9. Sécher a gerecht Renten

Die ADR ist wohl unbestritten die Partei, die die größte Kompetenz in Rentenfragen aufweist und die sich auch stets am entschiedensten für die Beseitigung der Hungerrenten eingesetzt hat. Sie kann die in der letzten Legislaturperiode am Rentensystem vorgenommenen Reformen nicht akzeptieren und wird auf Verbesserungen hinwirken. Stand vor 20 Jahren noch die Schaffung von mehr Rentengerechtigkeit im Vordergrund ihrer Überlegungen, so steht heute das dauerhafte Überleben unseres gesamten Rentensystems auf dem Spiel. Es müssen dringend Reformen vorgenommen werden, die die Renten dauerhaft sichern, wobei nötige Anpassungen graduell, auf eine vorhersehbare Art und Weise und sozial ausgewogen vorgenommen werden.

Wer das Rentensystem auf ein solides Fundament stellen möchte, muss von realistischen Rahmenbedingungen ausgehen. Die Grundannahme der kürzlich erfolgten Reform war ein durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3%. Wie die letzten Jahre es zeigen, ist diese Annahme als unrealistisch zurückzuweisen. Luxemburg erlebt seit Jahren ein quasi Nullwachstum. Darüber hinaus ist es in den Augen der ADR vollkommen unannehmbar, dass wir durch die Belastung der Pensionssysteme gezwungen werden, die Einwohnerzahl des Landes und die Zahl der Erwerbstätigen ständig nach oben zu schrauben. Die langfristigen Konsequenzen einer solchen Entwicklung auf unser Land wären in vieler Hinsicht katastrophal.

Optimal wäre es, wenn das Rentensystem auch in der Hypothese eines sehr niedrigen Wachstums oder sogar einer Stagnation noch zuverlässig funktionieren könnte. Ziel der Politik muss es sein, die älteren Menschen von der Angst vor Altersarmut zu befreien und ihnen ein absolutes Vertrauen in ihre Pensionen zu geben, selbst in schwierigen Zeiten.

Dieses Engagement der ADR für gerechte und ausreichend hohe Renten stand von Anfang an im Zentrum ihres politischen Wirkens. Bereits zehn Jahre nach ihrer Gründung  im Jahre 1989 wurde ab 1999 das große Ziel der Rentengerechtigkeit erreicht. In diesem Zeitraum von 10 Jahren wurden im Privatsektor die Renten massiv erhöht, die Hungerrenten größtenteils abgeschafft und im öffentlichen Sektor wurde ab dem 1. Januar 1999 das beitragsbezogene Rentensystem für Neueinstellungen (ähnlich dem Privatsektor) eingeführt. Ab diesem Datum gibt es für den privaten wie den öffentlichen Sektor einheitliche Beiträge und eine einheitliche Rentenanpassung (Ajustement) alle 2 Jahre.

Außerdem wurde die von der ADR über Jahre geforderte Mammerent ab dem 1 Juli 2007 eingeführt. Desweiteren wurden durch Gesetz vom 6. Mai 2004 die Reserven langfristiger und besser angelegt, so wie von der ADR seit 1997 verlangt. Für die ADR wird in Zukunft die langfristige Absicherung beider Rentensysteme in allen Überlegungen Vorrang haben.

Die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Erhöhung des Bezugsalters der Mammerent von 60 auf 65 Jahre ist für die ADR nicht annehmbar. Sie stellt eine Diskriminierung der Vollzeiteltern gegenüber Arbeitnehmern dar, die ihre Rente bereits früher beziehen und bei denen die Mammerent ja in der Rente gleich mit eingerechnet wird. Die ADR wird also dafür sorgen, dass alle bezugsberechtigten Mütter und Väter die Mammerent wieder ab 60 Jahren erhalten.

Die Rentenkasse des Privatsektors verfügt augenblicklich über Reserven in Höhe von 12,6 Milliarden Euro, was einer Deckung von 3,9 Mal den Jahresausgaben entspricht. Diese Reserven wären noch höher, wenn die vorherigen Regierungen nicht systematisch Gelder der Pensionskasse zugunsten des Staatshaushaltes zweckentfremdet hätten.

Die ADR wird sich auch in Zukunft vehement dagegen wehren, dass Gelder der Pensionskasse zweckentfremdet werden. Die ADR besteht darauf, dass der Staat seine Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse einhalten muss.

Die ADR wird sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Pensionskassen nur für Leistungen herangezogen werden, die unmittelbar an den Versicherungszweck und die Beiträge gekoppelt sind. Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen die Reserven nicht zweckentfremdet werden. Mit derselben Konsequenz wird die ADR den aktuellen Verteilungsmodus der Beiträge (1/3 Arbeitnehmer, 1/3 Arbeitgeber, 1/3 Staat über den Haushalt) verteidigen.

