21. Fir eng wierksam Justiz

In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Gewaltdelikte und der Diebstähle deutlich erhöht. In einigen Städten, besonders in Luxemburg und in Esch, hat die Kriminalität besorgniserregende Ausmaße angenommen. Die ADR  hat sich daher dazu entschlossen mit aller gebotenen Entschiedenheit auf diese Entwicklung zu reagieren.

Festgenommene Gewalttäter dürfen nicht mehr frei gelassen werden. In Erwartung ihres Prozesses haben sie in Untersuchungshaft zu bleiben. Jugendliche Gewalttäter werden bis zu ihrem Prozess in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

Verbrechen sollten auch zeitnah zur Verhandlung gebracht werden. Es ist weder den Verdächtigen, noch der Allgemeinheit geholfen, wenn begangene Delikte erst Jahre nach der Tat zu einer Verurteilung führen.

Genau wie erwachsene, müssen auch jugendliche Gewaltverbrecher mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Der Strafvollzug soll aber getrennt von erwachsenen Straftätern vollzogen werden. Die ADR betont, dass Minderjährige nicht in den normalen Strafvollzug gehören, sondern in geschlossene Anstalten. Solche Anstalten müssen auch für gewalttätige Mädchen zur Verfügung stehen.

Ausländische Gewalttäter werden nach Verbüßung ihrer Strafe definitiv des Landes verwiesen.

Der Rebellion gegen die Ordnungskräfte wird ebenfalls mit aller Härte begegnet, genau so wie der Ausübung von Gewalt gegen Lehrer oder Erzieher, Personal im öffentlichen Transport, Nothelfern, usw.

Die ADR spricht sich sowohl für eine verstärkte Polizeipräsenz aus, als auch für mehr Befugnisse für eingreifende Polizeibeamte. Außerdem unterstützt sie einen verstärkten Einsatz von Videokameras in den Bahnhofsvierteln der Städte Luxemburg, Esch und Ettelbrück, im Centre Aldringen, im öffentlichen Transport sowie an anderen Stellen, wo sich Gewalttaten in letzter Zeit häufen.

Der Justiz kommt im Gefüge des Rechtsstaats eine Schlüsselrolle zu. Die ADR setzt sich dafür ein, dass die „dritte Macht“ stets über quantitativ und qualitativ ausreichende Mittel verfügt, um ihre Aufgaben kompetent und in akzeptablen Fristen wahrzunehmen.

Sie ist sich bewusst, dass die Problembereiche die von den Gerichten zu behandeln sind, ständig vielschichtiger und komplizierter werden. Die ADR ist im Übrigen auch der Auffassung, dass der Gesetzgeber prinzipiell weniger strafrechtliche Bestimmungen erlassen soll. Auch dies würde zu einer Entlastung der Justiz beitragen.

So wendet sich die ADR gegen die ständig steigende Flut an neuen Vorschriften im Strafbereich („le tout-judiciaire et le tout-pénal“). Das Strafrecht ist einfach nicht das geeignete Mittel um alle möglichen menschlichen Verhaltensformen kontrollieren und sanktionieren zu wollen. Insbesondere die moderne Regulierungswut im Bereich der Nichtdiskriminierung und der zwischenmenschlichen Beziehungen nimmt mittlerweile Ausmaße an, die nicht mehr vernünftig erscheinen. Auch ist es nicht angebracht, für jeden Sonderfall und jede Ausnahmeerscheinung gleich neue Gesetze zu schaffen.

Genauso fragwürdig ist der Ruf nach ständig strengeren Gesetzen. In den meisten Fällen sind die strafrechtlichen Bestimmungen in Luxemburg ausreichend streng und oft sogar strenger als im Ausland. In den wenigen Bereichen, wo in der Tat neue oder strengere Regeln gelten sollen, wird die ADR dementsprechende Vorschläge unterbreiten. Dies ist z.B. der Fall bei der stark zunehmenden Gewalt – und Einbruchskriminalität.

