen, schrittweise aufgewertet und anderen beruflichen Tätigkeiten gleichgestellt wird. Daher verdient auch das besonders schützenswerte traditionelle Familienmodell, bei dem einer der beiden Partner sich teilweise oder ganz der Erziehung der Kinder widmet, eine größere politische Unterstützung.

Gleichzeitig trägt die ADR auch anderen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung.

Neue Formen des Zusammenlebens sind in unserer Gesellschaft entstanden, so zum Beispiel die eingetragenen Partnerschaften (PACS), die sowohl heterosexuelle wie auch homosexuelle Paare eingehen können. Auch entscheiden sich viele Menschen dazu, in freier Union zusammenzuleben, oft deshalb, weil das luxemburgische Scheidungsrecht vollkommen unzeitgemäß ist.

Mit aller Entschiedenheit stellt die ADR das Interesse der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum ihrer familienpolitischen Überlegungen. Die Art des Zusammenlebens der erziehenden Erwachsenen ist dabei weit weniger bedeutsam als die begrüßenswerte Tatsache, dass diese überhaupt Verantwortung für Kinder und somit auch für die Zukunft unserer Gesellschaft übernommen haben.

Die ADR betont, dass niemand das Recht auf ein Kind hat. Kinder haben jedoch Rechte, so wie sie auch in den diesbezüglichen internationalen Konventionen ausdrücklich aufgezählt sind. Die ADR sieht im Schutz der Rechte der Kinder eine vordringliche Aufgabe der Politik. Sie unterstützt daher auch die Existenz des Ombudskomitees für die Rechte des Kindes (ORK) und nimmt dessen Empfehlungen stets mit Interesse zur Kenntnis. Bei der Zusammensetzung des ORK ist besonders darauf zu achten, dass seine Zusammensetzung keine Zweifel an seiner Objektivität aufkommen lässt.

Für die ADR ist eine Familie eine wie auch immer gestaltete Lebensgemeinschaft mit Kindern. Konkret ist die Familie eine Verwandschaftsgruppe, die aus einer Heirat oder einer dauernden Partnerschaft zweier Personen heraus entstanden ist und in der Erwachsene als biologische Eltern oder Adoptiveltern über Kinder legale Erziehungsrechte ausüben. Die Rechte der Eltern und der Kinder im Hinblick auf Erziehungsfragen, Sorgerechtsangelegenheiten und anderer rechtlicher Angelegenheiten, wie zum Beispiel dem Erbschaftsrecht, sind hierbei klar geregelt.

Die ADR ist daher ausdrücklich nicht der Auffassung, dass der Staat Lebensgemeinschaften wie etwa polygame (ein Mann mit mehreren Frauen) oder polyandrische (eine Frau mit mehreren Männern) oder Gruppen von Erwachsenen – mit oder ohne Kinder – rechtlich als Familien betrachten sollte. Die ADR erkennt hierin eine Verletzung der öffentlichen Ordnung sowie die Gefahr der Diskriminierung von Kindern oder Erwachsenen. Die Rechte der Kinder aus solchen Verbindungen müssen gewahrt bleiben.

Die ADR schließt sich der juristischen und staatsphilosophischen Auffassung an, nach der die Ehe weit mehr als ein Vertrag ist. Sie ist eine gesellschaftliche Institution, die das Fundament der Gesellschaft über den Weg der Familiengründung darstellt. Die Weitergabe des Lebens, respektive der rechtliche Status der Adoption, sowie die Erziehung der Kinder finden in der ehelichen Gemeinschaft ihren stabilsten Rahmen. Die Ehe zwischen Mann und Frau wird daher in fast allen Kulturkreisen der Menschheit, so auch in der luxemburgischen Gesetzgebung, in besonderem Maße geschützt. Die Stabilität und die Nachvollziehbarkeit ihrer Abstammung sind für die Kinder wichtige Referenzpunkte bei ihrer eigenen Identitätsfindung.

Die ADR ist sich durchaus bewusst, dass nicht nur heterosexuelle sondern auch gleichgeschlechtliche Paare um eine liebevolle und verantwortungsbewusste Erziehung der gegebenenfalls bei ihnen lebenden Kinder bemüht sind. Sie hat Kenntnis von den Studien genommen, die sich bisher mit den verschiedensten Aspekten dieser Thematik befasst haben. Sie hat sich ebenfalls mit der aktuellen Rechtssprechung internationaler Gerichte in diesem Zusammenhang befasst.

