10. Wunnen, dat een sech leeschte kann
Ein sicheres Dach über dem Kopf ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Die ADR möchte, dass alle Menschen die in Luxemburg arbeiten und dort ihr Leben bzw. das ihrer Familie gestalten möchten, ein Recht auf eine angemessene Wohnung haben, ohne dass sie dazu ins benachbarte Ausland ziehen müssen.
Die ADR hat im Rahmen der Diskussionen um eine Verfassungsrevision vorgeschlagen, dass ein eigener Artikel das Recht auf Wohnen garantiert (“Le droit au logement est garanti”). Der Staat soll dafür sorgen, dass die Bedingungen geschaffen werden, dass jeder unter würdigen Umständen wohnen kann (“L’Etat veille à ce que toute personne puisse vivre dignement”).
Damit auch junge Leute und junge Familien sich eine Wohnung leisten können, muss der Staat alle in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Maßnahmen treffen, um den Zugang zu erschwinglichem Baugrund zu gewährleisten. Dieses ist unter den Bedingungen der freien Markwirtschaft – zu der die ADR sich bekennt – hauptsächlich über die Steigerung des Angebots zu erreichen. Das IVL darf kein Hemmnis sein um mehr Bauland zur Verfügung zu stellen.
Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Luxemburg kann in der Tat nur durch eine deutliche Vergrößerung des Angebots verbessert werden. Dies muss auf eine koordinierte und sinnvolle Art und Weise geschehen.
Die ADR ist gegen eine Zersiedlung der Landschaft und fördert den progressiven Ausbau der Städte und Dörfer. Vereinfacht lässt sich sagen, je entfernter man sich von der Stadt Luxemburg niederlässt, desto billiger sind die Wohnungspreise. Jedoch gibt es vielerorts nur wenige der Infrastrukturen, die man für ein modernes Leben benötigt. Daraus entsteht wieder mehr Verkehr, da die Menschen in sogenannten Schlafsiedlungen oft weit entfernt von ihrem Arbeitsplatz oder anderen wichtigen Infrastrukturen wohnen. Teil eines globalen Wohnungsbaukonzeptes muss es daher auch sein, ein flächendeckendes Angebot an wichtigen Einrichtungen zu fördern, wie zum Beispiel im Bereich der Gesundheit („maisons médicales“), der Kinderversorgung, der Kultur und der Geschäfte. Im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik wird die ADR daher auch kleine Gemischtwarenläden in den Dörfern oder mobile Läden (Bäcker, Milchmann, usw.) unterstützen.
Schnelle und einfache Prozeduren
Die bebaubaren Grundstücke, die innerhalb der aktuellen Bauperimeter liegen, müssen schneller auf dem Immobilienmarkt angeboten werden können. Dies ist im Wesentlichen durch die Vereinfachung der Prozeduren und die Straffung der Genehmigungsverfahren zu erreichen.
Das Naturschutzgesetz darf innerhalb der Bebauungszonen nicht dazu missbraucht werden, um Bauprojekte zu verzögern. Weiter muss der Vorschriftendschungel beim Staat und den Gemeinden wesentlich gelichtet werden. Wo immer möglich sollen Bebauungspläne und andere baurelevante Entscheidungen auf dem verwaltungstechnisch einfachsten und schnellsten Weg entschieden werden. Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass verbindliche Maximalfristen zwischen der Hinterlegung eines kompletten Dossiers und der Antwort der zuständigen Verwaltung festgelegt und respektiert werden. Ein PAP sollte in maximal 6 Monaten abschließend bearbeitet sein. Im Interesse eines finanzierbaren Wohnungsbaus wird die ADR darauf hinwirken, dass ein PAP deutlich verbilligt wird, sowohl im Hinblick auf die Gebühren als auch auf die legalen Erfordernisse.
Baudichte und Baulücken
Besonders in urbanen Zonen muss der zur Verfügung stehende Bauraum besser genutzt werden. Dort wo es nicht zu ästhetischen Beeinträchtigungen der Ortschaft oder des Landschaftsbildes führt, muss man eine größere Baudichte zulassen, z.B. über die Erhöhung der Anzahl der Stockwerke. Die Baudichte muss aber unbedingt auch der Situation der „gewachsenen“ Viertel Rechnung tragen. Die Gemeinden sollen sich darum bemühen, „Baulücken“ aufzufüllen, insofern sie selbst die entsprechenden Grundstücke besitzen.
