25. Integratioun: Gutt zesummeliewen

Luxemburg, als einer der kleinsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hat proportional den größten Anteil an ausländischer Bevölkerung. Etwa 44% der derzeitigen Bevölkerung sind Ausländer, zu denen ja auch noch in verschiedenen Hinsichten die Grenzgänger hinzugezählt werden müssen. Diese besondere Herausforderung für unser Land spiegelt sich auch im Wahlprogramm der ADR wieder. So beschäftigen sich insbesondere die Kapitel über die luxemburgische Sprache, über die Religion, die Schule, die Arbeit und über die Demokratie mit einer ganzen Reihe von Fragen, die besonders auch für Ausländer und für deren erfolgreiche Integration von großer Bedeutung sein können.

Die ADR erkennt an, dass Luxemburg sich ohne diesen Zustrom an neuen Einwohnern und Grenzgängern nicht zu dem hätte entwickeln können, was es heute ist. Auch wenn Luxemburg derzeit in wirtschaftlich schwierigen  Zeiten ist, so bleibt es doch weiterhin auf diese Mitarbeiter angewiesen. Der Wirtschaftstandort Luxemburg, aber auch sein soziales Netz sind von diesen Menschen abhängig. Dieselbe Betrachtung gilt natürlich auch umgekehrt: Luxemburg gibt diesen Menschen Arbeit, ein gutes Einkommen und materielle Sicherheit.

Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten ist der Kampf gegen Fremdenhass (Xenophobie) besonders wichtig.

Wegen der Vielfalt von Kulturen auf kleinstem Raum und des erhöhten Risikos von Fremdenhass (Xenophobie) in Krisenzeiten, ist es von besonderer Bedeutung, dass durch ein harmonisches Zusammenleben der soziale Frieden sowie eine Gesellschaft, in der sich alle für gemeinsame Ziele und den sozialen Zusammenhalt einsetzen, gewahrt werden.

Alle Einwohner, die durch die Krise oder andere Schicksalsschläge in Not geraten, haben Anrecht auf Hilfe vom Staat, sei es über das Netz der Sozialversicherungen oder die nationale Solidarität. Es darf aber nicht sein, wie verschiedene Ausländerorganisation dies gelegentlich fordern, dass spezielle Hilfen oder Kriterien bei Ausländern angewendet werden: Luxemburger dürfen nicht zu Bürgern zweiter Klasse in ihrem eigenen Land werden! Andererseits haben Einwanderer aus der EU oder aus Drittstaaten, die legal in Luxemburg wohnen – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen – Anrecht auf dieselben Sozialrechte und Hilfen über die nationale Solidarität wie die Luxemburger. Sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch in der Gesetzgebung über die nationale Solidarität müssen die Kriterien für alle in Not Geratene transparent, gerecht und einfach sein. Die ADR besteht gleichzeitig darauf, dass Missbrauch und „Sozialtourismus“ ausgeschlossen werden.

Die ADR ist mehr denn je davon überzeugt, dass alle Akteure auf dem Gebiet der Integration der ausländischen Mitbürger große Anstrengungen zu leisten haben. Ohne die kulturellen Wurzeln der ausländischen Mitbürger in Frage stellen zu wollen, ist es für die soziale Kohäsion unserer Gesellschaft unabdingbar, dass diesen Mitbürgern unsere Sprache, unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Werte  und unsere Traditionen vermittelt werden. Nur so kann die Entstehung ethnisch-sozialer Ghettos verhindert werden. Die ADR erwartet von den Einwandern, dass diese sich der luxemburgischen Gesellschaft anpassen, ihre Werte akzeptieren, ihre Rechtsordnung achten und die luxemburgische Sprache erlernen.

Die ADR verschließt sich keineswegs dem Prinzip der multikulturellen Gesellschaft, insofern unsere ausländischen Mitbürger und ihre mitgebrachten Kulturen zu einer Bereicherung des Allgemeinwesens beitragen. Unter einer multikulturellen Gesellschaft verstehen wir allerdings etwas anderes als gewisse Kreise, die uns unter dem Deckmantel einer falsch verstandenen Toleranz dazu bringen wollen, unsere einheimische Kultur zu verleugnen.

Für die ADR darf der Begriff „multikulturell“ kein Alibi für ein einfaches Nebeneinander verschiedener Kulturen sein. Die Integration der ausländischen Mitbürger ist oberste Priorität.