Die ADR ist der Auffassung, dass es für die Identitätsfindung und emotionale Entwicklung der Kinder von herausragender Bedeutung ist, dass sie in einer Gemeinschaft aufwachsen und erzogen werden, die sich durch die geschlechtliche Unterschiedlichkeit der Erziehenden auszeichnet. Die Kinder brauchen sowohl das männliche als auch das weibliche Vorbild wie auch die emotionale Auseinandersetzung mit beiden geschlechtlichen Polen.

Die ADR weiß, dass dies in der Praxis nicht immer der Fall sein kann, wie z. B. im Falle des Todes oder der dauerhaften Abwesenheit eines Elternteils. Auch in einem solchen Fall hat ein Kind jedoch die Möglichkeit die Identität seiner biologischen Eltern zu kennen und somit seine  Abstammung zu rekonstruieren. Auch bei der anonymen Geburt vertritt die ADR eine Position die dem Kind nach seiner Volljährigkeit eine Möglichkeit geben soll – ihr Einverständnis vorausgesetzt – zu erfahren wer seine Eltern sind.

Die ADR ist sich auch bewusst, dass die Natur der Ehe automatisch die Möglichkeit einer  Adoption mit einschließt. Mehrfach hat sie ja betont, auch in der Abgeordnetenkammer, dass für sie die Begriffe „Ehe“ und „Kinder“ weder funktional noch konzeptionell getrennt zu sehen sind. Diese, an die Institution Ehe gebundene Möglichkeit zur Adoption ist jedoch nicht mit einem etwaigen Recht auf ein Kind gleichzustellen. Daher spricht sich die  ADR ja auch dafür aus, dass die künstliche Befruchtung gesetzlich geregelt und die Leihmutterschaft verboten wird. Ein Kind ist keine Ware!

Aus Sorge um das Recht der Kinder stets zu beiden biologischen Elternteilen einen intensiven Kontakt pflegen zu können und damit seine Entwicklung bestmöglich zu fördern, tritt die ADR ja auch im Scheidungsfall für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile ein.

Ebenfalls aus Sorge um die Rechte und die harmonische Entwicklung der Kinder ist die ADR der Auffassung, dass eine Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare nicht gegeben sein sollte. In unserem Rechtswesen beinhaltet die Institution der Ehe stets auch die Möglichkeit einer Adoption. Die Ehe ist ja von ihrem Wesen her auf die Gründung einer Familie ausgerichtet und soll den Kindern einen rechtlich abgesicherten und dauerhaft stabilen Rahmen bieten. Wer also die Möglichkeit einer Adoption für gleichgeschlechtliche Paare nicht akzeptiert, kann daher auch nicht die Institution der Ehe für solche Paare öffnen.

Die ADR spricht sich folgerichtig auch dafür aus, dass im Code Civil und allen offiziellen Dokumenten die Bezeichnungen „Vater“ und „Mutter“, „Ehefrau“ und „Ehemann“ beibehalten werden und nicht durch „conjoints“ oder „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ ersetzt werden.

Die ADR möchte andere und sinnvollere Maßnahmen und Verbesserungen im Interesse homosexueller Paare vorschlagen:

– So sollte der PACS reformiert werden, um Änderungen dort einzuführen, wo die jetzige Regelung Probleme im Alltagsleben aufwirft. Dies kann z.B. das Fürsorgerecht oder das Besuchsrecht für den Partner im Krankheitsfall betreffen. Solche Änderungen gelten selbstverständlich auch für heterosexuelle Menschen, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben. Hierbei soll der PACS der Ehe nicht etwa gleichgestellt werden, das war ja auch bei der Einführung des PACS nicht beabsichtigt, sondern es sollen existierende Probleme oder Inkohärenzen bei der jetzigen Gesetzgebung erfasst und einer Lösung zugeführt werden.

– Für homosexuelle Paare, die de facto in einer Situation sind, in der sie Kinder erziehen, sollte über die Einführung eines „de facto- Elternstatuts“ nachgedacht werden. Hier ginge es darum die Rechte der biologischen Eltern – sofern sie noch leben –  sowie der „de facto-Eltern“ so zu regeln, dass weder die Natur der Ehe oder der Familie, noch die Rechte der Kinder auf Wissen um ihre Abstammung eingeschränkt würden. Vielmehr ginge es darum, im höheren Interesse der Kinder pragmatische Lösungen für praktische Probleme zu finden.

