23. D’Gemenge stäerken

Für die ADR steht getreu dem Subsidiaritätsprinzip fest: sehr vieles kann in den Gemeinden am besten entschieden werden. Die Gemeinden sind für viele Belange die erste Anlaufstelle der Bürger, sowohl auf der administrativen wie auf der politischen Ebene. Die ADR wird sich daher weiter für die kommunale Autonomie einsetzen, so wie sie in der Verfassung verankert ist. Staatliche und kommunale Kompetenzen müssen also klar getrennt und geregelt sein. Die Wasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand.

Die ADR hält weiter fest, dass die Gemeinden, ob groß oder klein, oft besser, schnelle rund effektiver arbeiten als der Staat.

Die ADR teilt die Ansicht, dass auch Planungen auf nationaler Ebene – und darüberhinaus – nötig und wichtig sind. Dabei müssen aber die Gemeinden als vollwertiger Gesprächspartner angesehen werden und dürfen nicht als Befehlsempfänger betrachtet werden.

Die ADR spricht sich für eine administrative Vereinfachung aus, sowohl was die kommunalen Prozeduren selbst angeht, als auch die Prozeduren zwischen dem Staat und den Gemeinden.

Damit die Gemeinden ihrem Dienst am Bürger gerecht werden können, müssen sie über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen. Die Bürgerbeteiligung soll auf kommunaler genau so wie auf nationaler Ebene gefördert werden. Kommunale Referenden sollen erleichtert werden. Die dazu nötigen Unterschriften können auf elektronischem Weg zusammengetragen werden. Die Zahl der benötigten Unterschriften zur Einleitung eines Referendums wird verringert.

Grundsätzlich müssen jeder Gemeinde die Mittel zur Verfügung stehen, um einen Gemeindesekretär, einen Einnehmer und einen Techniker einzustellen. Das Ausbildungsniveau dieser vollzeitlichen Mitarbeiter muss ihren beruflichen Anforderungen entsprechen.

Damit wäre jede Gemeinde, wie klein sie auch ist, in der Lage, ihren grundsätzlichen, administrativen Aufgaben nachzukommen. Desweiteren schlägt die ADR vor, die Distriktskommissariate in eine Beratungsstelle für die Gemeinden umzuwandeln. Diese würde die Gemeinden juristisch beraten und ihnen z.B. Modelle für kommunale Verordnungen zur Verfügung stellen. Damit erübrigt sich die Diskussion über die „kritische Masse“ die die Befürworter als Anlass zu den Fusionen angeben.

Die ADR widersetzt sich nicht der Zusammenlegung von Gemeinden, soweit diese das Resultat der freiwilligen Entscheidung der lokalpolitischen Verantwortlichen und der Bürger sind. Zusammenlegungen dürfen dabei nicht über spezielle Subsidien zwangsgefördert werden.

Die ADR spricht sich gegen doppelte Mandate aus, in dem Sinne, dass ein Bürgermeister oder ein Schöffe nicht gleichzeitig Abgeordneter sein kann. In der Tat sind alle diese Funktionen heutzutage so zeitaufwendig geworden, dass eine Trennung der Mandate unumgänglich wird (siehe hierzu auch das Kapitel Demokratie).

Die ADR wird sich für eine Erweiterung des „congé politique“ für kommunale Mandatsträger sowie für die Mitglieder in interkommunalen Syndikaten einsetzen. Es müssen dabei Regelungen gefunden werden, um auch Bürger aus dem Privatsektor wieder verstärkt in die kommunale Politik einzubinden.

Damit die kommunale Autonomie nicht zur leeren Hülle wird, müssen die Gemeinden über die notwendigen finanzielle Ressourcen verfügen. Die Gemeinden haben das größte finanzielle Risiko in der laufenden Wirtschafts- und Finanzkrise zu tragen, deshalb muss die Krise als Anlass dienen, die Verteilung der gesamten Steuereinnahmen neu und besser zwischen Staat und Gemeinden zu regeln. Dies muss nach dem Grundsatz geschehen: wer eine Aufgabe zugeteilt bekommt, erhält dazu die nötigen finanziellen Ressourcen.

Die Aufsicht über die Gemeindefinanzen wird dem Rechnungshof anvertraut. Um die Einhaltung der Stabilitätskriterien auf gesamtstaatlicher Ebene mit zu gewährleisten, muss darauf geachtet werden, dass die Gemeinden eine langfristige Finanzplanung einführen und nur Schulden machen, wenn dies absolut unumgänglich ist. Dort wo es nicht zu Gemeindefusionen kommt soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden verstärkt werden.

Aus Sparsamkeit sollen die Gemeinden auch bei ihrer Personalentwicklung zurückhaltend sein.

Die ADR befürwortet auch die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Städten, wie dies z.B. in der Nordstad geschieht. Auch im Westen des Landes sollten solche Konzepte geprüft werden, z.B. zwischen Mamer und Capellen (Weststad). Die Nutzung der schulischen, medizinischen und kulturellen Infrastrukturen, die Anbindung an Verkehrswege und öffentliche Transportmittel, die Nutzung von Gewerbezonen und viele andere Aspekte können bei einer städteübergreifenden Planung oft vorteilhafter geregelt werden. Die ADR unterstützt in diesem Sinne auch das Konzept der Centre de développement et d’attraction.

Im Bereich der Landesplanung sollte das IVL aktualisiert werden. Die ADR warnt aber vor einer Überbürokratisierung der Landesplanung: IVL, Plans sectoriaux, Plans directeurs régionaux, PAG auf Gemeindeebene… oft kommt es zu widersprüchlichen Ansätzen bei all diesen Planungsinstrumenten sowie überlangen und allzu komplizierten Prozeduren. Die ADR spricht sich hier für eine verstärkte Effizienz aus, für eine schnelle, einheitliche und zuverlässige Prozedur die die Entwicklungsmöglichkeiten der Wirtschaft in den Vordergrund stellt ohne dabei nötige Umweltmaßnahmen zu vernachlässigen.