Die ADR spricht sich erneut dagegen aus, dass die im Rahmen dieses Gesetzes angelegten Gelder auch nur teilweise in Spekulationsprodukte investiert werden dürfen. Auch ethische Kriterien sollen respektiert werden.

Desweiteren muss dieses Gesetz dahingehend verbessert werden, dass in Zukunft mehr Transparenz und politische Kontrolle entsteht, indem gesetzlich festgeschrieben wird:

– dass der „Fonds de Compensation“ verpflichtet wird, die Regierung jährlich anhand eines ausführlichen Berichts zu informieren. Dieser Bericht gibt Auskunft über die Konten, die finanziellen Perspektiven und die Ausführungen eines Revisors. Der Verwaltungsrat des Pensionsfonds ist ausdrücklich der Entlastung durch den Regierungsrat unterworfen.

– dass der „Fonds de Compensation“ verpflichtet wird, die Abgeordnetenkammer regelmäßig über die Entwicklung der Einlagen zu informieren, indem er seinen  Jahresbericht der Kommission für Finanzen und Budget vorstellt.

Was die Absicherung der Renten im öffentlichen Sektor betrifft, erneuert die ADR ihre bereits 1998 erstellte Forderung, im Interesse einer ebenfalls langfristigen Absicherung dieser Renten, eine eigene Pensionskasse zu bilden, in welche die Beiträge der öffentlichen Bediensteten fließen, anstatt wie bisher in den Staatshaushalt. Die späteren Rentenansprüche, welche aufgrund von Dienstjahren vor der Eingliederung in das beitragsbezogene Rentenregime erfallen, werden wie bisher aus dem Staatshaushalt finanziert; diejenigen Dienstjahre, die nach der Eingliederung in das beitragsbezogene Rentenregime erfallen, werden dann aus der Pensionskasse gezahlt.

Um die sogenannte versteckte Staatsschuld durch langfristige Verpflichtungen des Staates, vor allem im Pensionswesen, besser abschätzen zu können, setzt sich die ADR dafür ein, dass in regelmäßigen Abständen aktuarielle Studien zu den Entwicklungen im Pensionswesen durchgeführt werden. Für die Pensionen im öffentlichen Dienst, die ja über den Staatshaushalt beglichen werden, gibt es derzeit überhaupt noch keine genauen Ausgabenplanungen im Bezug auf die Entwicklung der Pensionslasten. Die ADR tritt dafür ein, dass der Staat dieses Versäumnis nachholt.

Die ADR verpflichtet sich, die Rentenanpassungen (Ajustement) in Zukunft alle zwei Jahre vorzunehmen. Diese Anpassung soll sozial gerecht gestaffelt werden, wobei aber die Anpassung für die Mindestrente integral ausbezahlt wird.

Als Maßnahme gegen die Arbeitslosigkeit ist die ADR bereit, flexible Übergangsmodelle vom Berufsleben in den Rentenstand  zu studieren und, wenn möglich, einzuführen. Die préretraite-solidarité sollte ihrer Ansicht nach bestehen bleiben.

Als einzige Partei hatte die ADR, im Zuge der Debatte um die Rentenreform im Jahre 2012, einen klaren Alternativvorschlag zu dem Gesetzesprojekt der Regierung erarbeitet. Sie wird weiterhin darauf hinwirken, dass ihre Vorschläge umgesetzt werden. In der Tat ist es jedem Beobachter klar, dass die erfolgte Rentenreform vollkommen ungenügend ist und erhebliche konzeptuelle Schwachstellen aufweist. Die ADR ist überzeugt, dass ihr eigener Vorschlag, wegen seines finanziell tragbaren und sozial gerechten Charakters, sich auch dieses Mal durchsetzen wird.

Die Grundprinzipien der ADR-Vorschläge sind u.a.:

– die Beibehaltung des Solidaritätsprinzips zwischen den Generationen durch das Umlageverfahren;

– der Bestand des Pensionssystems ohne auf betriebliche oder private Zusatzversicherungen zurückgreifen zu müssen (Prinzip des ersten Pfeilers);

– Gleichbehandlung des öffentlichen und des privaten Sektors;

– Beibehaltung des aktuellen Berechnungsmodus wobei Beitragszeit und Beitragshöhe berücksichtigt werden;

– Keine Kürzungen der Renten für Leute, die bereits eine solche beziehen;

– Erhöhung der gesetzlichen Mindestreserven im Privatsektor von 1,5 auf 2,5 Mal die Höhe der Jahresausgaben;

– Schaffung eigener Pensionsansprüche für erziehende Elternteile über Beiträge aus einem noch zu schaffenden Erziehungsgeld (siehe Vorschläge im Kapitel Familie).