Die ADR fordert einen konsequenten Kampf gegen Scheinehen und Ehen, die unter Zwang entstanden sind. So sollen im Ausland geschlossene Ehen nicht anerkannt werden, bei denen einer der beiden Partner bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Ehen in Luxemburg dürfen nur geschlossen werden, wenn beide Ehepartner zumindest eine der drei Amtssprachen des Großherzogtums verstehen und ihre freiwillige Einwilligung in verständlicher, deutlicher und überzeugender Art und Weise zum Ausdruck bringen können. Gegebenenfalls ist der Rückgriff auf einen staatlich anerkannten und vereidigten Dolmetscher obligatorisch.

Sofern diese nicht international geregelt sind, können Vorteile, die aus einer Scheinehe, einer Zwangsehe, einer Ehe mit einem Partner unter 16 Jahren oder einer Eheabmachung ohne ausdrückliche und vorherige Einwilligung der Betroffenen entstanden sind, vollumfänglich annulliert bzw. zurückgefordert werden, inklusive der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, der Beendigung einer Aufenthaltsgenehmigung, der Rückerstattung geschuldeter Steuern usw.

Die ADR möchte ausdrücklich eine Gesellschaft, die durch ihre betonte Kinderfreundlichkeit auch zu mehr Kinderreichtum kommt. Kinder sind die beste Investition in unsere Zukunft. Die ADR wird daher Lebensgemeinschaften mit Kindern selektiv fördern und substanziell unterstützen. Die Politik hat sich in ihren Entscheidungen am Wohl der Familien zu orientieren und die Voraussetzungen für ein nachhaltiges demographisches Wachstum auf der Basis einer ausreichend hohen Geburtenrate zu schaffen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein anderer grundlegender Aspekt einer modernen Familienpolitik. Die Menschen sollen sich frei entscheiden können, ohne jede staatliche Einmischung, ob sie einer beruflichen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, oder aber der Erziehung ihrer Kinder den Vorzug geben. Zu diesem Themenkomplex gehören auch Fragen wie zum Beispiel Zahl und Qualität der zur Verfügung stehenden Betreuungsstrukturen. Um die Wahlfreiheit zu garantieren, setzt die ADR sich für ein flächendeckendes Netz an hochwertigen Kinderbetreuungsstrukturen ein. Dazu gehört, neben den Kindertagesstätten, selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Tageseltern zurückzugreifen.

Im Kapitel über die luxemburgische Sprache ist die ADR ganz besonders auf die Bedeutung des Gebrauchs der luxemburgischen Sprache auch bei Kleinkindern eingegangen.

Ideelle und materielle Anerkennung für die Arbeit der erziehenden Eltern

Die ADR unterstützt das Recht auf eine frei gewählte Eigenbetreuung der Kinder und möchte diesem auch die notwendige gesellschaftliche, moralische  und materielle Anerkennung geben. Die ADR will keine Politik, die die Familie dazu drängt, dass beide Elternteile einem Beruf nachgehen und die Kinderbetreuung ganz in die Hände des Staates legt.

Sicher müssen beide Eltern auch diese Möglichkeit haben, doch dazu gedrängt werden dürfen sie auf keinen Fall! Die ADR hat sich daher immer dafür eingesetzt, dass elterliche Erziehungsarbeit durch den Staat berücksichtigt und anerkannt werden muss.

Die Rolle des erziehenden Partners oder des Alleinerziehers ist moralisch und finanziell mit anderen beruflichen Tätigkeiten gleichzustellen. Die ADR betont somit ihre bisherige Position, die davon ausgeht, dass es die elementare Pflicht des Staates ist, die Familien zu schützen und zu unterstützen.

Hierzu schlägt die ADR folgende Sofortmaßnahmen vor:

– Die staatliche Anerkennung des Berufstitels „erziehender Erwachsener / parent éducateur“ für alle Eltern, inklusive Adoptiveltern, die sich der Betreuung ihrer Kinder vollzeitlich widmen. Diese Berufsbezeichnung muss auf allen offiziellen Dokumenten und in allen Statistiken als notwendige moralische Anerkennung für diesen wichtigen Beruf gleichberechtigt erfasst werden.

