1. De Staatsbudget an d’Gläichgewiicht bréngen

Die ADR wird die Schuldenpolitik so schnell wie möglich, das heißt wenn möglich sofort, stoppen. Sie wird dies – so weit es nach menschlichem Ermessen nur möglich ist – durch einen besseren Umgang mit den Steuergeldern und mit Sparmaßnahmen erreichen und nicht durch Steuererhöhungen, weder bei den direkten, noch bei den indirekten Steuern.

In der Tat würden Steuererhöhungen die Wettbewerbsfähigkeit des Landes noch weiter mindern. Außerdem würden sie die Kaufkraft der Menschen verringern und somit erhebliche Verluste für den Handel nach sich ziehen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wäre außerdem eine sozial ungerechte Maßnahme, die alleine sowieso bei weitem nicht ausreichte um das gewaltige Defizit auszugleichen.

In diesem ADR-Wahlprogramm finden sich wohl auch Vorschläge, die zu punktuellen Steuererleichterungen führen. Insgesamt jedoch, darf es zu diesem Zeitpunkt keine Steuermindereinnahmen für den Staat geben. Die integrale Umsetzbarkeit des Wahlprogramms, sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen einen finanziellen Einschlag haben, wird also von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen abhängen.

Die ADR wird darauf hinwirken, dass es keine gesetzlichen Bestimmungen mehr geben wird, die ohne ein quasi automatisches Mindestwirtschaftswachstum überhaupt nicht realisierbar sind. Ein Beispiel hierfür ist das neue Pensionsgesetz, das ein jährliches Wirtschaftswachstum von 3% voraussetzt. Eine verantwortliche Politik muss sich durch einen maßvollen Realismus in finanziellen Angelegenheiten auszeichnen. Wir dürfen unser Land nicht zu immer mehr Wachstum zwingen um seine Sozialversicherungen lebensfähig zu halten. Ein solcher Zwang zum Wachstum wäre auch langfristig ganz sicher nicht im Interesse unseres Landes.

Ab 2015 wird das jährliche Haushaltsdefizit – sollte die CSV-Politik weitergeführt werden – etwa 2 Milliarden Euro betragen. Auch deswegen riskiert Luxemburg in der nun beginnenden Legislaturperiode die Maastricht-Stabilitätskriterien nicht mehr zu erfüllen und sein Triple A-Rating einzubüßen. Das darf unter keinen Umständen geschehen!

Luxemburg wird sich daran gewöhnen müssen, dass auch hierzulande die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Es darf nicht sein, dass die politisch Verantwortlichen von heute eine Schuldenpolitik zulasten der kommenden Generationen machen. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei: der Staat muss seine Ausgaben dem verfügbaren Einkommen anpassen. Es darf nicht mehr sein, dass die Ausgaben schneller als die Einnahmen wachsen. Diese Tendenz muss schon im Haushalt für 2014 umgekehrt werden.

Die ADR wird daher Sparmaßnahmen einführen und dabei soziale Härten vermeiden. Begriffe wie „Selektivität“ und „Progression“ müssen daher bei einer Neuordnung der Sozialleistungen von ausschlaggebender Bedeutung sein.

Die ADR möchte eine staatliche Investitionspolitik auf hohem Niveau, doch müssen diese Investitionen auch in sinnvollen Bereichen, das heißt vor allem in wirtschaftsfördernden Infrastrukturen, getätigt werden. Beispiele hierfür sind Verkehrswege, Energieversorgung, Kommunikation und angewandte Forschung im Interesse des Wirtschaftsstandorts Luxemburg. Auch im Bereich der Investitionen muss die Politik wieder lernen klare und sinnvolle Prioritäten zu setzen!
Das vordringlichste politische Ziel ist die Durchsetzung einer strengen Haushaltsdisziplin. Über die ganze nächste Legislaturperiode darf es keinen einzigen Staatshaushalt mehr geben, der ein Defizit ausweist.

Die ADR, sollte sie den nächsten Finanzminister stellen, würde demgemäß bereits bei der Vorstellung jedes einzelnen Budgets einen realistischen Haushalt ohne Defizit vorlegen.