Verkauf von Grundstücken in öffentlicher Hand
Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass der Staat und gegebenenfalls die Gemeinden, Grundstücke in großer Zahl zu richtungweisenden Preisen veräußern. Diese Grundstücke werden nur an Privatpersonen (ein Grundstück pro Haushalt, zur Erstwohnung) verkauft, ohne Berücksichtigung von Einkommens- oder Vermögensgrenzen. Die Grundstücke, respektive die Häuser oder Wohnungen auf diesen Grundstücken, dürfen grundsätzlich nicht während der ersten 20 Jahre weiter veräußert werden. Sollte doch verkauft werden, so erhält der Staat ein Vorkaufsrecht (droit de préemption) zu einem geregelten Preis.
Erweiterung des Bauperimeters
Wenn auch diese Maßnahme nicht genügt, um Bauland zu akzeptablen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, soll die Ausweitung der Bauperimeter kein Tabu sein. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die so gewonnenen neuen Bauzonen aber dann zu Preisen veräußert werden, die zu einer deutlichen Preisstabilität auf dem Baumarkt beitragen.
– mit Mittlerfunktion der öffentliche Hand
Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Ausweitung der Bauperimeter in erster Linie von der öffentlichen Hand gesteuert werden. Die ADR schlägt vor, dass bei der Erweiterung des Bauperimeters an dafür geeigneten Orten besonders darauf geachtet wird, dass keine unverantwortbare Preiserhöhung der betroffenen Grundstücke dadurch bewirkt wird. Zu diesem Zweck werden von der jeweiligen Gemeinde den Eigentümern der betroffenen Grundstücke faire Preise angeboten, die wesentlich über dem Grundstückswerteines zu Agrarzwecken genutzten Grundstücks liegen, aber auch merklich unterhalb der marktüblichen Preise für Baugrundstücke innerhalb des Bauperimeters. Grundstücke von Eigentümern, die nicht zu diesem Preis an die jeweilige Gemeinde oder den Staat verkaufen wollen, bleiben weiterhin vom Bauperimeter ausgeschlossen. Das auf diese Weise von der öffentlichen Hand neu erworbene Bauland muss vorrangig zum sozialen Wohnungsbau und für junge Familien benutzt werden.
– ohne Mittelerfunktion der öffentlichen Hand
An Orten wo die öffentliche Hand nicht selbst mäßigend in die Gestaltung der Grundstückspreise eingreifen möchte, kann auch eine generelle Erweiterung des Bauperimeters vorgenommen werden, unter den marktüblichen Bedingungen.
Großzügigere staatliche Hilfen
Die Zugangskriterien zu staatlichen Hilfen (Bauprämie, Zinsvergütung, Wohnungen des Fonds du logement) müssen großzügiger werden. Prinzipiell sollte jede Familie für die Erstwohnung nach einer bestimmten Aufenthaltszeit in Luxemburg (z.B. 5 Jahre) in den Genuss dieser Hilfen kommen. Sollte diese vor einem Zeitraum von 10 Jahren wieder verkauft werden, müssen diese Hilfen zurückerstattet werden. Auch die Situation der getrennten, geschiedenen oder verwitweten Personen, der Zweitfamilien, sowie die der in freier Union Zusammenlebenden werden im Gesetz neu geregelt.
Für Familien, deren Einkommen unter der offiziellen Armutsgrenze liegt, müssen die Zinsvergütungen dem Zinsfuß entsprechen (Nettozinsfuß = 0 %). Die Zinsvergütung muss so gestaltet sein, dass Familien, die Anspruch auf staatliche Hilfe haben, sich auf eine längerfristige Planungssicherheit verlassen können.
Die ADR wird alle staatlichen Hilfen dahingehend gestalten, dass sie nicht in erster Linie zu einer Verteuerung der Immobilien führen und eher den Anbietern als den Käufern zugute kommen.
Die ADR wird dafür eintreten, dass Schuldzinsen für den Kauf von Immobilien wieder in größerem Maß von den Steuern abgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für Familien.
Staat und Gemeinden dürfen nicht selbst noch zusätzlich durch eine ständige Erhöhung der Steuern und Abgaben auf wichtigen Waren oder Dienstleistungen zu einer Verteuerung des Wohnens beitragen. In den letzten Jahren wurden z. B. der Wasserpreis, die Stromversorgung und die Müllentsorgung vielerorts erheblich teurer. Die ADR wendet sich daher gegen eine eventuelle Verteuerung des Gaspreises ohne eine gleichzeitige und zumindest äquivalente Verbilligung anderer Waren oder Dienstleistungen.