Die Justiz muss das uneingeschränkte Vertrauen der Bevölkerung genießen. In dieser Hinsicht kommt auch den Vorschlägen des Ombudsmans zur Reform der Justiz und zur Schaffung eines „Conseil supérieur de la Justice“ eine besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Justizbehörden, Richter- und Anwaltsvereinigungen und anderen Interessierten, möchte die ADR mehrere dieser Vorschläge prüfen und gegebenenfalls umsetzen. So sollte eine transparente Rekrutierungsprozedur in der Magistratur geschaffen werden, die Ernennungs- und Beförderungskriterien sollen präzise festgelegt werden, die eventuellen außergerichtlichen Beziehungen zwischen Richtern, übrigen Magistraten oder Anwälten müssen justizintern bekannt sein um Interessenskonflikten bei Prozessen wirksam vorzubeugen. Das Disziplinarrecht in der Magistratur muss überprüft werden und die Frage der Kontrolle über das Funktionieren der Justiz muss geklärt werden.

Wichtig ist, dass ein „Conseil national de la Justice“ oder ein „Conseil supérieur de la magistrature“ so organisiert wird, dass die Unabhängigkeit der Justiz nicht in Frage gestellt wird. Politiker oder ehemalige Politiker sollen nicht in diesem Organ vertreten sein.

Die Justiz braucht transparente und rechtsstaatliche Strukturen. So sollte die Staatsanwaltschaft (magistrature debout) von den Richtern (magistrature assise) nicht nur funktionell sondern auch personell definitiv abgetrennt werden. Richter, die dem Kassationshof angehören, sollen zukünftig nicht mehr gleichzeitig am Appellationshof richten dürfen. Diese Maßnahmen trügen nach Meinung der ADR dazu bei, Interessenskonflikte zu vermeiden. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Staatsanwaltschaft, die ja lediglich eine nicht-richterliche Behörde ist, nicht allzu große Befugnisse erhält. Entscheidungen mit Strafcharakter dürfen daher nur von einem Richter getroffen werden. In der Prozessordnung soll die Staatsanwaltschaft zukünftig gleichberechtigt mit der Gegenpartei auftreten. Die Sitzordnung im Gerichtssaal muss diesem Umstand Rechnung tragen.

Die prozeduralen Regeln vor Gericht müssen vereinfacht und transparenter werden. Die Bürger müssen besser über die Folgen ihrer Klagen informiert werden, auch wenn diese nicht weiterverfolgt werden. Die ADR fordert auch die Einführung einer, für die Rechtssuchenden transparenten und berechenbaren Regelung bezüglich der Anwaltskosten.

Wenn ein Bürger gegen den Staat prozessiert und gewinnt, muss der Staat auch die Anwaltskosten des Klägers tragen. Diese Maßnahme soll garantieren, dass die Bürger nicht aus finanziellen Gründen darauf verzichten müssen, ihr Recht gegenüber dem Staat einzufordern.

Die Vielzahl von Zuständigkeiten verschiedener Instanzen bei Familiensachen soll zugunsten der Schaffung eines Familiengerichts abgeschafft werden. Dabei wird die Arbeit der Mediatoren, Kinderanwälte und Experten klar geregelt werden. Die internationale Kinderrechtskonvention wird direkt und in vollem Umfang anwendbar.

Die ADR ist der Meinung, dass jeder Bürger Anspruch darauf hat, dass in seiner Angelegenheit in einem vernünftigen Zeitrahmen Recht gesprochen wird. Daher muss insbesondere das Eilgericht (procédure en référé) seinem Namen wieder gerecht werden. Dazu bedarf es einer neuen Prozessordnung, insbesondere für die Zivilgerichte, die das ständige und oft missbräuchliche Vertagen von Prozessen, zum Beispiel bei Mietstreitigkeiten oder Scheidungen, wirksam verhindern. Es darf keine künstlichen Verzögerungen von Prozessen mehr geben. Vor allem müssen Verhandlungen sehr zeitnah zum Gesuch anberaumt werden. Wenn Vertagungen unumgänglich sind, dürfen sie nicht mehr als zwei Wochen betragen.

Bei einigen Strafsachen, insbesondere wenn jugendliche Straftäter betroffen sind, sollten Tat und Prozess zeitlich sehr nahe beieinander liegen. Die aktuellen Justizferien sind nicht mehr zeitgemäß. Eine moderne Justiz kann nicht über zwei Monate auf Sparflamme funktionieren. Die ADR möchte, dass zumindest die Eilverfahren auch über die Sommermonate in einem schnellen Rhythmus verhandelt werden.