Für die ADR ist die luxemburgische Sprache das Mittel „par excellence“ um die Integration zu fördern. Nur über diesen Weg können Ausländer, Alteingesessene wie Neuankömmlinge, dauerhaft zu der luxemburgischen Gesellschaft Zugang finden. Auch Grenzgänger, die dauerhaft ihre berufliche Zukunft in Luxemburg sehen, sollen an die luxemburgische Sprache herangeführt werden, ganz besonders wenn sie an ihrem Arbeitsplatz in Kontakt mit der Bevölkerung sind. Das Erlernen der luxemburgischen Sprache muss ein unverzichtbarer Bestandteil von Arbeitsverträgen im Gesundheitsbereich und der Kinderbetreuung werden. Die ADR begrüßt daher die Einführung des Sprachenurlaubs (congé linguistique).

Grundsätzlich steht die ADR für eine Einwanderungs- und Integrationspolitik im Einklang mit und im Respekt vor der luxemburgischen Identität. Um die neuen Bürger in unserem kleinen Land gesellschaftlich und kulturell zu integrieren, bedarf es weit größerer Anstrengungen und Maßnahmen als dies bisher der Fall war. Die ADR beklagt, dass die bisherigen Regierungen es versäumt haben, eine wahre Integrationspolitik zu betreiben.

Die ADR ist der Ansicht, dass Kinder die neu ins Land kommen, eine spezielle Schulklasse (classe d’accueil) besuchen müssen, um jene Sprachen zu lernen – vor allem Luxemburgisch – die in unserem Schulsystem benutzt werden. Erst wenn sie das nötige Sprachniveau erreicht haben, sollen sie in die für sie passende Schule integriert werden.

Diese Zeit ist sicherlich nicht verloren, weil sie ja hilft, die nachfolgenden Schuljahre ohne jene Schwierigkeiten zu bestehen die durch unsere spezielle Sprachensituation entstehen könnten. Dieses Schuljahr wird auch genutzt, um die Kinder in die luxemburgische Kultur (z.B. Lieder, Gebräuche, Geschichte) einzuführen.

Kinder von nicht-luxemburgischen Eltern, die in Luxemburg geboren werden oder in sehr frühen Jahren einwandern, sollen grundsätzlich über den „Précoce“ und die Vorschule Luxemburgisch lernen.

Die ADR ist sich bewusst, dass Luxemburg nicht auf die Zuwanderung verzichten kann.

Um die Integration zu beschleunigen und nicht wie bisher auf Jahrzehnte hinauszuschieben, müssen sowohl die Luxemburger wie die Nicht-Luxemburger gezielte Anstrengungen unternehmen. Die Zuwanderung soll zahlenmäßig in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

Dort wo sie gesteuert werden kann (z.B. über Arbeitsverträge) soll sie sich überwiegend auf den europäischen Kulturkreis beschränken. Gezielte Integrationsmaßnahmen sollen von Vereinen (auch Kultur- und Sportvereine) und Gemeinden angeboten werden und müssen von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Einwanderer sollen sofort bei ihrer Anmeldung über das Angebot an luxemburgischem Sprachunterricht informiert werden. Sie sollen dazu ermutigt werden solche Kurse zu besuchen.

Die ADR spricht sich für eine kontrollierte Einwanderung aus („une immigration choisie et non une immigration subie“).Wie bereits in anderen Kapiteln besprochen, wird die ADR jedem Missbrauch in Einwanderungsfragen, zum Beispiel durch fiktive Arbeitsverträge, einen Riegel vorschieben.

Die „contrats d’accueil et d’intégration“ des OLAI werden neu gestaltet. Inhalt und  Niveau der angebotenen Kurse werden angehoben und harmonisiert.

Mit Ausnahme von rein kulturellen Vereinen, die z.B. Gebräuche wie Volkstänze oder Volkslieder aus bestimmten Gegenden pflegen, ist Sorge dafür zu tragen, dass keine Kultur- oder Sportghettos entstehen wie z.B. Sportvereine, die nur Mitglieder einer bestimmten Volksgruppe oder Nationalität aufnehmen. Sportvereine, die exklusiv einer bestimmten Nationalität offen stehen, sollen keine öffentlichen Zuwendungen bekommen.

Andererseits dürfen Sportverbände keine Vereine ausschließen, deren Mitglieder überwiegend einer bestimmten Nationalität angehören. Die Statuten der Verbände und ihrer Vereine sollen so ausgelegt sein, dass alle Einwohner Luxemburgs, gleich welcher Nationalität, an den Aktivitäten teilnehmen können.