Hierbei würde sie folgende Methoden und Prinzipien befolgen:

Verstärkte Kontrolle

Jeder Minister muss sein Budget einzeln in der zuständigen parlamentarischen Kommission verteidigen. Im Endeffekt muss der Haushalt jedes einzelnen Ministeriums für 2014 um mindestens 10% gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Sollte dies vollkommen unmöglich erscheinen, kommt es in der Finanzkommission des Parlaments zu einer Abgleichung zwischen einzelnen Haushaltsposten. Diese Prozedur wird so lange wiederholt bis das Budget ausgeglichen ist. Eine Gesamtreduktion der Ausgaben um mindestens 10% ist absolut unerlässlich.

Die Kompetenzen des Rechnungshofs („Cour des Comptes“) werden gestärkt. Der Rechnungshof wird auch für die Finanzkontrolle der Gemeinden zuständig. Bei großen Ausgabeposten über 50 Millionen Euro im Staatshaushalt kann der Rechnungshof bereits im Vorfeld der parlamentarischen Arbeiten der Abgeordnetenkammer seine Überlegungen zu der Sinnhaftigkeit des Projekts und den veranschlagten Kosten mitteilen. Das Parlament muss diese Stellungnahmen veröffentlichen, ist jedoch nicht daran gebunden.

Monatlich wird die genaue Finanzsituation des Staates veröffentlicht: Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen, Speisung der Fonds, Schuldenlast, ausstehende Eingaben und Ausgaben, usw.

Die ADR verlangt mehr Kompetenzen für die Haushaltskontrollkommission des Parlaments. Im Kapitel über Demokratie und Rechtsstaat stehen hierzu weitere Angaben.

Eintreiben der geschuldeten Steuern

Die ADR möchte die geltende Steuergesetzgebung korrekt und vollständig anwenden. Da es ihr Ziel ist, wenn möglich ohne Steuererhöhungen das Budget ins Gleichgewicht zu bekommen, müssen zumindest alle nach der jetzigen Gesetzeslage geschuldeten Steuern erhoben und eingetrieben werden.

Die zuständigen Verwaltungen müssen dazu in die Lage versetzt werden. Da das Finanzwesen unbestreitbar zu den Kernaufgaben des Staates gehört, widersetzt sich die ADR nicht einer personellen Aufstockung der Steuerbehörden, sei es durch Zugänge aus anderen Verwaltungen („changement d’administration“), sei es durch zusätzliche Rekrutierungen.

Im Rahmen der Neuordnung der Gesetze über den geschäftlichen Konkurs muss auch über den Zeitpunkt und die Methodik der staatlichen Interventionen seitens der Finanzverwaltungen und der Sozialversicherungen nachgedacht werden. Diese Verwaltungen müssen bei Problemsituationen frühzeitig das Gespräch mit den betroffenen Firmen suchen, und eine koordinierte, angemessene und sinnvolle staatliche Aktion einzuleiten. Hierzu sind bei der Neufassung der Gesetzgebung über den Konkurs die Vorschläge der Finanzverwaltungen gebührend zu berücksichtigen.

Die staatlichen Verwaltungen sollen den Bürgern und Betrieben geschuldete Geldbeträge, insbesondere bei der Rückerstattung der MWSt, schneller überweisen. Hierbei soll auch die Möglichkeit einer Verrechnung von beidseitig geschuldeten Beträgen gegeben sein.

Die ADR ist grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (TVA). Die Erhöhung der indirekten Steuern ist von ihrem Wesen her ausgesprochen unsozial. Eine solche Maßnahme würde auch die Attraktivität Luxemburgs als Einkaufszentrum schmälern.

Sparmaßnahmen

Viele der Reformvorschläge der ADR zeitigen, neben ihrer größeren politischen und sozialen Sinnhaftigkeit, gleichzeitig auch Spareffekte. Ihre Umsetzung ist umso dringlicher.

– Die ADR-Vorschläge zur Rentenreform werden unverzüglich umgesetzt.