Neue Formen des Wohnungserwerbs
Die ADR wird sich auch für neue oder in Luxemburg zu wenig beachtete Möglichkeiten zum Erwerb einer Wohnung einsetzen, wie z.B. den Mietkauf. Bei Häusern, deren Grund über einen Erbpachtvertrag (bail emphytéotique) von Staat, Gemeinden oder öffentlichen Instanzen veräußert wurde, muss das Recht bestehen, dass der Eigentümer des Hauses auch Eigentümer des Grundstücks wird, d.h. dieses gegebenenfalls nach der Abzahlung des Kredits für das Haus erwirbt. Für den Erwerb von Wohnungen, für die Anspruch auf staatliche Hilfe besteht, muss der Staat über die Zinsvergütung Familien mit Kindern einen Zinsfuß von 1% garantieren.
Förderung von Mietwohnungen
Trotz staatlicher Hilfen können sich nicht alle Einwohner eine eigene Wohnung in Luxemburg leisten. Deshalb müssen Staat, Gemeinden und öffentliche Instanzen (Fonds de Logement, SNHBM) ihre Anstrengungen fortsetzen, um zusätzlichen erschwinglichen Mietraum zu schaffen. Desweiteren muss der Staat die Privatinitiative zur Schaffung von Mietwohnungen unterstützen. Hierzu gehört, dass private und staatliche Investoren im Sozialwohnungsbau gleichgestellt werden. Die Modalitäten für den Anspruch auf eine staatliche Bürgschaft für die Mietkaution (garantie locative) müssen erweitert werden. Über diese wichtige Maßnahme müssen die potentiellen Empfänger besser informiert werden.
Der Staat und die Gemeinden müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, dass genügend billige Mietwohnungen angeboten werden.
Mehr Mietwohnungen durch den Schutz des Eigentums
Das neue Mietgesetz hat eine wesentliche Schwachstelle: nicht zahlungswillige Mieter können heute monatelang die Wohnung blockieren. Hier müssen vereinfachte und beschleunigte Verfahren den Vermieter besser schützen. Es muss auch gesetzlich unmöglich gemacht werden, einmal verhandelte Mieten später kürzen zu lassen.
Die ADR ist gegen steuerliche Maßnahmen, die Eigentümer dazu zwingen sollen leerstehende Wohnungen zu vermieten oder Grundstücke schneller zu bebauen. Sie hält solche Eingriffe in das Privateigentum für verfassungsrechtlich unzulässig. Die ADR ist jedoch gleichzeitig davon überzeugt, dass man Spekulation auf Immobilien verhindern muss. Hier muss man juristisch unbedenkliche Wege finden um eine gerechte, das heißt abschreckende Besteuerung von Spekulationsobjekten zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist die ADR überzeugt, dass mehr Eigentümer Wohnungen vermieten, wenn sie die nötigen Garantien über den Werterhalt ihrer Wohnung und die Erbringung der Miete erhalten.
Die ADR unterstützt Initiativen wie z.B. die „Agence immobilière sociale“ und möchte solche Modelle weiter fördern. Sie sieht in solchen Modellen eine gute Möglichkeit um Menschen zu einer günstigen Wohnung zu verhelfen und gleichzeitig den Besitzern ausreichende Garantien zu bieten.
Betreutes Wohnen für ältere und behinderte Menschen
Die ADR wird den Bau von Wohnungen fördern die in besonderem Maße den Bedürfnissen älterer oder behinderter Menschen entgegenkommen. Formen von betreutem Wohnen ermöglichen es diesen Menschen länger ein nahezu eigenständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Solche Einrichtungen können auch in der Nähe von Pflegeheimen oder Krankenhäusern entstehen um Synergien zu ermöglichen.
Unterstützung in Notlagen
Die ADR wird eine spezielle Agentur schaffen, beziehungsweise bestehende Organisationen unterstützen, um denjenigen Personen und Familien zu helfen, die ohne eigene Schuld (z.B. in Folge von Kündigung, Krankheit oder Unfall) ihren Kredit zur Anschaffung der Wohnung oder ihre Miete nicht im vollen Umfang weiter bezahlen können. Diesen Personen wird eine, ihren Einkünften und der Familienzusammensetzung entsprechende finanzielle Übergangslösung angeboten. Keine solche Familie darf aus ihrer Wohnung ausgewiesen werden, ohne dass eine angemessene und dauerhafte Lösung angeboten wird. Gegebenenfalls muss der „Fonds national de Solidarité“, unter Berücksichtigung normaler Rückzahlungsbedingungen, den Kredit- oder Mietausgleich übernehmen.