Die Sparvorschläge der ADR sehen eine schrittweise Erhöhung der derzeit existierenden drei Bezugmindestalter (55, 57 und 60 Jahre) um einen Monat jährlich ab 2015 und bis 2026 vor. Das normale Pensionsalter von 65 Jahren soll bestehen bleiben. Durch die Erhöhung der Lebenserwartung und die durchschnittliche Verbesserung des gesundheitlichen Befindens der Menschen ist diese Maßnahme unumgänglich.

Die Rentenanpassung (Ajustement) wird prozentual, je nach Höhe der Rente, vorsichtig degressiv gestaltet. Bei den Mindestpensionen werden die Anpassungen selbstverständlich auch weiterhin in vollem Umfang vorgenommen.

Beide Maßnahmen zusammen, obwohl sie für den Einzelnen absolut verträglich sind, bringen den Rentenkassen bis 2027 bereits eine Ersparnis von etwa 2 Milliarden Euro.

Ruckartige und zusätzlich auch noch sozial ungerechte Rentenkürzungen, wie etwa die 2012 von der letzten Regierungsmajorität beschlossenen, lehnt die ADR resolut ab. Dies betrifft sowohl die Abschaffung der Allocation de fin d’année (13. Mount) als auch die Halbierung oder Streichung der Rentenanpassungen.

Wie bereits 2009 spricht die ADR sich gegen das Rentensplitting aus. Verschiedene Gutachten und Berechnungen haben ergeben, dass das Rentensplitting neue Ungerechtigkeiten und neue Hungerrenten hervorbringen würde.

Die ADR wird sich deshalb in der nächsten Legislaturperiode intensiv dafür einsetzen, dass die seit Jahren von ihr geforderte Erziehungsrente durchgesetzt wird. Dies, indem wir die Arbeit von Hausfrauen oder -männern zusätzlich anerkennen, und ihnen den verdienten Stellenwert in unserer Gesellschaft wieder zukommen lassen, z.B. durch die Anrechnung der Erziehungsjahre bis zum Alter von 12 Jahren des zu erziehenden Kindes bei der Pensionsberechnung. Diese Pensionsbeiträge werden über den Staatshaushalt in der Höhe des qualifizierten Mindestlohnes gezahlt.

Die ADR fordert mit Nachdruck, dass die ab dem 1. März 2009 eingeführten Chèques-service ebenfalls den Elternteilen zugutekommen, welche zu Hause die Kindererziehung selber übernehmen. Mit dem Betrag der Chèques-service muss es dem zuhause bleibenden Elternteil ermöglicht werden, zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen.

Außerdem müssen über eine schnelle Korrektur die Folgen früherer, gesetzlich verankerter Ungleichbehandlungen der Frauen ausgeglichen werden:

– Dort, wo Frauen für gleiche Arbeit einen niedrigeren Mindestlohn als Männer bekamen (bis 1963 war dies noch der Fall), müssen die Pensionsansprüche der Frauen an diejenigen der Männer angepasst werden;

– Wo es Berufsverbote gab (zum Beispiel im Fall einer Heirat), müssen eigene Pensionsansprüche auf der Basis des Mindestlohns errechnet werden;

– Die ADR fordert ebenfalls die Ausweitung der Baby-Jahre auf Kinder die vor 1988 geboren wurden.

Um die Hungerrenten definitiv und in allen Fällen abzuschaffen, werden wir die Mindestrente (bei 40 Beitragsjahren) mit der Höhe des qualifizierten Mindestlohnes gleichstellen.

Für alle Personen oder Haushalte, die trotz dieser Maßnahmen – z.B. wegen geringer Beitragsjahre – immer noch zu niedrige Pensionen beziehen und die über keine weitere wesentliche Einnahmequelle verfügen, muss der Staat aus seinem Haushalt einen Zuschlag gewähren, um insgesamt Einkünfte in Höhe des RMG zu ermöglichen. Für die Versicherten, die Anrecht auf eine gesetzliche Pension haben, soll dieser Ausgleich in einer Art und Weise zugestanden werden, dass die Bezieher nicht das Gefühl bekommen, im Armenbüro um eine Spende zu bitten.

Die ADR wird auch dafür sorgen, dass das aktuelle und bewährte System der Witwenrente bestehen bleibt.

Die ADR wird bei der Möglichkeit, Rentenversicherungszeiten zurückzukaufen, die Altersgrenze von 65 Jahren abschaffen.

Ausbildungsjahre, die über das 17. Lebensjahr hinausgehen, werden für die Berechnung der Grundrente mit berücksichtigt.

In der Landwirtschaft und im Weinbau werden die Dispensmonate in entsprechende Beitragsjahre umgewandelt.