– Nach Abzug eines Freibetrags werden die verschiedenen staatlichen Zulagen (Kindergeld / allocations familiales; Erziehungszulage / allocation d‟éducation; Kinderbonus, „chèque-service“) zu einer einzigen Zulage zusammengeführt: dem Betreuungsgeld (allocation parentale). Das Betreuungsgeld wird der Familienzusammensetzung (Anzahl der Kinder, Alter der Kinder) Rechnung tragen. Das Betreuungsgeld wird für jedes in Luxemburg lebende Kind ausgezahlt, ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. Um eine soziale Komponente einzubringen, wird das Betreuungsgeld versteuert.

– Die Höhe des Betreuungsgeldes wird so berechnet, dass vor der Versteuerung keine in Luxemburg ansässige Familie gegenüber der jetzigen Situation Einbußen erleidet. Das Betreuungsgeld wird dann schrittweise erhöht, damit Familien mit Kindern im Prinzip keine finanziellen Nachteile gegenüber Leuten ohne Kinder erleiden. Das Betreuungsgeld wird so bemessen, dass damit die elterliche Beteiligung in Kinderkrippen, Maisons relais und ähnlichen Strukturen gewährleistet wird. Im Gegenzug werden diese Institutionen ihre Preise nicht mehr nach sozialen Kriterien staffeln. Diese Lösung bedeutet sowohl eine erhebliche administrative Vereinfachung als auch ein erhöhter Schutz der Privatsphäre. Grenzüberschreitende, familienpolitische Transferleistungen bleiben für empfangsberechtigte Personen in ihrer derzeitigen Form bestehen.

– Das Betreuungsgeld kann wahlweise auch dafür genutzt werden, um Tagesmütter zu entlohnen oder um es einem Elternteil zu erlauben, sich der Betreuung seiner Kinder vollzeitlich zu widmen. In diesem Falle muss dieser Elternteil sich obligatorisch bei der Sozialversicherung versichern, und den Arbeitnehmeranteil aus einem Teil des Betreuungsgeldes begleichen. Der Arbeitgeberanteil wird vom Staat übernommen, der im Gegenzug Einsparungen bei den staatlich geförderten Kinderbetreuungsinstitutionen erlangt. Eltern, die sich vollzeitlich der Betreuung ihrer Kinder widmen, verfügen somit über eine eigene, vollständige Rentenversicherung.

– Der Elternurlaub wird reformiert um die strenge Halbierung der Gesamtzeit zwischen Vater und Mutter aufzuheben. Die ADR geht grundsätzlich davon aus, dass der Staat sich nicht in Fragen privater Natur oder in die Autonomie der Familien einzumischen hat. So ist auch die Aufteilung der Erziehungsarbeit unter den Eltern eine private Angelegenheit die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt. Die ADR vertritt seit jeher das Recht der Familien, selbst frei zu entscheiden, wie sie sich organisieren wollen und wie sie anfallende Arbeiten unter den Familienmitgliedern aufteilen möchten. Allerdings muss kleinen und Kleinstfirmen der durch den Elternurlaub entstehende Verlust (Einarbeitung neuer Arbeitnehmer zur zeitlich begrenzten Ersetzung der abwesenden Arbeitnehmer) gerecht ersetzt werden. Im Zusammenhang mit dem Elternurlaub betont die ADR auch, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Regeln ausschließlich im Rahmen der nationalen Kompetenzen liegen und nicht unter europäisches Recht fallen dürfen.

– Die ADR wird erziehenden Erwachsenen den Wiedereinstieg in das außerhäusliche Berufsleben vereinfachen. Sie wird gezielt Ausbildungswege für Erwachsene anbieten, die nach einer Kindererziehungszeit wieder in einen früheren oder einen neuen Beruf einsteigen wollen.

Die ADR wird auch die Arbeit derjenigen Menschen stärker unterstützen, die sich um Kranke, ältere Menschen oder Menschen mit einer Behinderung kümmern.

Das Bezugsalter für die „Mammerent“ wird wieder auf 60 Jahre festgelegt. Die „Mammerent“ wird prozentual auch für Teilzeitarbeitsperioden angerechnet, die geleistet werden so lange das jüngste Kind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei im Ausland geborenen Kindern, die in Luxemburg aufgewachsen und dort ihre gesamte Schulzeit verbracht haben, sollen flexible Kriterien eingeführt werden um die Benachteiligung der im Prinzip bezugsberechtigten Mütter oder Väter zu verhindern.

Eine notwendige Anpassung an neue Formen von Lebensgemeinschaften

Neben der Ehe respektiert die ADR auch andere Formen des Zusammenlebens.