Die ADR wird in einigen zivilrechtlichen Verfahren eine gesetzlich verankerte maximale Prozessdauer vorschlagen, so wie das auch bereits im Ausland der Fall ist. Ausländische Gerichtsurteile bleiben der Prozedur des Exequatur unterworfen und zwar sowohl was die Form als auch die Begründung angeht. Gegebenenfalls kann ein ausländisches Urteil in Luxemburg nicht anerkannt werden.

Die Justiz muss stets neutral sein und alle Bürger gleich behandeln. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, dass die Staatsanwaltschaft einen juristischen Informationsdienst unterhält, der nur einem der beiden Geschlechter offen steht. Solche staatlichen Beratungsdienste müssen stets allen Bürgern in gleichem Maße zur Verfügung stehen. Bei Sorgerechtsfragen oder anderen Fragen im Zusammenhang mit Kindern ist darauf zu achten, dass nicht ein Geschlecht systematisch gegenüber dem anderen Geschlecht bevorzugt wird.

Die Justiz muss stets glaubwürdig sein. So darf nicht der Eindruck entstehen, dass im Bereich der größeren Wirtschaftskriminalität nicht durchgegriffen wird, während die Justiz bei kleineren Eigentumsdelikten mit aller Härte durchgreift.

Die Mitglieder der Justiz müssen ständig die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden um mit der rasanten Entwicklung, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität oder des organisierten Verbrechens, Schritt zu halten.

Die ADR ist grundsätzlich bereit über eine Reorganisation der Justiz und einer Neuordnung der Gerichtsinstanzen zu diskutieren. Die ADR besteht aber auf der dauerhaften Existenz eines eigenständigen und funktionsfähigen Verfassungsgerichts.

Der Zugang zum Verfassungsgericht soll erleichtert werden. Die Bürger sollen mehr

Möglichkeiten als bisher erhalten um das Verfassungsgericht direkt anzurufen und die Verfassungsmäßigkeit einer nationalen oder internationalen Bestimmung überprüfen zu lassen. Gleichzeitig fordert die ADR, dass das Verfassungsgericht mehr Befugnisse erhalten muss. Sollte dieses hohe Gericht den Staat formell dazu auffordern, eine gesetzliche oder andere Bestimmung zu ändern, so müssen Regierung und Parlament dieser Aufforderung binnen Jahresfrist nachkommen.

Die ADR will dem Opferschutz einen höheren Stellenwert beimessen. In Strafprozessen soll dem Opfer neben dem Beschuldigten ein letztes Wort zugestanden werden. Ein staatlicher Fonds soll geschaffen werden, um Opfer zu entschädigen, wenn der Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Angeklagter und Zivilpartei sollen in Strafprozessen dieselben Rechte erhalten, insbesondere im Hinblick auf ein gleiches Rekursrecht um eine höhere gerichtliche Instanz anzurufen. Der Staat muss sich sorgfältig mit den Vorschlägen der Opferschutzorganisationen auseinander setzen, um unschuldigen Menschen die einem Verbrechen zum Opfer gefallen sind, so weit wie möglich helfen zu können.

Zum Opferschutz gehört auch, dass die Opfer über die – eventuell vorzeitige – Freilassung des Täters aus der Haft informiert werden, sowie gegebenenfalls über dessen Strafurlaub oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit den Strafvollzug die sie potentiell betreffen könnten.

Pädophile Täter müssen sich einer Therapie unterziehen.

Die ADR wird die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kläger, die missbräuchlich oder in bösartiger Absicht Prozesse anstrengen, die Anwaltskosten der Gegenpartei bezahlen müssen. Bei erwiesenermaßen ungerechtfertigten Anklagen oder vorsätzlichen Falschaussagen, insbesondere auch wegen Straftaten wie Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, häuslicher Gewalt, usw., die z.B. häufig vorgebracht werden um sich Vorteile in einem Scheidungsprozess zu verschaffen oder den Umgang des anderen Elternteils mit den Kindern zu verhindern, muss der Kläger mit strenger Bestrafung rechnen. Wegen der sich häufenden Falschanklagen im Zusammenhang mit Sexualdelikten im In- und Ausland sollen die Maßstäbe für die Beweislast erhöht werden.

Alle straf- und zivilrechtlichen Urteile werden in anonymisierter, elektronischer Form veröffentlicht. Dies erhöht die Transparenz bei der Justiz und ermöglicht vergleichende Rechtsstudien im Interesse einer größeren Rechtssicherheit und Gerechtigkeit.