Sozialwohnungen
Die ADR wird dafür sorgen, dass eine gemeinsame Anlaufstelle („guichet unique“) eingerichtet wird, wo Bürger und Familien, die Anspruch auf eine soziale Wohnung haben, beraten werden und sich auf eine landesweite Liste eintragen können. Diese Eintragung eröffnet den Zugang zu allen vom Staat geförderten sozialen Wohnungen, ob sie im Besitz des Fonds du Logement, der SNHBM, der Gemeinden, anderen Trägern oder gar im Privatbesitz sind. Die Kriterien, nach denen wem / wo / wieso / welche Wohnung zugeteilt wird, werden öffentlich zugänglich gemacht.
Wohnen für besonders hilfsbedürftige Menschen
Der Staat und die Gemeinden sollen auch selbst in Sozialwohnungen investieren, die an erster Stelle sozial besonders gefährdeten Menschen zugute kommen müssen. Das wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ist die Möglichkeit solchen Menschen wieder ein stabiles Zuhause zu bieten um den Weg in die Gesellschaft zurückzufinden. Mit der Hilfe von Sozialhelfern können sie sich so eine neue Existenz aufbauen. Auch für Menschen mit psychischen Problemen ist es wichtig über Wohnungen zu verfügen wo sie allein oder in Gruppen – mit der notwendigen Betreuung – den Weg in eine gesicherte Eigenständigkeit finden können. Ziel der ADR ist es daher, dass der Staat, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, landesweit und dezentralisiert, 500 Wohnungen schafft um den schwächsten Bürgern eine neue Chance zu bieten. Auf diese Art und Weise ließe sich auch die sichtbare Obdachlosigkeit, die auch den Anwohnern von Obdachlosenheimen erhebliche Probleme bereitet, fast gänzlich zurückdrängen. Die Kriterien um eine solche Wohnung zu bekommen müssen präzise formuliert sein um jeden Missbrauch zu verhindern.
In Ausnahmefällen sollen auch besonders gefährdete Jugendliche unter 25 Jahren in solche Strukturen aufgenommen werden können. Hier sind insbesondere Wohngemeinschaften unter der Aufsicht eines Sozialhelfers denkbar. Es darf nicht vergessen werden, dass die anscheinende Perspektivlosigkeit und die empfundene soziale Marginalisierung häufig vorkommende Ursachen für Selbstmorde bei Jugendlichen sind.
Die Praxis der automatischen Abmeldung in den Gemeinden wird überprüft und gesetzlich harmonisiert. Es muss vermieden werden, dass aufgrund rein administrativer Praktiken Menschen in die Obdachlosigkeit fallen.
Betrugsbekämpfung
Die Gemeinden werden gesetzlich dazu angehalten gegen betrügerische Adressenangaben vorzugehen. Menschen, die von den sozialen Leistungen missbräuchlich profitieren wollen, geben oft fiktive Adressen an (Bauruinen, Baustellen, leerstehende Gebäude, usw.). Die Gemeinden müssen fortan Adressenangaben systematisch überprüfen und im Zweifelsfall annullieren. Die vorsätzliche Falschanmeldung wird strafrechtlich geahndet. Eventuell erhaltene Leistungen aufgrund von Falschangaben müssen zurückerstattet werden.
Die Vermietung von Zimmern in Gastwirtschaften wird gesetzlich geregelt. Die Anmeldung mehrerer Personen im selben Zimmer mit betrügerischem Vorsatz wird strafrechtlich geahndet. Die Qualität der Unterbringung in solchen Zimmern wird reglementiert und kontrolliert.
Energiepass
Zusätzlich zu den im Kapitel „D‘Klima an d’Ëmwelt schützen“ vorgeschlagenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Energiepass, befürwortet die ADR eine stärkere Bezuschussung von Mehrfamilienhäusern bei der energetischen Sanierung, dies im Einklang mit ihrer Forderung nach einer größeren Baudichte.
Die ADR sieht in der energetischen Einstufung der Immobilien durch den Energiepass eine Orientierungshilfe für potentielle Käufer oder Mieter aber keinesfalls eine Grundlage für eventuelle spätere Vorschriften über Minimalnormen für den Energieverbrauch in privaten Immobilien. Der Staat würde sich in einem solchen Fall in unzulässiger Art und Weise in die Privatsphäre und die wirtschaftliche Freiheit der Bürger einmischen.
Die Verpflichtung einen Energiepass vorzulegen muss in einigen Fällen abgeschafft werden, zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen oder wenn eine Immobilie abgerissen werden soll.