Für abgesicherte und gerechte Renten

Dësen Artikel ass an der zweeter Editioun vum Pefferkär – Chamberwalen 2013 publizéiert ginn.

Die ADR ist wohl unbestritten die Partei, die die größte Kompetenz in Rentenfragen aufweist und die sich auch stets am entschiedensten für die Beseitigung der Hungerrenten eingesetzt hat. Bereits zehn Jahre nach ihrer Gründung im Jahre 1989 wurde ab 1999 das Ziel der Rentengerechtigkeit größtenteils erreicht.

Im Privatsektor wurden die Renten massiv erhöht, die Hungerrenten größtenteils abgeschafft und im öffentlichen Sektor wurde ab dem 1. Januar 1999 das beitragsbezogene Rentensystem für Neueinstellungen eingeführt. Ab diesem Datum gibt es für den privaten wie den öffentlichen Sektor einheitliche Beiträge und eine einheitliche Rentenanpassung (Ajustement) alle 2 Jahre. Leider hat die CSV-LSAP-Regierung es sich zur Gewohnheit gemacht, den Ajustement entweder nur zum Teil auszuzahlen, oder ihn – wie im Januar 2013 – ganz auszusetzen.

Zweiklassen-„Mammerent“

Die von der ADR über Jahre geforderte „Mammerent“ wurde ab dem 1. Juli 2007 eingeführt. Auch hier hat die Juncker-Regierung den sozialen Hobel angesetzt und das Bezugsalter von 60 auf 65 Jahre erhöht. Eine Unverschämtheit gegenüber allen Müttern, die so rund 5 200 Euro pro Kind weniger erhalten. Die ADR wird sich energisch dafür einsetzen, dass diese „Sparmaßnahme“ zurückgezogen wird und alle Mütter wieder ab 60 Jahre für ihre Erziehungsleistung entschädigt werden.

Als einzige Partei hatte die ADR, im Zuge der Debatte um die Rentenreform im Jahre 2012, einen klaren Alternativvorschlag zu dem Gesetzesprojekt der Regierung erarbeitet. Sie wird weiterhin darauf hinwirken, dass ihre Vorschläge umgesetzt werden, da die erfolgte Rentenreform vollkommen ungenügend ist, erhebliche konzeptuelle Schwachstellen auf-weist und sozial ungerecht ist.

Die Reformvorschläge der ADR sehen eine schrittweise Erhöhung der derzeit existierenden Bezugsmindestalter (55, 57 und 60 Jahre) progressiv bis zu einem Jahr vor. Das normale Pensionsalter von 65 Jahren soll bestehen bleiben. Die CSV-LSAP-Reform erhöht das Bezugsmindestalter gar um 3 Jahre… oder droht mit Rentenkürzungen bis zu 13%.

Laut ADR-Reform wird die Rentenanpassung prozentual, je nach Höhe der Rente, vorsichtig degressiv gestaltet. Bei den Mindestpensionen werden die Anpassungen selbstverständlich auch weiterhin in vollem Umfang vorgenommen. In der CSV-LSAP-Reform wird die Rentenanpassung, ob kleine oder große Pension, um 50% oder gar 100 % gekürzt.

Sozial ungerechte Rentenkürzungen

Ruckartige und zusätzlich auch noch sozial ungerechte Rentenkürzungen, wie die von CSV und LSAP beschlossenen, lehnt die ADR resolut ab. Dies betrifft sowohl die Abschaffung der “allocation de fin d’année” (“13. Mount”) als auch die Halbierung oder Streichung der Rentenanpassungen.

Die ADR sagt weiter Nein zum Rentensplitting. Sie bietet aber nachhaltige Lösungen an, über Betreuungsgeld und obligatorische Versicherung, falls ein Elternteil sich ganzzeitig der Kindererziehung widmet.

Viele weitere Detailverbesserungen zu den Renten, die Härtefälle vermeiden können, sind im ADR-Wahlprogramm zu finden.

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