Die ADR möchte, dass der Strafvollzug auf die Resozialisierung der Straftäter ausgerichtet wird. Sie wird den Posten eines Richters für den Strafvollzug (juge de l’application des peines) einführen.

Den Untersuchungsrichtern sollen adäquate Arbeitsmöglichkeiten im zukünftigen Gefängnis in Sanem angeboten werden. Der derzeit vorgesehene, systematische Gefangenentransport von Sanem nach Luxemburg ist zu umständlich, zu personalintensiv und auch zu gefährlich.

Aus demselben Grund spricht sich die ADR auch für die Schaffung von Räumlichkeiten für Untersuchungsrichter im Gefängnis in Schrassig aus.

Die ADR befürwortet zusätzliche Anstrengungen zur Wiedereingliederung von ehemaligen Strafgefangenen in die Gesellschaft, z.B. durch eine verstärkte Aus- und Weiterbildung und Schaffung von geeigneten Infrastrukturen, auch von Wohnmöglichkeiten, sowie einer fachgerechten Begleitung in der Zeit nach der Entlassung. Die ADR ist der Auffassung, dass die Menschenrechte der Verurteilten unbedingt respektiert werden müssen.

Nach Ansicht der ADR gehören vor allem Gewaltverbrecher ins Gefängnis, während nicht gewalttätige oder nicht gefährliche Straftäter vorzugsweise andere Strafen erhalten sollen. Geringfügige Vergehen ohne Gewaltanwendung sollen durch soziale Dienstleistungen, Geldstrafen oder durch eine schriftliche, letzte Verwarnung geahndet werden. Bei solchen Vergehen sollen Gefängnisstrafen erst im Wiederholungsfall erwogen werden oder falls bereits andere Vorstrafen existieren. Auch die “elektronische Fußfessel” (bracelet électronique) kann zur Resozialisierung der Straftäter bei gleichzeitiger Entlastung der Gefängnisse beitragen. Diese Art der Überwachung sollte möglichst schnell eine legale Basis bekommen.

Drogensüchtige gehören zuallererst in eine Therapie und nicht in ein Gefängnis. Weil viele Drogensüchtige durch Beschaffungskriminalität straffällig werden, ist die ADR ganz entschieden für die Einführung eines Systems der gesetzlich reglementierten und medizinisch kontrollierten Abgabe von Drogen bzw. Drogenersatz an Süchtige, die so geregelt ist, dass jeglichem Missbrauch vorgebeugt wird. Damit wird der Beschaffungskriminalität und dem Drogenhandel weiadrgehend vorgebeugt, was zu einer erheblichen Entlastung der Strafverfolgung führt. Die ADR prangert die diesbezügliche Untätigkeit der Regierung in aller Schärfe an.

Die ADR wird der Jugendkriminalität, neben der strafrechtlichen Verfolgung, mit erzieherischen und gesellschaftspolitischen Maßnahmen entgegenwirken. Jugendliche Straftäter müssen durch eine entsprechende, individuelle Betreuung zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft erzogen werden. Bei geringen Vergehen muss auch über alternative Strafmodelle für Jugendliche nachgedacht werden. Dies soll vermeiden, dass junge Leute bereits frühzeitig mit der Gefängniswelt in Kontakt kommen. Im Ausland werden bereits solche alternativen Strafen ausprobiert, wie zum Beispiel ein Dienst an der Allgemeinheit, ein Führerscheinverbot oder eine Ausgangssperre.

Der Ombudsman kann sich nicht in die Entscheidungsbefugnisse des Jugendrichters einmischen. Auch ist darauf zu achten, dass alle Berufsgruppen, die beim Strafvollzug, in Erziehungsanstalten oder anderswo an der Ausübung der Justiz mitwirken, das Berufsgeheimnis und gegebenenfalls das ärztliche Berufsgeheimnis in vollem Umfang respektieren. Der Ombudsman, in Ausübung seiner Kontrollfunktion, kann weder gerichtliche Entscheidungen in Frage stellen, noch Gerichtsakten oder gar medizinische Dokumente kontrollieren. Solchen Tendenzen, wie sie in letzter zeit vermehrt aufgetreten sind, ist Einhalt zu gebieten. Auch darf die Ausübung der Kontrolle durch den Ombudsman, z.B. in geschlossenen Anstalten, nicht soweit gehen, dass die Ausführung der Aufgaben dieser Institutionen in Frage gestellt wird.