Im Sinne der Religionsfreiheit respektiert die ADR die religiösen und philosophischen Überzeugungen aller Bürger. Dies muss auch für den Staat der Fall sein. Umgekehrt müssen aber auch die Bürger, gleich welcher religiösen oder philosophischen Überzeugung, die rechtstaatlichen Prinzipen der luxemburgischen Gesellschaft achten. Unter religiösem Vorwand dürfen keine Sonderbehandlungen – z.B. in Krankenhäusern oder in öffentlichen Schwimmbädern – beantragt oder genehmigt werden. Auch und besonders in Schulen dürfen keine Sonderregelungen aufgrund religiöser Vorschriften geduldet werden.

Konkret heißt das, u.a.:

– In Luxemburg gilt ein Vermummungsverbot. Die ADR setzt sich deshalb für ein Verbot der Ganzkörperverschleierung ein;

– Die Beschneidung von Jungen wird gesetzlich geregelt;

– Es gibt keine Sonderregelungen für religiöse Feiertage in den Schulen, die nicht in der nationalen Tradition verankert sind;

– Polygame Ehen werden nicht anerkannt;

– Ehen mit Partnern, die beim Abschluss der Ehe das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, werden ebenfalls nicht anerkannt;

– Alle Schüler müssen am Sportunterricht, sowie am Biologie- und am Sexualkundeunterricht teilnehmen.

Schwere Verstöße gegen die Menschenrechte, auch und besonders wenn sie unter dem Vorwand religiöser Gebräuche geschehen, wie z.B. die Verstümmelung der Genitalien an jungen Mädchen, müssen streng verfolgt und mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Die ADR bejaht das Recht auf Asyl für Verfolgte im Sinne der Genfer Konvention. Die ADR wehrt sich aber weiter gegen den Missbrauch des Asylrechts durch Wirtschaftsflüchtlinge. Weiter sollen verschärfte Kontrollen verhindern, dass bei uns Asylanträge gestellt werden, die eigentlich in dem Staat gestellt werden müssten, wo der Asylant zuerst den Boden der EU betreten hat.

Die ADR verlangt, dass die Visafreiheit für Staaten abgeschafft wird, die den Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen und Scheinasylanten nach Luxemburg nicht unterbinden. Desweiteren verlangt sie punktuelle Grenzkontrollen und ein entschiedenes Vorgehen gegen Schleuserbanden.

Einmal abgewiesene Asylbewerber sollen für mindestens 10 Jahre ein Rückkehrverbot erhalten. Sie sollen auch keinen zweiten Asylantrag in Luxemburg stellen dürfen.

Die juristischen Prozeduren bei Asylanträgen sollen schneller und einfacher werden. Die Verwaltungsgerichte dürfen nicht länger durch an sich aussichtslose Prozesse überlastet werden. Die  „assistance judiciaire“ wird auch zu diesem Zweck reformiert.

Für die ADR ist der Begriff Nationalität gleichbedeutend mit einer besonders engen und starken Bindung an ein bestimmtes Land. Diese Bindung beinhaltet unteilbare Rechte und Pflichten.

Prinzipiell steht das Erlangen der Luxemburger Nationalität für die ADR deshalb am Ende und nicht am Anfang des Integrationsprozesses.

Für die ADR muss die Beherrschung der luxemburgischen Sprache, zumindest auf dem Niveau der derzeit geltenden Stufen A2 und B1, eine  Voraussetzung für die Erlangung der luxemburgischen Nationalität bleiben. Die ADR wird sich dafür einsetzen, dass sowohl an der vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer von 7 Jahren zur Erlangung der Luxemburger Nationalität, als auch an den geforderten sprachlichen Kompetenzen und dem Besuch von Bürgerkundekursen festgehalten wird. Lediglich die Residenzklausel kann flexibler gehandhabt werden, in dem Sinne, dass 5 Jahre bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Luxemburg ausreichen. Die ADR legt großen Wert auf die juristische Unbescholtenheit der einbürgerungswilligen Personen.

Was das Wahlrecht anbelangt, gilt für die ADR:

– Das passive und aktive Wahlrecht bei den Parlamentswahlen bleibt den Luxemburgern vorbehalten

– Mit der Einführung der doppelten Nationalität besteht unserer Ansicht nach sowieso kein Bedarf, Nicht-Luxemburgern das aktive und passive Wahlrecht für die Parlamentswahlen zuzugestehen.

– Die ADR hat seinerzeit dem Wahlrecht für Nicht-Luxemburger für die Kommunal- und Europawahlen, sowie zu den Sozialwahlen zugestimmt. Es besteht keine Notwendigkeit die damit verbundenen festgesetzten Beschränkungen zu lockern oder das Wahlrecht weiter auszubauen.

– Wer als Nicht-Luxemburger alle politischen Rechte haben möchte, kann dies nur über die Erlangung der Luxemburger Nationalität erreichen.