– Die ADR-Vorschläge zur Familienpolitik werden ebenfalls sofort eingeführt. Die Zusammenlegung der verschiedenen Zulagen und deren anschließende Besteuerung schaffen gleichzeitig wichtige und dauerhafte Verbesserungen für die Familien, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und mehr soziale Gerechtigkeit.

– Die ADR-Vorschläge zur administrativen Vereinfachung werden ebenfalls durchgeführt.

– Eine Reihe von geplanten Ausgaben werden sofort gestoppt. Hierzu zählen:

• die Tram in der Hauptstadt;

• e.go

• falls vertraglich noch möglich, das Militärtransportflugzeug;

• eine Erhöhung des Punktwerts in der öffentlichen Funktion;

• alle Finanzexporte für Klimaschutzmaßnahmen. Dementsprechende Abkommen oder Verträge werden gekündigt.

– Folgende Ausgaben werden drastisch zurückgeschraubt:

• Die Entwicklungshilfe. Diese wird auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens zurückgesetzt und gleichzeitig an luxemburgische Wirtschaftsleistungen gebunden. Mittelfristig soll die Entwicklungshilfe durch andere politische Maßnahmen zugunsten der weniger entwickelten Staaten ersetzt werden. Die humanitäre Hilfe (bei Naturkatastrophen, Erdbeben, Hungersnöten, Überschwemmungen, usw.) ist davon nicht betroffen.

• Die staatlichen Subsidien und Subventionen werden ausnahmslos überprüft. Angesichts der Haushaltslage müssen viele von ihnen um mindestens 10% reduziert, in einigen anderen Fällen sogar ganz gestrichen werden.

• Bei Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes wird den billigsten Maßnahmen der Vorzug gegeben;

• Die einzelnen Ministerien sollen weniger Geld für Werbekampagnen ausgeben. Davon ausgenommen sind lediglich die Gesundheit und die Verkehrssicherheit.

• Auf europäischer Ebene wird sich die ADR für eine Reduzierung der Kompetenzen der EU einsetzen. Diese Entwicklung muss logischerweise mit einer deutlichen Reduzierung des EU-Haushalts und somit des luxemburgischen Beitrags zu diesem Haushalt einhergehen.

– Andere Ausgaben werden neu verhandelt bzw. gesetzlich geregelt. Hierzu zählen :

• Die Beiträge Luxemburgs zu internationalen Organisationen. Diese müssen in Zukunft denen entsprechen, die auch andere Staaten einer vergleichbaren Größe leisten.

• Die Finanzierung der religiösen Gemeinschaften über den „otto per mille“.

• Die Sozialpolitik wird selektiver gestaltet.

• Die technische Kontrolle bei Fahrzeugen kann zum Teil auch von privaten Anbietern unter staatlicher Kontrolle durchgeführt werden.

• Die „assistance judiciaire“ wird strenger geregelt.

• Die Missbrauchsbekämpfung, insbesondere in den Sozialsystemen, wird verstärkt, z.B. bei fiktiven Arbeitsverträgen oder im Asylrecht.

– Die Geldverschwendung wird bekämpft. Der Staat und die Gemeinden müssen die öffentlichen Gelder „en bon père de famille“ verwalten.

• Bei der nächsten Verfassungsrevision wird eine Schuldenbremse in die Verfassung eingeschrieben;

• Die Verwendung von „crédits non limitatifs“ oder „crédits sans distinction d’exercice“ wird so geregelt, dass sie nicht mehr zu einer künstlichen Frisierung des Staatshaushalts dienen können;

• Bei öffentlichen Bauprojekten wird verstärkt auf Funktionalität geachtet. Auf unnötig teure Materialien oder architektonische Elemente wird in Zukunft verzichtet.

• Im Gesundheitssektor werden verstärkt Synergien zwischen den Krankenhäusern herbeigeführt;

• Die Haushaltsregeln des Staates werden so überarbeitet, dass die Verwaltungen sich nicht mehr genötigt fühlen, alle ihre Mittel bis zum Jahresende auszugeben.