Es wurden in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze erlassen, welche auf erhebliche Bedenken oder sogar Widerspruch der nationalen Datenschutzkommission und der nationalen Menschenrechtskommission gestoßen sind. Die ADR wird diese Gesetze überprüfen und gegebenenfalls abändern.

Das Sicherheitsbedürfnis des Staates, zum Beispiel im Kampf gegen den Terrorismus, kann zwar in Ausnahmesituationen weitreichende Maßnahmen erfordern, jedoch muss deren Anwendung sowie die Auswertung gewonnener Daten strengsten, rechtsstaatlichen Regeln unterworfen sein. Um die Sicherheit für die Staatsbürger in den öffentlichen Räumen zu verstärken, spricht sich die ADR vor allem für eine verstärkte und sichtbare Polizeipräsenz aus.

Das Zugangsrecht zu den staatlichen Dateien wird streng und restriktiv geregelt und die Rechte des Bürgers auf Datenschutz werden gestärkt. Auf Anfrage soll jeder Bürger einmal im Jahr eine Auflistung bekommen, wer, zu welchem Zweck, welche Informationen über ihn in einer staatlichen Datenbank abgerufen hat. Bei Missbrauch hat der Bürger ein Anrecht auf Entschädigung durch den Staat. Der internationale Austausch von Informationen, zum Beispiel in Visafragen, wird ebenfalls unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes und dem Schutz der Menschenrechte neu geprüft.

Notwendige Ausnahmen zu diesem Offenheitsprinzip, zum Beispiel im Interesse laufender Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen, müssen gesetzlich streng geregelt sein.

Bei Glücksspielen aller Art sollen Warnhinweise vor Spielsucht warnen. Dies kann nach ausländischem Vorbild zum Beispiel durch Auslegen von Informationsbroschüren in Lotterieannahmestellen geschehen.

Der private Schusswaffenbesitz wird im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit  streng geregelt. Hierbei muss der Akzent auf die Verwahrungsvorschriften für Waffen gelegt werden, die staatlicherseits auch kontrolliert werden sollen. Ein allgemeines Waffenverbot kommt für die ADR ebenso wenig in Betracht, wie eine Überdehnung der Definition einer Waffe. Besonders bei entmilitarisierten Kriegswaffen, Sammlerobjekten, normalen Taschen- oder Jagdmessern u.Ä. ist eine Überreglementierung zu vermeiden. Hier wäre es sinnvoll sich an erprobten, ausländischen Gesetzgebungen zu orientieren.

Um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu erleichtern, wird ein gesetzlicher Platzverweis für Ruhestörer eingeführt. Ebenfalls wird die Möglichkeit eingeführt, dass unerwünschte Lokale unter gewissen Auflagen geschlossen werden können.

Der organisierte Bankrott von Betrieben (faillite frauduleuse) soll verstärkt bekämpft werden.

Die ADR wird mit besonderer Konsequenz gegen organisierte Bettelstrukturen vorgehen. Hier werden die Gesetze bedeutend verschärft. Die Reisefreiheit für EU-Staatsbürger wird so abgeändert, dass die Grenzüberschreitung zur Ausübung einer Betteltätigkeit strafbar wird. Ziel muss es sein die jetzige, massive Präsenz von EU-Ausländern, die Bettlertätigkeiten in Luxemburg nachgehen, schnell und wirksam zu beenden. Die Ausbeutung von Personen für die Bettelei sowie der Missbrauch von Kindern zu solchen Zwecken müssen ebenfalls verboten werden.

Die Entscheidungen der Enregistrement-Verwaltung sollen vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar werden, so wie das jetzt schon für die Steuerverwaltung gilt. Somit kann der Bürger sich eine teure Prozedur vor dem Zivilgericht ersparen.

In jüngster Zeit wurde ausländischen Polizeibeamten das Recht zugestanden, amtliche Akte in Luxemburg zu vollziehen. Die ADR steht solchen Neuerungen ablehnend gegenüber und ist grundsätzlich der Auffassung, dass nur luxemburgische Polizisten polizeiliche Aufgaben in Luxemburg wahrnehmen dürfen. Daher wird die ADR solche internationalen Verträge neu verhandeln. Die Weiterführung einer Verfolgungsjagd (hot pursuit) auf dem Gebiet des Nachbarstaats soll weiterhin möglich sein.