Personen, die eine eheliche Gemeinschaft schließen oder eine ständige Partnerschaft eingehen wollen, sollen sich vorher im Rahmen einer Schulung über alle juristischen Aspekte dieser Entscheidung umfassend informieren können. Im Rahmen einer solchen Schulung, die vom Staat angeboten wird, sollen Themen wie z.B. die soziale Absicherung der Partner, die Kinderförderung, Urlaubsansprüche, die staatliche Unterstützung beim Kauf oder bei der Anmietung einer Immobile, das Steuerrecht oder auch die Problematik der Überschuldung der Haushalte angesprochen werden. Themen, die das Privatleben der Partner betreffen, gehören aber nicht in einen solchen Unterricht. Es soll sich um eine objektive Unterrichtung über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Zusammenlebens handeln, und keinesfalls um eine staatliche Bevormundung erwachsener Bürger nach irgendwelchen ideologischen Grundsätzen.

Zum Respekt der Privatsphäre gehört auch ein Gebot der Diskretion und der bewussten Nichteinmischung des Staates in die Ehen und Lebensgemeinschaften. Meinungsumfragen, die Fragen über das Privatleben, die Aufgabenverteilung in der Familie, materielle Gegebenheiten in privaten Wohnungen u.Ä. betreffen, darf der Staat daher nicht in Auftrag geben.

Die ADR wird steuerliche Bestimmungen anpassen, um einige, derzeit existierende Nachteile für eheliche Gemeinschaften gegenüber nicht-ehelichen Gemeinschaften abzuschaffen oder auszugleichen. Ganz allgemein werden die steuerlichen Bestimmungen dahingehend überprüft und gegebenenfalls so geändert, dass ein verheiratetes Paar mit Kindern steuerlich nie schlechter behandelt wird als andere Paare mit Kindern.

Die ADR möchte das luxemburgische Partnerschaftsrechtsgefüge so weit wie nur möglich von diskriminierenden Bestimmungen befreien, ohne aber die Ehe als Institution in Frage zu stellen oder den Schutz der Familien zu mindern. Zu diesem Zweck werden die eingetragenen Partnerschaften den Ehen in steuerlicher und materieller Hinsicht weitgehend gleichgestellt.

Sogenannte „natürliche“, das heißt unverheiratete Väter erhalten in jeder Hinsicht die gleichen Rechte wie die anderen Väter. Verheiratete und unverheiratete Väter haben dieselben Rechte und Pflichten. Die ADR ist der Auffassung, dass der wissenschaftliche Fortschritt im Bereich der Forschung auch in der Gesetzgebung ihren Niederschlag finden muss. So sollen Vaterschaftsadrs erlaubt sein, um direkt Betroffenen die Überprüfung ihrer Verwandtschaftsbeziehungen zu ermöglichen und dies ohne Altersbegrenzung der Kinder. Die dafür nötigen Prozeduren sollen stark vereinfacht werden, so dass ein Gerichtsverfahren oder ein gerichtlich angeordnetes Expertengutachten hierzu nicht mehr benötigt wird. Auch der Preis eines solchen Vaterschaftsadrs muss vertretbar sein. Das Resultat muss von einem Gericht als Beweis anerkannt werden.

Bei anonymen Geburten soll auch der Vater die Möglichkeit haben – über ein möglichst einfaches Verfahren bei der Staatsanwaltschaft – Informationen über die Existenz und die Identität seines Kindes zu erhalten, sofern dieses nach seiner Volljährigkeit damit einverstanden ist. Genau so soll auch ein Kind – nach seiner Volljährigkeit – die Möglichkeit erhalten solche Informationen, wenn vorhanden, über seinen Vater zu erhalten sofern dieser damit einverstanden ist.

Für den Fall, dass eine Mutter definitiv jede Möglichkeit auf eine spätere Familienzusammenführung ausschließen möchte, sollte auch die Möglichkeit einer Babyklappe geschaffen werden. Für die ADR ist diese Möglichkeit immer noch einer Abtreibung vorzuziehen.

Der Unterschied zwischen „enfants légitimes“ und „enfants non légitimes“ soll weiadrgehend abgeschafft werden.

Väter und Mütter haben stets dieselben Rechte und Pflichten. Ein wichtiges Anliegen der ADR ist daher auch die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Falle einer Trennung oder einer Scheidung. Beide Eltern müssen weiterhin ihr volles Sorgerecht behalten und auch ausüben können, während die Kinder ein unanfechtbares und uneingeschränktes Anrecht auf gleichen Umgang mit beiden Eltern haben. Ausnahmen werden hierbei nur in sehr gravierenden Fällen möglich sein.

Das Strafrecht wird reformiert, um Eltern, die einem getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteil die Kinder vorenthalten (non-représentation d’enfant) oder versuchen, ihm die Kinder zu entfremden (aliénation parentale), oder ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen (abandon de famille), umgehend und streng zu bestrafen. Es darf hier nicht zu langen Prozessen kommen, die den Entfremdungseffekt noch fördern und somit den unverantwortlich handelnden Elternteil für sein Verhalten auch noch belohnen. Das gilt ebenso für Eltern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die ADR ist der Ansicht, dass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass das familienpolitische Umfeld stimmt und dass ausreichend familienfreundliche Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist hierbei, dass die Arbeitswelt so zu organisieren ist, dass Elternschaft und Erziehungsarbeit mit der Erwerbstätigkeit vereinbar sind. Auch die schwierigen Lebensumstände alleinerziehender Personen verdienen besonders berücksichtigt zu werden. Unternehmen sollen zu familienfreundlichem Verhalten angehalten werden und eigene oder auch betriebsübergreifende Kindertagesstätten anbieten. Solche Einrichtungen werden steuerlich begünstigt. Im Rahmen des Möglichen sind auch flexible Arbeitszeiten zu fördern, um den Bedürfnissen der Eltern entgegenzukommen.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist auch, dass genügend Ganztagsschulen beziehungsweise Kindertagesstätten zur Verfügung stehen und dass deren Öffnungszeiten auch den wahren Bedürfnissen der berufstätigen Eltern angepasst sind.

In diesem Sinne muss man auch jenen Familien entgegenkommen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen einen zeitlich begrenzten, sozialen Hilfsdienst benötigen.

Außerhäuslich berufstätigen Eltern fehlt es manchmal mehr an Zeit als an Geld. Deshalb will die ADR den „Congé pour raisons familiales“ nach Möglichkeit an die Zahl der schulpflichtigen Kinder anpassen. So wird es berufstätigen Eltern ohne Diskriminierung erleichtert, familiären Verpflichtungen nachzukommen (z.B.: Betreuung von kranken oder verletzten Kindern, Arztbesuch mit dem Kind, Schulorientierungsgespräche usw.).

Es kommt leider auch vor, dass Kinder besonders schwer erkranken oder verunglücken und auf die Anwesenheit ihrer Eltern dringend angewiesen sind. Für solche Fälle sollte der Staat ein Abkommen mit den Arbeitgebern aushandeln, damit der Familienurlaub verlängert werden kann, ohne dass den Betrieben ein finanzieller Schaden entsteht.

Im Scheidungs- oder im Trennungsfall muss dieser Urlaub so geregelt sein, dass beide Elternteile sich um ein krankes oder behindertes Kind kümmern können.

Andere kinderfreundliche Maßnahmen

Der Staat sollte die Gemeinden dazu anhalten, eine generelle Überprüfung aller Spielplätze im Land vorzunehmen Die ADR möchte alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Restaurants, Bibliotheken, Kinos usw., ausdrücklich dazu ermutigen, Spielecken zu schaffen und ihren Gästen kinderfreundliche Angebote zu machen.

Die ADR wird die Schaffung luxemburgischer Kinderfilme fördern und eine qualitativ hochwertige Übersetzung ausländischer Kinderfilme auf Luxemburgisch fördern. Es sollte ein tägliches, mehrstündiges und werbungsfreies Kinderfernsehprogramm in luxemburgischer Sprache eingerichtet werden, das nur hochwertige Produktionen zeigt.

Die Übersetzung fremdsprachiger Kinderbücher ins Luxemburgische wird gefördert.

Die ADR wird prüfen inwiefern Artikel für kinderreiche Familien steuerlich begünstigt werden können. So könnten z.B. die Mehrwertsteuer auf Großraumautos für kinderreiche Familien ab 4 Kindern gesenkt werden.

Die „subventions d’intérêt“ für öffentliche Bedienstete, die keine Kinderzulagen für ihre Kinder mehr erhalten, sondern deren Kinder ein Stipendium oder einen Kredit zu Studienzwecken erhalten, werden wie in der Vergangenheit weiter bezahlt.

Die Beschneidung von Mädchen ist eine schwere Körperverletzung und muss daher auch als solche von der Justiz geahndet werden.